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Überstürz aber nichts, denn für die 450 Euro kannst du dir schon neue Laufräder kaufen ;) |
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http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...-teil-2-a.html |
Das Dumme an 450 Euro ist, dass es vielen zwar im Geldbeutel schmerzt, dass es auf der anderen Seite aber nochmal so wenig ist, dass man sich denkt "dafür nehm ich mir jetzt keinen Anwalt und spar mir den restlichen Ärger".
Wenn man 440 Euro für einen guten Zweck spenden und 10 Euro pro Song an den Urheber zahlen müßte, dann wärs irgendwie ok, aber diese Abmahnanwaltsbereicherungen lassen mir den Kragen platzen. Stefan |
Google mal nach einer modifizierten Unterlassungserklärung und schick eine dort hin. Dann wirst du wahrscheinlich nie wieder was hören.
Die warten ja nur darauf das irgendwer sofort zahlt... |
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So eine Sch... gerade wo ich in meiner Abschlussarbeit stecke. Aber ok, hab nen Fehler gemacht, und stehe dafür gerade. |
Hör auf Huschpuscheldi: Geb die Unterlassungserklärung ab, allerdings ohne Kostenübernahme. Erkläre vielmehr im Anschreiben ausdrücklich, dass Du die Erklärung lediglich abgibst, um eine gerichtliche Auseinandersetzung in einer Angelegenheit zu vermeiden, mit der Du nix zu tun hast, Du einen Anspruch nicht für gegeben hältst und die Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben wird. Wenn es einen Rechtstreit gibt, beträgt der Streitwert dann keine 5000 EUR mehr sondern lediglich 450 EUR, d.h. die Kosten des Rechtstreits sind deutlich niedriger. Sie belaufen sich aber immer noch auf 420 EUR für den 2. Sieger. Wenn da also was dran ist, lohnt auch dieser Weg nicht unbedingt und ist nur ne Risikoverminderung. Bei nem Streitwert von 5000 EUR zahlt der 2. Sieger nämlich 2200 EUR nur für den Rechtstreit, d.h. der Anspruch selbst kommt natürlich noch oben drauf.
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Setz doch mal den Brief der Rechtsanwälte hier rein, dann kann ich dir auch sagen, was Sache ist.
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