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-   -   Abmahnung vom Rechtsanwalt (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=13495)

cabby 15.04.2010 13:26

Zitat:

Zitat von bort (Beitrag 376776)
Das ist bei den Briefen ja sehr lustig.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, werden die nichtmal per Einschreiben verschickt.
Im Brief steht dann, dass man die Unterlassungserklärung innerhalb der nächsten 7 Tage zurückschicken muss.
Alles nur, um Druck auszuüben und um damit dann richtig Kohle zu machen.

DAS mit dem Einschreiben wundert mich auch. Bis zum 26. 4 habe ich Zeit.

bort 15.04.2010 13:27

Zitat:

Zitat von cabby (Beitrag 376783)
DAS mit dem Einschreiben wundert mich auch. Bis zum 26. 4 habe ich Zeit.

Les dir den Link durch und danach musst du dich entscheiden.
Überstürz aber nichts, denn für die 450 Euro kannst du dir schon neue Laufräder kaufen ;)

cabby 15.04.2010 13:32

Zitat:

Zitat von Huschpuscheldi (Beitrag 376759)
Nein nicht ignorieren

Du solltest eine modifizierte Unterlassungserklärung an den Anwalt schicken, dann kannst du dich totstellen.

Hier gibts mehr infos:

http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...-diskussionen/

Oder google mal nach diesem Anwalt und Abmahnung

Danke für den Link. Habe auch gleich die Anwälte gefunden:

http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...-teil-2-a.html

Stefan 15.04.2010 13:36

Das Dumme an 450 Euro ist, dass es vielen zwar im Geldbeutel schmerzt, dass es auf der anderen Seite aber nochmal so wenig ist, dass man sich denkt "dafür nehm ich mir jetzt keinen Anwalt und spar mir den restlichen Ärger".

Wenn man 440 Euro für einen guten Zweck spenden und 10 Euro pro Song an den Urheber zahlen müßte, dann wärs irgendwie ok, aber diese Abmahnanwaltsbereicherungen lassen mir den Kragen platzen.

Stefan

dennis457 15.04.2010 13:49

Google mal nach einer modifizierten Unterlassungserklärung und schick eine dort hin. Dann wirst du wahrscheinlich nie wieder was hören.
Die warten ja nur darauf das irgendwer sofort zahlt...

cabby 15.04.2010 13:54

Zitat:

Zitat von dennis457 (Beitrag 376810)
Google mal nach einer modifizierten Unterlassungserklärung und schick eine dort hin. Dann wirst du wahrscheinlich nie wieder was hören.
Die warten ja nur darauf das irgendwer sofort zahlt...

Ja nur dieses wahrscheinlich stört mich. Bin ansonsten ein Bürger mit einem leeren Vorstrafenregister. :)
So eine Sch... gerade wo ich in meiner Abschlussarbeit stecke. Aber ok, hab nen Fehler gemacht, und stehe dafür gerade.

Rhing 15.04.2010 13:58

Hör auf Huschpuscheldi: Geb die Unterlassungserklärung ab, allerdings ohne Kostenübernahme. Erkläre vielmehr im Anschreiben ausdrücklich, dass Du die Erklärung lediglich abgibst, um eine gerichtliche Auseinandersetzung in einer Angelegenheit zu vermeiden, mit der Du nix zu tun hast, Du einen Anspruch nicht für gegeben hältst und die Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben wird. Wenn es einen Rechtstreit gibt, beträgt der Streitwert dann keine 5000 EUR mehr sondern lediglich 450 EUR, d.h. die Kosten des Rechtstreits sind deutlich niedriger. Sie belaufen sich aber immer noch auf 420 EUR für den 2. Sieger. Wenn da also was dran ist, lohnt auch dieser Weg nicht unbedingt und ist nur ne Risikoverminderung. Bei nem Streitwert von 5000 EUR zahlt der 2. Sieger nämlich 2200 EUR nur für den Rechtstreit, d.h. der Anspruch selbst kommt natürlich noch oben drauf.

Jahangir 15.04.2010 14:08

Setz doch mal den Brief der Rechtsanwälte hier rein, dann kann ich dir auch sagen, was Sache ist.


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