sbechtel |
27.03.2013 16:23 |
Zitat:
Zitat von MattF
(Beitrag 886964)
Der Gag ist ein andere. Indem du dich in dein Auto setzt bist du
schuld. Automatisch. Nennt sich Gefährdungshaftung.
Das bedeutet dann auch wenn man deinen Gedenken der ja nicht ganz falsch ist zu endet denkt: Einfach in gew. Situationen nicht fahren! Mit dem Ar.... daheim bleiben!
Es gibt keine Situation im Umgang mit dem PKW in dem keiner schuld wäre. Auch das wäre ja eine Konsequenz aus deinem Gedankengang. Dass irgendwann wenn es so glatt ist, dass kein Mensch mehr zu stehen käme auch keiner schuld sein kann. Das ist aber nicht das Fall. Du hättest dich in diese Situation nicht begeben dürfen.
Mal von exotischen Ausnahmen wie unangekündigtes Blitzeis bei Außentemperaturen von 20 °C.
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Kommt natürlich jetzt auf den Schuldbegriff an, von dem wir ausgehen. Du beziehst dich auf die Schuld im strafrechtlichen Kontekt, ich auf den ethischen Begriff.
Und dort ist es so, dass man sich
1) der Verfehlung bewusst ist und
2) ein Handlungsalternative hat.
Handlungsalternative ist gegeben, hast du ja schon angesprochen. Allerdings ist das Bewusstsein der Verfehlung nicht immer gegeben, klar, wenn jemand bei wiederigen Bedingungen mit 160km/h über die Autobahn fährt, kann man sagen, dass der jenige sich seiner potentiellen Verfehlung bewusst sein müsste. Wenn jemand aber mit 80km/h auf der Autobahn die Kontrolle über sein Auto verliert, kann man dann sagen, der jenige hat eine bewusste Verfehlung in Kauf genommen?
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