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Ich würde mir den Aufwand nicht machen.
Auch wenn dann der in Frage kommende Autofahrer ermittelt werden kann. Es gab keine Berührung, vermutlich hat er nicht mal was gemerkt. Es steht Aussage gegen Aussage und so doof das jetzt tönt: wie viel Schuld er an deinem Sturz trägt ist nicht nachvollziehbar. Ich würd das Thema begraben. Je schneller, desto schneller kannst du dich wieder nach vorne orientieren. Aufstehen, Krone richten, weiter gehts. |
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Ich war gestern mit dem Rad beim Händler, ja wie ich vermutet habe ist der Umwerfer und das Hinterrad hin.
Der Händler macht es für einen Freundschaftspreis und dann ist die Sache auf gegessen. Er meinte auch das eine Anzeige wertlos wäre. Weil es die Polizei nicht wirklich interessieren würde. Da das Auto mich nicht berührt hat und Aussage gegen Aussage steht. So lasse ich das mal stehen, viele von euch sagen ja das selbe. Eigentlich ist doch erstmal wichtig das mir nichts passiert ist, das Material kann man ersetzen!! |
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Niemand arbeitet gern für den Papierkorb, aber genau da würde deine Anzeige nach einem ungeheurem Ermittlungsaufwand landen, selbst wenn unwahrscheinlicherweise der Fahrzeugführer ermittelt werden würde. Du berichtest den Sachverhalt der Polizei. Anzeige wegen Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr / Verdacht der Verkehrsunfallflucht wird gefertigt. Fahrzeugermittlung Hier ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon Feierabend. Schwarzer Audi mit Kennzeichenfragment? Da werden einfach selbst wenn dir das Modell bekannt ist viel zu viele übrigbleiben. Aber sagen wir mal Kommissar Zufall ermittelt genau den einen Audi. Fahrerermittlung (Hast du gesehen wer gefahren ist? Zweifelsfrei wiedererkennen?) Also haben wir Unsicherheit beim Fahrer und dazu noch Aussage gegen Aussage. Die Anzeige ist lediglich ein Strich in der Statistik. Allerdings muss man dazu auch anmerken, dass jeder Strich zählt, wenn einmal irgendwann irgendwer in diesem Bereich präventiv tätig werden will. Ich würde den Sachverhalt per online-wache anzeigen. Macht wenig Arbeit und ist gut für die Seele |
Würde an deiner Stelle persönlich auf der Wache erscheinen und dann die Anzeige aufgeben.
Wie schon gesagt wurde, verweigern darf er es auf keinen fall. |
schaden kann es nicht....ein weiterer strich in der statistik........und am ende meckern wieder alle über die ineffektivität von polizei und gerichten, wenn sie mit solchen anzeigen zugeschüttet, beschäftigt und überlastet werden.
wenn man mal alle anzeigen weglassen würden, die nur gemacht werden, weil man es eben kann, hätte polizei und rechtswesen auch mehr zeit sich um die wirklich wichtigen fälle zu kümmern. ich kann mir vorstellen, dass es statistisch gesehen mehr oder weniger auf jeder polizeiwache eine ganze planstelle gibt, die den ganzen tag nichts anderes zu tun hat, als minderschwere anzeigen aufzunehmen, zu sichten, einzuschätzen, zu archivieren, antwortschreiben aufzusetzen usw usf. wenn es eine realistische chance gibt eine straftat oder in dem fall ein verkehrsvergehen nachzuweisen, aufzuklären...bin ich immer dafür. oder wenn amn eine anzeige benötigt um an versicherungsgelder heranzukommen. aber anzeigen um der anzeige oder der statistik wegen :confused: |
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