Helmut S |
18.03.2011 13:46 |
Zitat:
Zitat von Jahangir
(Beitrag 550338)
Ich soll asozial sein, weil ich mich für die berechtigten rechtlichen Belange von AN einsetze?
|
Nein. Ich halte Dein Verhalten für asozial, weil Du versuchst nicht berechtigte Belange (Aufhebung eines Arbeitsvertrages) durch die Hintertür durchzusetzen, indem Du Druck wg. anderer berechtigter Belange ausübst.
Zitat:
Zitat von Jahangir
(Beitrag 550338)
. Das Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht, nichts anderes.
Die wirtschaftliche und soziale Ungleichheit soll durch das Arbeitsrecht entschärft werden.
|
Ja - und das ist sehr gut so. Überhaupt nicht gut ist, wie Du es mißbrauchst.
Zitat:
Zitat von Jahangir
(Beitrag 550338)
Jeden Tag werden AN verhaltensbedingt gekündigt, um sie schlicht loszuwerden. AG kalkulieren den gerichtlichen Vergleich dabei ein.
|
Ja. Ein Unrecht rechtfertigt aber nicht das Andere. Und DU bist klar im Unrecht. Das was Du da machst (oder zumindest vorgibst es zu tun) ist falsch. Das ist "moralisch/inhaltliche Rechtsbeugung" was Du da treibst. Tatsächliche Rechtsbeugung ist es natürlich nicht, dazu müsstest Du Richter sein o.ä. - wahrscheinlich war Dein 2. Staatsexamen dazu aber zu schlecht. Mehr oder weniger als 10 Punkte? Karten auf den Tisch!
Zitat:
Zitat von Jahangir
(Beitrag 550353)
Was bist du den für eine Chef und vom wem lässt du dich vertreten?
Erst lässt du dich beklauen und dann zahlst du noch dafür und schuld soll der Anwalt der Gegenseite sein.
|
Ich kann Dir sagen was ich für einer bin: Einer der nüchtern abwägt ob es für das Unternehmen und die Arbeitsplätze besser ist in Summe 8h mit nem Anwalt zu telefonieren oder 3 TEUR zu zahlen und dafür 7h zu "erkaufen", die man in Auftragsakquisition investieren kann. Rechthaberei ist da fehl am Platz.
Zitat:
Zitat von Jahangir
(Beitrag 550353)
Erst lässt du dich beklauen und dann zahlst du noch dafür und schuld soll der Anwalt der Gegenseite sein.
|
An dem Satz sieht man genau wir verkehrt Du denkst. "Ich lasse mich beklauen" ... :Nee:
1. War es das Geld der Mitarbeiter, d.h. der AN hat seine eigenen Kollegen beklaut und 2. haben die sich nicht "beklauen lassen", sondern die sind beklaut worden. Nicht derjenige der geklaut hat ist das Opfer. Es sind diejenigen die beklaut wurden - die haben nix falsch gemacht, sondern deren Vertrauen wurde missbraucht.
|