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Fritz Benedict 13.08.2019 10:28

Ich versteh ganz grundsätzlich nicht, warum ein Thema wie dieses in eine Diskussion über die "Grundwerte" einer (von vielen) Religion abtriftet.

Freizeitathlet 13.08.2019 11:16

Zitat:

Zitat von Cameron (Beitrag 1470918)
Ich kann dir sagen, was wichtiger ist? Dass die LKWs keine Notfallbremssysteme haben.
Dass deswegen jährlich Menschen und besonders Kinder sterben.
Dass überhaupt Radfahrer im Verkehr sterben. Dass Kinder auf dem Radweg von einem LKW zermamlt werden, weil sie sich im toten Winkel befinden und mit Leichtigkeit etwas dagegen getan werden könnte.

Ich bin schockiert.

Und du bist schockiert, weil der Verband die Sperre nicht umsetzt/überwacht.

Diese Beliebigkeit des Begriffs, gell?
Ich bin wirklich über so etwas beim Verband nicht geschockt. Das ist ungefähr so wichtig wie die Kokusnuss, die gerade auf Bali vom Baum fällt.

Mich schockt ein totes Kind, dass gerade bei uns totgefahren wurde.
Das beschäftigt mich tagelang und macht mich sehr, sehr traurig.

Triathlon ist ein Sport. Und ein sehr nebensächlicher. Und nur ein kleiner Teil im Leben. Und für 99% der Menschheit ( ich glaube, ich setze noch ein Komma und danach eine 9 hinzu) so wichtig wie die Kokosnuss.

...Du triftest sehr ab!

captain hook 13.08.2019 11:29

Zitat:

Zitat von Cameron (Beitrag 1470933)
ich möchte, nachdem ich die Stellungnahme des gesperrten Athleten gelesen habe, zwei Dinge dazu sagen:
Mein Facharzt verschriebe mir Cortison. Ich zu ihm: Ich habe Wettkämpfe demnächst. Er: 5 Tage vorher absetzten, das passt. Ich habe es gemacht, bin gestartet, aber war mir sehr unsicher, was passiert, wenn ich in eine Kontrolle komme. Die Medikation war notwendig, alleine für den Alltag (und nicht, um sportliche Leistung zu erbringen).

Außerdem hatte ich auch shcon einmal eine Erkältung, wichtiger Wettkampf und habe die Tage zuvor versucht, dass....

Kurz: Ich bin mir nicht sicher, niemals nicht bei einem meiner zahlreichen Wettkämpfe mit einem überschrittenen Grenzwert an der Startlinie gestanden zu haben.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Aber wenn es passiert, nehme/nähme ich die Strafe hin.

Ich möchte aber nicht dermaßen denunziert und verfolgt werden, wie es hier und auf anderen Kanälen passiert. Das rechtfertigt ein Missbrauch nicht.

Das war es von mir zu diesem Thema, ich mache mich gerade nicht beliebt

Sicher dass Du es gelesen hast?

Das, was der Arzt verschrieben hat, hat er angeblich nicht genommen, obwohl er es beim Test als Medikamention angegeben hat. Das, wa er dann genommen hat und woran er sich auch noch sehr genau erinnern konnte was ihm geholfen hat, hat er allerdings bei der Probe nicht angegeben, macht es aber für den positiven Test verantwortlich und bittet um mildes Urteil.

meyersen 13.08.2019 12:10

Nebenbei bemerkt sollte ein Herr PM durchaus sich mit gewissen Antidoping Bestimmungen auskennen, da sein Sohn durchaus mit gewissem Erfolg als Profitriathlet in den letzten Jahren unterwegs war. Sicherlich wurde sich in der Familie nicht nur über Fahrradtechnik und Training ausgetauscht.
Aber nach diesen ganzen Sachen verstehe ich auch besser, warum ein Trainingskollege einen Herr PM nicht ausstehen kann. Mir war die Sperre bis SA auch noch nicht bekannt.

PS: ich kenne Herr PM nicht persönlich, aber sind aufgrund örtlicher Nähe öfters auf der gleichen Bahn im Schwimmbad unterwegs gewesen.

captain hook 13.08.2019 12:41

Zitat:

Zitat von Cameron (Beitrag 1470933)

Ich möchte aber nicht dermaßen denunziert und verfolgt werden, wie es hier und auf anderen Kanälen passiert. Das rechtfertigt ein Missbrauch nicht.

Das war es von mir zu diesem Thema, ich mache mich gerade nicht beliebt

Was genau empfindest du hier als denunziert und verfolgt?

Sein positiver Test war selbst interessierten Personen hier aus dem Forum kaum bekannt, die Nada hat alles gegegben und selbst Google findet nicht besonders viel dazu.

Nun steht er allerdings nicht zu seinem positiven Test, sondern startet während seiner Sperre auch noch zweimal in einem Wettkampf um zu gewinnen.

Also ein Doper, der dann während seiner Sperre noch weiter Wettkämpfe bestreitet. Und da ist es dann ungerechtfertigt, das öffentlich zu diskutieren oder man wundert sich darüber? Wer so nachhaltig versucht die anderen Sportler an der Nase durch den Ring zu führen, sollte den Ball vielleicht doch lieber flach halten als wie hier berichtet zu reagieren.

Dann noch 2mal an der selber Veranstaltung zum Gewinnen teilzunehmen, da ist es eigentlich mehr ein Wunder, dass das erst jetzt so rausgekramt wird und nicht schon beim ersten Mal. Alles was ich las war auch schon noch ziemlich neutral. Besonders wenn erstmal Leute mit Spürsinn und Kenntnissen über die Szene am Werk sind. Da kommen ja schnell wesentlich tiefgreifendere Informationen zu Tage, wo es dann vielleicht noch viel unangenehmer wird als dass irgendwo steht PM wurde mit Erkältungsmedizin erwischt.

captain hook 13.08.2019 13:09

Haltet euch einfach mal vor Augen, dass die Nada inzwischen von erheblichen Dopingproblemen im Hobbysport ausgeht (was durch diverse positive Proben nun auch nicht grade entkräftet wird) und deshalb ihr Engagement in diesem Bereich ausweitet und inzwischen gute Hobby und Amateurleute in vollem Umfang in Testpools benennt, was schon für Berufssportler hart ist, für Hobbyleute ein Zumutung. Warum? Genau wegen solcher Typen!

Und nur mal so am Rande... jeder Lizenzsportler unterschreibt, dass er sich den Regeln unterwirft. Wenn man also Losglück bei der Nada hat, darf man mitspielen. Und die verstehen da absolut null Spass. Entweder man macht dann mit oder man gibt seine Lizenz ab. Wer dass dann machen darf, wird sehr schnell eine eigene Meinung dazu haben, ob man hier mal nen Auge zudrücken und sich an die eigene Nase fassen möchten.

Warum wurde PM eigentlich bei einer Wald- und Wiesenveranstaltung getestet? Ein AK50 Starter unter "ferner liefen". War das eine Zielkontrolle?

Ich vermute nicht, dass die Nada da was machen wird. Wenn der Fall schon letztes Jahr da erfolglos angezeigt wurde und nichts passierte, wird sich da auch dieses Jahr nichts tun. Der Veranstalter scheint auch kein Problem mit ihm zu haben. Da läuft die Sperre ab und fertig.

Klugschnacker 13.08.2019 13:28

Sportsfreund Cameron hat seinen Account hier löschen lassen.

Fritz Benedict 13.08.2019 13:33

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1470984)
Sportsfreund Cameron hat seinen Account hier löschen lassen.

Oha. Das kam überraschend. Wohl nicht wegen dieser Diskussion hier hoffe ich.

Julez_no_1 13.08.2019 13:36

Möglicherweise waren wir ihm zu unchristlich...

nikopol 13.08.2019 13:59

Er hat mir von einer Kontrolle bei den deutschen AK Meisterschaften erzählt.

nikopol 13.08.2019 14:00

[quote=captain hook;1470978]
Warum wurde PM eigentlich bei einer Wald- und Wiesenveranstaltung getestet? Ein AK50 Starter unter "ferner liefen". War das eine Zielkontrolle?

er wurde wohl bei den deutschen AK Meisterschaften getestet

captain hook 13.08.2019 14:05

Summertime Triathlon Karlsdorf.

Siehe Veröffentlichung der Nada (Seite 3).
https://www.nada.de/fileadmin/5_Rech..._SP_806_18.pdf

hanse987 13.08.2019 14:14

[quote=nikopol;1470998]
Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1470978)
Warum wurde PM eigentlich bei einer Wald- und Wiesenveranstaltung getestet? Ein AK50 Starter unter "ferner liefen". War das eine Zielkontrolle?

er wurde wohl bei den deutschen AK Meisterschaften getestet

Wenn ich es richtig sehe war der Summertime Triathlon 2017 die BaWÜ Meisterschaft auf der OD.

BunterHund 23.08.2019 08:39

Neues von der NADA?
 
Hallo Klugschnacker!
Gibt es eigentlich neue Antworten der NADA etc. auf diesen Fall?
Das ein Triathlet, der im Mai 2018 rückwirkend vom 17.9-2017 bis einschließlich 16.9.2919 für alle Wettkämpfe rechtsgültig durch die Dt. Sportsschiedsgerichtbarkeit gesperrt wurde, im August 2018 und im August 2019 an einem Triathlon teilnimmt, dieses gewinnt und dann gefeiert wird, ist doch unglaublich!
Das führt doch die NADA, die Dt. Sportsschiedsgerichtbarkeit Und auch die DTU vor und stellt einiges in Frage.

Klugschnacker 23.08.2019 08:42

Ich habe das für heute auf meinem Zettel, dass ich da nachhake. Die Frage, die es für die NADA zu klären gilt, ist, ob der Wettkampf dem WADA-Code unterliegt oder nicht.
:Blumen:

JamesTRI 23.08.2019 09:30

Jemand der gesperrt ist wegen Einnahme von Wick-medi-nait (Ephedrin) und dann während der Sperre startet, der muss normal aus der Wertung genommen und eine weitere Sperre bekommen. Sperre lief ja von 2017 - Sep 2019, also darf man im August 2019 nicht starten. Für was Regeln ? Für was so tun als würden die was bedeuten, wenn dann kleine Agegroup- Athleten, die unter ferner liefen ins Ziel einlaufen, ne blaue karte bekommen wegen Windschattenfahren auf einer übervollen Radstrecke ("kurz mal eingeklemmt worden zw. einer langsameren Gruppe und einer Schnelleren, die überholte"), aber echte Doping Sünder machen was sie wollen. Das ist ja vice versa.

NBer 23.08.2019 09:35

Zitat:

Zitat von JamesTRI (Beitrag 1473184)
Jemand der gesperrt ist wegen Einnahme von Wick-medi-nait (Ephedrin) und dann während der Sperre startet, der muss normal aus der Wertung genommen und eine weitere Sperre bekommen. Sperre lief ja von 2017 - Sep 2019, also darf man im August 2019 nicht starten......

wurde ja schon ausgeführt....im letzten viertel seiner strafe darf man wieder an trainingsmaßnahmen teilnehmen. vielleicht hat er sich extra einen ungenehmigten wettkampf herausgesucht, weil er dachte, dass der vielleicht (!) darunter fällt.
wie arne schon schrieb, dass muss jetzt die NADA bzw ein sportgericht klären.

Klugschnacker 23.08.2019 09:35

Die Doping-Regeln gelten halt nur für Wettkämpfe, welche dem WADA-Code unterliegen. Das ist jetzt zu prüfen.

NBer 23.08.2019 09:38

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1473188)
Die Doping-Regeln gelten halt nur für Wettkämpfe, welche dem WADA-Code unterliegen. Das ist jetzt zu prüfen.

falls die WADA/NADA sagen es ist uns egal was dort passiert bzw wer dort startet, wäre das natürlich zukünftig ein weiteres argument gegen ungenehmigte veranstaltungen.

captain hook 23.08.2019 10:00

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1473190)
falls die WADA/NADA sagen es ist uns egal was dort passiert bzw wer dort startet, wäre das natürlich zukünftig ein weiteres argument gegen ungenehmigte veranstaltungen.

Das wäre ein Freibrief für die Stoffer und ein ganz neues Betätigungsfeld für diese Veranstaltungen und ein schönes Sammelbecken. Damit kann man sich auch schön ne Zombieliga züchten.

Stefan 23.08.2019 10:38

Falls hier jemand bei der AOK "Die Gesundheitskasse" oder der LVM versichert oder sein Konto bei der Volksbank Westerwald oder der Sparkasse Westerwald-Sieg hat, kann er der jeweiligen Firma ja mal schreiben, wie begeistert er ist, wofür die seine Beiträge/Prämien/Gebühren einsetzen.

JamesTRI 23.08.2019 15:54

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1473187)
wurde ja schon ausgeführt....im letzten viertel seiner strafe darf man wieder an trainingsmaßnahmen teilnehmen. vielleicht hat er sich extra einen ungenehmigten wettkampf herausgesucht, weil er dachte, dass der vielleicht (!) darunter fällt.
wie arne schon schrieb, dass muss jetzt die NADA bzw ein sportgericht klären.

Nicht genehmigter WK ? D.h. dann doch 1 Jahr Sperre.

Stefan 23.08.2019 16:10

Zitat:

Zitat von JamesTRI (Beitrag 1473259)
Nicht genehmigter WK ? D.h. dann doch 1 Jahr Sperre.

Nein, heisst es nicht. Das ist eine "kann" und "bis" - Regelung.
Andere Starter mit Startpass wurden in den Vorjahren und im aktuellen Jahr auch nicht gesperrt.

Stefan 03.09.2019 05:58

Gibt es schon Neuigkeiten?

OH_JE51 03.09.2019 11:27

Der Verein SG Mörsbach ist weder Mitglied im Sportbund Rheinland noch in einem Fachverband. Der Triathlon war demnach eine reine private Veranstaltung. Warum die Behörden die Radstrecke für diese
Veranstaltung genehmigt haben bleibt mal dahingestellt.
Laut ADC der DTU dürfen sanktionierte Athleten nicht an Veranstaltungen von organisierten Vereine oder Verbände starten (siehe 10.12.1 ADC). So wie ich das verstehe:
Die SG Mörsbach gehört in diesem Sinne nicht dem organisierten Sport an.
Da stellt sich auch die Frage nach einer möglichen Sperre für DTU Starpassinhaber? Sperre nur bei Start bei nicht genehmigten Veranstaltungen innerhalb des organisierten Sports oder auch ausserhalb?

Stefan 03.09.2019 11:33

Zitat:

Zitat von OH_JE51 (Beitrag 1475240)
........

Die Fragen wurden im Thread bereits alle gestellt. Meine Frage nach Neuigkeiten bezog sich auf die offenstehenden Anfragen an NADA und DTU.

tandem65 03.09.2019 11:48

Zitat:

Zitat von OH_JE51 (Beitrag 1475240)
Veranstaltung genehmigt haben bleibt mal dahingestellt.

Das ist wiederum recht einfach zu beantworten. Es wurden alle Auflagen der Behörden erfüllt. ;)

OH_JE51 03.09.2019 12:40

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1475243)
Die Fragen wurden im Thread bereits alle gestellt. Meine Frage nach Neuigkeiten bezog sich auf die offenstehenden Anfragen an NADA und DTU.

Wer soll Anfragen wenn es eine private Veranstaltung ausserhalb des organisierten Sports handelt?

Stefan 03.09.2019 14:03

Zitat:

Zitat von OH_JE51 (Beitrag 1475257)
Wer soll Anfragen wenn es eine private Veranstaltung ausserhalb des organisierten Sports handelt?

Ich verstehe Deine Frage nicht - anfragen kann jeder.

Warum gibt die NADA die Auskunft, dass der Fall geprüft wird, wenn alles so eindeutig ist, wie Du schreibst?

Den Start konnte natürlich weder NADA noch DTU verhindern, aber die Sperre für "reguläre" Wettkämpfe könnte verlängert werden.

Hafu 03.09.2019 15:27

Zitat:

Zitat von OH_JE51 (Beitrag 1475240)
Der Verein SG Mörsbach ist weder Mitglied im Sportbund Rheinland noch in einem Fachverband. Der Triathlon war demnach eine reine private Veranstaltung. ...

Laut ADC der DTU dürfen sanktionierte Athleten nicht an Veranstaltungen von organisierten Vereine oder Verbände starten (siehe 10.12.1 ADC). So wie ich das verstehe:
Die SG Mörsbach gehört in diesem Sinne nicht dem organisierten Sport an.
...

Der Triathlon war öffentlich ausgeschrieben trug mit Zeitnahme, Ergebnisliste auch alle sonstigen Merkmale eines typischen Sportwettkampfes.

Die SG Mörsbach ist sehr wohl ein anerkannter eingetragener Verein mit klassischer Vereinsstruktur (1. und 2. Vorsitzender, Geschäftsführer, Kassierer). Man müsste in der Satzung den Vereinszweck nachlesen, aber angesichts des Namens SG würde ich annehmen, dass da so etwas wie "Förderung des Sportes" drinsteht.

Ob der Verein jetzt Mitglied im Landessportbund oder bei irgendeinem Fachverband ist, halte ich bei der Frage "Wettkampfsperre" für zweitrangig. Eine ausgesprochene Sanktion soll ja für den der sie erhalten hat, schmerzen und sollte schon vor diesem Hintergrund nicht leicht zu umgehen sein mit modifiziertem Wettkampfkalender.
Ansonsten kann sie auch keine abschreckende Wirkung entfalten.

Wir haben in Bayern z.B. diverse Veranstaltungen von Ortsverbänden der DLRG, teils mit Anmeldung bei der DTU, teils auch ohne DTU-Genehmigung.
Die DLRG ist (ähnlich wie kirchliche Sportorganisationen oder Betriebssportgruppen) auch kein direktes Mitglied des Landessportbundes (in Bayern BLSV), gehört aber wenn Wettkämpfe ausgerichtet werden, zweifellos zu den von der DTU in der Satzung umschriebenen "organisierten Vereine".

BunterHund 03.09.2019 16:01

Es juckt keinen
 
Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1475296)
Der Triathlon war öffentlich ausgeschrieben trug mit Zeitnahme, Ergebnisliste auch alle sonstigen Merkmale eines typischen Sportwettkampfes.

Die SG Mörsbach ist sehr wohl ein anerkannter eingetragener Verein mit klassischer Vereinsstruktur (1. und 2. Vorsitzender, Geschäftsführer, Kassierer). Man müsste in der Satzung den Vereinszweck nachlesen, aber angesichts des Namens SG würde ich annehmen, dass da so etwas wie "Förderung des Sportes" drinsteht.

Ob der Verein jetzt Mitglied im Landessportbund oder bei irgendeinem Fachverband ist, halte ich bei der Frage "Wettkampfsperre" für zweitrangig. Eine ausgesprochene Sanktion soll ja für den der sie erhalten hat, schmerzen und sollte schon vor diesem Hintergrund nicht leicht zu umgehen sein mit modifiziertem Wettkampfkalender.
Ansonsten kann sie auch keine abschreckende Wirkung entfalten.

Wir haben in Bayern z.B. diverse Veranstaltungen von Ortsverbänden der DLRG, teils mit Anmeldung bei der DTU, teils auch ohne DTU-Genehmigung.
Die DLRG ist (ähnlich wie kirchliche Sportorganisationen oder Betriebssportgruppen) auch kein direktes Mitglied des Landessportbundes (in Bayern BLSV), gehört aber wenn Wettkämpfe ausgerichtet werden, zweifellos zu den von der DTU in der Satzung umschriebenen "organisierten Vereine".

Die SG Mörsbach ist laut meiner Recherche bei den drei (!) Landessportbünden in Rheinland-Pfalz NICHT Mitglied. Ähnliches wird mir auch vom Triathlon Verband Rheinland-Pfalz bestätigt.
Die SG Mörsbach ist nach meiner weiteren Recherche auch kein eingetragener Verein, ansonsten müsste man ihn als“ eingetragenen Verein“ auch bei den zuständigen Amtsgerichten der Gegend finden.
Die SG Mörsbach bezeichnet sich als „e.V.“, es kann aber sein, dass es nie zu einer Eintragung gekommen ist und die Bezeichnung also nicht zutrifft. In diesem Falle wäre das für das zuständige Finanzamt interessant....
Die SG Mörsbach war sogar, nach Info des zuständigen Landesverbandes, bis vor einigen Jahren Mitglied im Rheinland-pfälzischen Triathlon Verband - bis jemand mal die Satzung und den steuerlichen Freistellungsbescheid einforderte. Damit war die Veranstaltung auch raus aus der Obhut der Verbände.
Richtig ist, dass der Vizepräsident Finanzen der DTU in 2018 und 2019 mitsamt seiner privaten Zeitnahmefirma „br-timing“ gegen Bezahlung dieser Dienstleistung für den notwendigen Ergebnisdienst sorgte, inklusive Urkunden. Bei einem von der DTU als „wilde Veranstaltung“ eingestuften Triathlon dessen Sieger in 2018 und 2019 einen offiziell und mithilfe der DTU gesperrten Triathleten aus Daaden benennt. Bei den wenigen Dopingfällen, mit denen sich die DTU beschäftigen musste, hat ihm dieser Fall bekannt sein müssen.
Die NADA sieht übrigens laut ihren Statuten gemauswenig Handlungsmöglichkeiten wie die DTU:
Der Triathlet hat wohl aktuell keinen Startpass, er ist an einem Triathlon außerhalb der DTU-Reglements und der DTU-Verbandsstrukturen gestartet, den eine Organisation außerhalb der üblichen Kreis-, Landessportbünde, des DOSB und der DTU mit ihren LVs veranstaltet.
Nach dieser Interpretation ist also ein Startverbot nur innerhalb des organisierten Sports möglich.

Stefan 03.09.2019 16:10

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1475306)
............

Alles, was Du geschrieben hast, steht schon im Thread.

Worum es aber geht: Kann es denn sein, dass ein gesperrter Doper bei Veranstaltungen startet, welche bis auf einer Genehmigung und einem im Verband organisierten Verein, 1:1 einem "regulären" Triathlon entspricht und dass ihm dann die Sperre nicht verlängert wird?

BunterHund 03.09.2019 16:55

Warum denn nicht?
 
Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1475308)
/.../Worum es aber geht: Kann es denn sein, dass ein gesperrter Doper bei Veranstaltungen startet, welche bis auf einer Genehmigung und einem im Verband organisierten Verein, 1:1 einem "regulären" Triathlon entspricht und dass ihm dann die Sperre nicht verlängert wird?

Antwort der NADA dazu: „/.../In diesem Fall ist uns der Sachverhalt bereits bekannt. Weitere Recherchen und die Nachfrage bei der Deutschen Triathlon Union haben ergeben, dass der Veranstalter des "Mörsbachman" keine offizielle Genehmigung bei der DTU beantragte und somit die Regelwerke der DTU nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine Anwendung fanden. Dadurch liegt kein Verstoß gegen das Teilnahmeverbot gemäß Art. 10.12 DTU-ADC vor./...“
Außerdem (Ironietaste an):
Wenn selbst ein Präsidiumsmitglied der DTU, von der Sperre wissend weil damit naturgemäß befasst, diese Veranstaltung aktiv unterstützt und den Athleten auf Platz 1 wertet (2018&2019), kann doch daran nichts verwerfliches ein? (Ironietaste aus)

JamesTRI 03.09.2019 19:44

Sicher alles so Landkreis-Stars und "Großkopferte", die auch gerne mal Sponsoring betreiben. Da drückt man eben ein Auge zu. Scheint ja 'nen Sportladen zu haben. Jo Provinzgröße

Hafu 03.09.2019 19:48

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1475306)
...
Die SG Mörsbach ist nach meiner weiteren Recherche auch kein eingetragener Verein, ansonsten müsste man ihn als“ eingetragenen Verein“ auch bei den zuständigen Amtsgerichten der Gegend finden.
Die SG Mörsbach bezeichnet sich als „e.V.“, es kann aber sein, dass es nie zu einer Eintragung gekommen ist und die Bezeichnung also nicht zutrifft. In diesem Falle wäre das für das zuständige Finanzamt interessant....
Die SG Mörsbach war sogar, nach Info des zuständigen Landesverbandes, bis vor einigen Jahren Mitglied im Rheinland-pfälzischen Triathlon Verband - bis jemand mal die Satzung und den steuerlichen Freistellungsbescheid einforderte. Damit war die Veranstaltung auch raus aus der Obhut der Verbände.
...

Interessant.

Bei 400 Teilnehmern und 35€ Startgeld pro Teilnehmer handelt es sich um eine alles andere als kleine Veranstaltung mit einem Umsatz von mindestens 14 000,-€ (eher mehr, weil ja auch noch Sponsorengelder hinzu kommen), die vermutlich einfach so seitens der Veranstalter kassiert werden, und (ohne anerkannte Gemeinnützigkeit und Eintragung ins Verbandsregister) umsatzsteuerpflichtig wären.

JamesTRI 03.09.2019 20:13

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1475318)
Antwort der NADA dazu: „/.../In diesem Fall ist uns der Sachverhalt bereits bekannt. Weitere Recherchen und die Nachfrage bei der Deutschen Triathlon Union haben ergeben, dass der Veranstalter des "Mörsbachman" keine offizielle Genehmigung bei der DTU beantragte und somit die Regelwerke der DTU nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine Anwendung fanden. Dadurch liegt kein Verstoß gegen das Teilnahmeverbot gemäß Art. 10.12 DTU-ADC vor./...“
Außerdem (Ironietaste an):
Wenn selbst ein Präsidiumsmitglied der DTU, von der Sperre wissend weil damit naturgemäß befasst, diese Veranstaltung aktiv unterstützt und den Athleten auf Platz 1 wertet (2018&2019), kann doch daran nichts verwerfliches ein? (Ironietaste aus)

Soll das ein Witz sein also das:

dass der Veranstalter des "Mörsbachman" keine offizielle Genehmigung bei der DTU beantragte und somit die Regelwerke der DTU nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine Anwendung fanden. Dadurch liegt kein Verstoß gegen das Teilnahmeverbot gemäß Art. 10.12 DTU-ADC vor./.

Bei Köln so ein Stress und hier ist alles okay....sprich in Köln drohte man den Teilnehmern mit Sperre. Hier sagt man lapidar das der Veranstalter machen kann was er will da er es eh nicht DTU genehmigen lassen hat....

Wenn da die DTU nicht mal den Roten Teppich ausgelegt hat für GEISTERVERANSTALTUNGEN.

Stefan 03.09.2019 20:28

Zitat:

Zitat von JamesTRI (Beitrag 1475349)
Soll das ein Witz sein also das: ...........

Die Antwort ist von der NADA. Du vermischst hier zwei Dinge.

Hafu 03.09.2019 20:47

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1475353)
Die Antwort ist von der NADA. Du vermischst hier zwei Dinge.

Aber die NADA hat bei der DTU nachgefragt und die DTU ist offensichtlich nicht in der Lage den Inhalt ihres eigenen Anti-Doping-Codes juristisch korrekt zu interpretieren.

Der betreffende Paragraph des DTU-Anti-Doping-Codes lautet nämlich:

Zitat:

Zitat von DTU-Antidopingcode
Teilnahmeverbot während einer Sperre
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Funktion an Wettkämpfen oder sportlichen
Aktivitäten teilnehmen
(außer an autorisierten AntiDoping-Präventions- oder Rehabilitationsprogrammen), die von der DTU einem sonstigen Unterzeichner oder
einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners autorisiert oder organisiert werden, oder an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter autorisiert oder organisiert werden

1. In dem Augenblick, in dem die Firma eines Präsidiumsmitglied der DTU die Zeitnahme eines Triathlons übernimmt (und das DTU-Präsidium gehört ja zu den Unterzeichnern des Antidopingcodes) handelt es sich bei der Veranstaltung, auch wenn keine offizielle Verbandsgenehmigung beantragt wurde, um einen "Wettkampf, der von ... einem sonstigen Unterzeichner " zumindest mitorganisiert wurde. Denn die professionelle Übernahme der Zeitnahme ist ja zweifellos ein wesentliches Element der Wettkampf-Organisation.

2. Das Veranstaltungsverbot gilt neben den Wettkämpfen der obigen Kategorie auch ausdrücklich bei Wettkämpfen, die von einem "...nationalen Veranstalter autorisiert oder organisiert werden" (sic)
Als was ist denn die SG Mörsfeld einzustufen, wenn nicht als "nationaler Veranstalter"?

Es gäbe also gleich zwei Hebel aufgrund derer man problemlos die Antidopingkommission zur erneuten Püfung des Falles einberufen könnte. Dass man es nicht tut, ist ein Indiz dass der Verband hier seiner Kernfunktion, nämlich dem Schutz des Regelwerkes und Sicherstellung der integrität des Sportes aus irgendeinem Grund nicht nachkommen will.

Die Geschäftsbeziehungen eines Präsidiumsmitglied des Dachverbandes mit einer wilden Veranstaltung, gegen die die Landesverbände seit Jahren kämpfen könnten ein wesentlicher Grund sein, dass man den ganzen Vorgang unter den Teppich kehren möchte.

JamesTRI 04.09.2019 07:13

exakt !

Das hier wird es wohl sein:

Die Geschäftsbeziehungen eines Präsidiumsmitglied des Dachverbandes mit einer wilden Veranstaltung, gegen die die Landesverbände seit Jahren kämpfen könnten ein wesentlicher Grund sein, dass man den ganzen Vorgang unter den Teppich kehren möchte.

Dann kann man ja nur sagen: Pech für die CTW Veranstalter das sie keine Kumpels und Buddies bei der DTU haben:Lachanfall: :Cheese: :cool:

Wie gesagt die DTU öffnet so Tür und Tor für Geisterveranstaltungen

Stefan 04.09.2019 08:38

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1475358)
.......

HaFu, wie Du meinen Posts im Threads entnehmen kannst, vertrete ich zum Threadthema die selbe Position wie Du.
Ich hatte aber einen Beitrag von JamesTri zitiert, in welchem er etwaige Sperrungen in Köln und die Aussage der NADA in einen Topf geworfen hat.


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