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DasOe 17.08.2007 09:59

Wie so oft in diesem Zusammenhang, finde ich die meisten hier geposteten Beiträge unnütz, weil polemisch und wenig sachlich.

Ich lehne Doping in jedweder Form ab. Nur weil es einem gerade mal opportun erscheint, kann man geltendes Sportrecht, mag es noch so lückenhaft sein, nicht einfach ignorieren.

Die ADO nennt alle relevanten Punkte und die sind auf jeden Fall ganzheitlich zu betrachten.

Fakt ist:
Zitat:

Die DTU hat die NADA und die ITU, die ETU, das NOK und andere Sportorganisationen sowie Vereine über den Inhalt der Verfahren und die Rechtsfolgen zu informieren, die sich auf die Startberechtigung des Athleten beziehen, soweit dies für einen geordneten Sportbetrieb erforderlich ist und Persönlichkeitsrechte des Athleten nicht entgegenstehen.
Zitat:

Jeder Betroffene hat Anspruch auf ein faires Verfahren und Achtung seiner Würde. Die mit den Ermittlungen, insbesondere den Dopingkontrollen und Probennahmen verbundenen Eingriffe in Persönlichkeitsrechte und in die Intimsphäre müssen auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
Zitat:

Bis zum Abschluss des Verfahrens nach dieser Ordnung ist niemand befugt, Informationen darüber an Dritte weiterzugeben.
Die Veröffentlichung der Sperre wird auf jeden Fall im DTU-Verbandsorgan "Triathlon" erfolgen, man beachte dort die Seiten der Landesverbände, wo diese nachzulesen sind.

Und ich wäre sehr froh wenn diese selbstgerechte Attitüde von manchen hier mal relativiert würde. Niemand ist frei von Fehlern ...

So und jetzt bereite ich mich auf meinen Einsatz in Wiesbaden vor, mal sehen wieviele am Montag wieder rumschreien die Kampfrichter hätten jedes Fingerspitzengefühl vermissen lassen und völlig falsche Entscheidungen getroffen. :Peitsche: :Hexe:

Danksta 17.08.2007 10:04

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 35143)
Und ich wäre sehr froh wenn diese selbstgerechte Attitüde von manchen hier mal relativiert würde. Niemand ist frei von Fehlern ...

Und wenn man einen solchen Fehler macht, muss man dafür geradestehen. Sorry, jeder weiß, dass Doping verboten ist. Da hab ich einfach kein Verständnis für. Punkt.
Wer Testosteron nimmt (oder was weiß ich), macht das nicht durch Zufall.

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 35143)
So und jetzt bereite ich mich auf meinen Einsatz in Wiesbaden vor, mal sehen wieviele am Montag wieder rumschreien die Kampfrichter hätten jedes Fingerspitzengefühl vermissen lassen und völlig falsche Entscheidungen getroffen. :Peitsche: :Hexe:

Hab ich noch nie gerufen ;)
Halt mir schön den Rücken frei, ich hoffe mal, ihr habt nen besseren Stand als in Frankfurt. Von verlorenem Posten kann man keine Schlacht gewinnen.

dude 17.08.2007 10:09

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 35143)
Und ich wäre sehr froh wenn diese selbstgerechte Attitüde von manchen hier mal relativiert würde. Niemand ist frei von Fehlern ...
:

natuerlich nicht. aber zu fehlern steht man. der schuldige koennte ja jetzt auch offensiv damit umgehen. das wuerde ein wenig wind aus den segeln nehmen.

dude

edit: lese grad auf 3athlon "Der Athlet verzichtet auf Öffnung der B-Probe." worauf also warten?

DasOe 17.08.2007 10:12

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 35145)
natuerlich nicht. aber zu fehlern steht man. der schuldige koennte ja jetzt auch offensiv damit umgehen. das wuerde ein wenig wind aus den segeln nehmen.

Ganz Deiner Meinung, aber das ist SEINE SACHE wie er damit umgeht und natürlich hat er gewußt was er tut und was ihm blüht als er zur Kontrolle gelost wurde. Menschlich gesehen ist es eine Katastrophe, sportlich gesehen ist sein Verhalten verachtenswert. Ganzheitlich betrachtet, bestätigt es die vermuteten 10% Doper im AK-Bereich im Triathlon ...

Klugschnacker 17.08.2007 10:12

@DasOe:
Zitat:

Bis zum Abschluss des Verfahrens nach dieser Ordnung ist niemand befugt, Informationen darüber an Dritte weiterzugeben.
Wann gilt das Verfahren als abgeschlossen? Der Athlet hat sein Vergehen gestanden und auf die Öffnung der B-Probe verzichtet. Eine namentliche Nennung kann daher erfolgen, ohne gegen eine Regel zu verstoßen.

Grüße,
Arne

dude 17.08.2007 10:17

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 35146)
Ganz Deiner Meinung, aber das ist SEINE SACHE wie er damit umgeht und natürlich hat er gewußt was er tut und was ihm blüht als er zur Kontrolle gelost wurde. Menschlich gesehen ist es eine Katastrophe, sportlich gesehen ist sein Verhalten verachtenswert. Ganzheitlich betrachtet, bestätigt es die vermuteten 10% Doper im AK-Bereich im Triathlon ...

natuerlich ist es seine sache.
aber dumm genug, wenn er sich verhaelt wie meine lieblingsduennbrettbohrer braun und bour.

DasOe 17.08.2007 10:20

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 35147)
Wann gilt das Verfahren als abgeschlossen?

Wenn die ADK das Verfahren mit der Verhängung der Strafe/Sanktion abschließt.

Der Betroffene hat noch Antragsmöglichkeiten und es gibt Fristen die zu wahren sind.
Zitat:

(2) Der Athlet hat sich zu den Verdachtsgründen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Zugang der Benachrichtigung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens schriftlich zu äußern. Er kann innerhalb dieser Frist die Untersuchung der B-Probe verlangen. Die Frist kann durch Beschluss der ADK nach Anhörung des Athleten auf minimal drei Kalendertage abgekürzt oder auf maximal 20 Kalendertage verlängert werden. Auf Wunsch kann sich der Betroffene mündlich äußern; darüber wird ein Protokoll gefertigt, das auch der Betroffene unterschreibt.
Zitat:

Der Vorsitzende der ADK prüft nach Eingang der Äußerung (Abs. 2), ob Anlass zur Aufhebung der Suspendierung besteht; ggf. hat er unverzüglich die Entscheidung der ADK darüber herbeizuführen.
Und so lange werden wir ja wohl warten können. :Blumen:

keko 17.08.2007 10:25

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 35149)
Und so lange werden wir ja wohl warten können. :Blumen:

Der Name interessiert mich eigentlich nicht die Bohne. Dass bei einer so kleinen Stichprobe eine positive Probe dabei ist, finde ich viel interessanter.

Vielleicht ein Hinweis darauf, umfangreicher in den AKs testen zu müssen? :Blumen:


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