Zitat:
Zitat von DasOe
(Beitrag 35149)
Und so lange werden wir ja wohl warten können. :Blumen:
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verstehe ich jetzt nicht. wenn der oder die betroffene auf die öffnung der b-probe verzichtet, ist dies doch eine recht klare äusserung. oder braucht die adk so lange, um zu einer entscheidung zu kommen, ob eine suspendierung gerechtfertigt ist?
die veröffentlichung des namens als abschreckung taugt imho aber nix. wenn von 2000 startern 10 für die probe ausgelost werden ist das risiko, erwischt zu werden, eher gering. da wird sich wohl kaum einer davon abhalten lassen, mit allerlei mittelchen nachzuhelfen, um endlich die magische grenze von 13:48:21 zu durchbrechen.
ob mich der name interessiert oder nicht weiss ich noch nicht. eigentlich ist es banane. andererseits möchte ich es genau dann wissen, wenn ich die betreffende person kennen würde und sie - wie bei manchen möchtegernsportlern üblich - vorher für doper die wiedereinführung der todesstrafe beantragt hatt und sonst jeden sommer wochenlang mit finishershirt durch die stadt getrabt ist.
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