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Cruiser 29.05.2010 22:54

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 396727)
@Cruiser:

Wie alt war das Mädchen?

Wenn sie unter sieben war, hast du ziemlich sicher Pech (außer du weist den Eltern die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nach).

10 Jahre.

Vielen Dank allen schon mal für die Anregungen/Infos.

Meik 29.05.2010 22:56

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 396729)
Was ist mit "Eltern haften für ihre Kinder"?
Immerhin war die Mutter ja nicht in der Nähe, dafür aber der unangeleinte Hund...:cool:

Nicht in der Nähe klingt IMHO klar nach Aufsichtspflichtverletzung und dürfte auf die Haftung der Eltern hinauslaufen. Hoffentlich haben die dann auch eine Haftpflichtversicherung.

Zitat:

Wenn ich auf meinem Schaden sitzenbleiben sollte, fände ich das nicht fair.
Umgekehrt: Muss ein 10jähriges Kind ein teures Rennrad bezahlen obwohl es vermutlich die Folgen seines Handelns nicht so abschätzen kann wie ein Erwachsener?

sybenwurz 29.05.2010 22:59

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 396725)
Wie ist deine persönliche Einschätzung?

Ich bin da relativ schmerzbefreit, fahre aber auch fast ausnahmslos irgndwelche Kisten, die ich eh nimmer hergeb und bei denen sich sowas dementsprechend bei nem Verkauf nedd preismindernd auswirkt.
Haltbarkeitsmässig hätte ich relativ wenig Bedenken (hab die "Dulln" nu aber auch nedd gesehen), aber wie gesagt: ne Garantie kann (und wird) dir niemand geben.
(Ich selbst würde wahrscheinlich weiterfahren, aber nen Kunden niemals so auf die Strasse schicken, ohne Bedenken oder Veto anzumelden)
Prinzipiell sagen aber alle Hersteller, dass ein Bauteil aus Alu mit sichtbarer Beschädigung/Verformung ausgetauscht werden muss;- aus gutem Grund.

Zitat:

Auf der anderen Seite ist es natürlich uncool, wenn dir der Rahmen bei hohem Tempo unter dem Hintern wegbröselt...
Bröseln wird er nicht, wenn, dann brechen...:Cheese:

Cruiser 29.05.2010 23:03

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 396735)
Umgekehrt: Muss ein 10jähriges Kind ein teures Rennrad bezahlen obwohl es vermutlich die Folgen seines Handelns nicht so abschätzen kann wie ein Erwachsener?

"Teuer" ist realtiv. Es geht um das Prinzip.

Wenn das Kind sich im Verkehr nicht regelkonform verhalten kann, muss es beaufsichtigt dort teilnehmen.

Sieh es mal so, wäre ich nicht ein doofer Triathlet, sondern ein Bus gewesen, wäre das nicht so glimpflich abgegangen.

sybenwurz 29.05.2010 23:04

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 396728)
Das Problem steckt hier: 828 BGB: "Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."

Nu mach n Punkt: prizipiell iss das richtig, aber man kann von ner Zehnjährigen durchaus erwarten, dass sie nicht blindlings wie n Kleinkind hinter nem Auto auf die Strasse rennt (oder fährt).
Wäre zu erwarten, dass sie dies doch tun könnte, hatse alleine und mitm Fahrrad nix auf der Gasse verloren und es liegt ne Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

Cruiser 29.05.2010 23:04

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 396738)
Ich bin da relativ schmerzbefreit, fahre aber auch fast ausnahmslos irgndwelche Kisten, die ich eh nimmer hergeb und bei denen sich sowas dementsprechend bei nem Verkauf nedd preismindernd auswirkt.
Haltbarkeitsmässig hätte ich relativ wenig Bedenken (hab die "Dulln" nu aber auch nedd gesehen), aber wie gesagt: ne Garantie kann (und wird) dir niemand geben.
(Ich selbst würde wahrscheinlich weiterfahren, aber nen Kunden niemals so auf die Strasse schicken, ohne Bedenken oder Veto anzumelden)
Prinzipiell sagen aber alle Hersteller, dass ein Bauteil aus Alu mit sichtbarer Beschädigung/Verformung ausgetauscht werden muss;- aus gutem Grund.



Bröseln wird er nicht, wenn, dann brechen...:Cheese:

Ist doch Carbon, kein Alu. Egal?

Thorsten 29.05.2010 23:06

Mit 10 Jahren sollte man schon wissen, dass man vor dem auf die Straße fahren nach links und rechts zu gucken und vorsichtig zu sein hat. Die 7-Jahres-Grenze ist ok, aber für so ein einfaches Verkehrsdelikt sollte man deutlich vor 18 haftbar sein.

Mal als Anhaltspunkt, ab wann ein Kind in der Lage sein sollte, "vollständig" am Straßenverkehr mit dem Rad auf der Straße statt auf dem Fußweg teilzunehmen:

http://www.berlinonline.de/berliner-...007/index.html

Nichtläuferin 29.05.2010 23:06

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 396735)
Nicht in der Nähe klingt IMHO klar nach Aufsichtspflichtverletzung und dürfte auf die Haftung der Eltern hinauslaufen. Hoffentlich haben die dann auch eine Haftpflichtversicherung.

Ich glaube nicht, daß bei einem 10jährigen Kind die Eltern immer in der Nähe sein müssen. Bei uns fahren fast alle 5. Klässler (ist so etwa 10 Jahre) alleine in den Nachbarort in die Schule mit dem Fahrrad (ca. 2 bis 4km). Da ist auch nie ein Elternteil dabei.
Normalerweise wird ja in der 4. Klasse der Fahrradführerschein in der Schule gemacht. Gewisse Verkehrsregeln sollten ab da vorausgesetzt werden können.

Gute Besserung
Nichtläuferin


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