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Triaking 31.05.2010 10:00

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 397249)
Je nach Versicherung werden wohl schon komische Register gezogen.:Huhu:

Weiß ich aber auch nur vom Hörensagen...

Da trittst du halt als blutiger Anfänger gegen Profis an! Das ist eben Kreisklasse gegen Bundesliga! Du hast da einfach keine Chance, so einfach ist das. Es kommt am Ende auch auf die Höhe des Schadens an, aber der wird bei dir nicht unbedeutend sein. :Nee:

Mein Versicherungsmensch, den ich schon lange und gut kenne (jahrelang mit ihm in einer Mannschaft gekickt!), hat mir gesteckt, daß die Versicherung die er vertritt, zeitweise Schäden bis 1500 Euro gar nicht mehr geprüft, sondern nur noch gezahlt hat, weil die so dermaßen überlastet waren! :Cheese:

Cruiser 31.05.2010 10:17

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397422)
Das ändert an der Grundsätzlichkeit nicht viel.

Ich kann die "Legitimation" von deiner Seite nicht verstehen.

Wo liegt da der Sinn?

Warum darf ein Kind - worst case - mein Leben und das meiner Familie ruinieren, ohne zwingend belangt werden zu können (über Eltern)?

Meiner Meinung nach gehört das über eine Pflichtversicherung abgedeckt.

FinP 31.05.2010 10:22

Weil Schadensersatz nur bei Verschulden. Ein Kind, ein geistig Behinderter, ein Tier etc. ist nicht schuldfähig/deliktfähig.

Warum sollte im Umkehrschluss das Leben einer Familie ruiniert werden, nur weil das Kind einen Unfall verursacht hat, für den es objektiv nichts kann?

Ein anderer Punkt ist, ob man eine generelle Versicherung einführt, dann ist aber eine Versicherung auf Deiner Seite gegen Unfälle sinnvoller, denn wenn Du über ein Wildtier fährst und Dich deshalb verletzt, dann wäre das ja auch nicht versichert.

Mandarine 31.05.2010 10:24

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397446)
Weil Schadensersatz nur bei Verschulden. Ein Kind, ein geistig Behinderter, ein Tier etc. ist nicht schuldfähig/deliktfähig.

...und aus diesem Grund sollten die Halter, Eltern pflichtbewusst Versucherungen abschließen, damit die Betroffenen entschädigt werden und nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

FinP 31.05.2010 10:28

Nein! Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen ja auch nicht! Denn die springt nur ein, wenn jemand haftpflichtig wird - was ja bei Kindern nicht der Fall ist.

Die Versicherung ist in der Betrachtung, ob Kinder schadensersatzpflichtig sind, völlig irrelevant. Nur in der Kostenübernahme nach §829 kann eine Versicherung berücksichtigt werden, aber auch nur bei der Höhe des Betrages, nicht bei der grundsätzlich Feststellung ob ja/nein.

NBer 31.05.2010 10:28

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 397444)
......Warum darf ein Kind - worst case - mein Leben und das meiner Familie ruinieren, ohne zwingend belangt werden zu können (über Eltern)?.

also in deinem fall ist es ja ziemlich eindeutig. du bist auf einer straße mit unübersichtlicher verkehrslage (parkende autos an der seite) gefahren. dort muss man immer mit unerwartet auftauchenden hindernissen (eben zb spielende kinder) rechnen und bremsbereit sein und seine geschwindigkeit so gestalten, das man in solchen fällen rechtzeitig zum stehen kommt. wenn ein wildschwein hinterm auto vorgesprungen wäre und du drüber gefallen wärst, hättest ja auch niemanden zum verklagen. nun ist ein kind kein wildschwein und ist in einem gewissen rahmen (abhängig vom alter) auch schon für sein handeln verantwortlich. aber eben nur eingeschränkt. und was bei dem kind eingeschränkt wird, wird dir als teilschuld angelastet.

maultäschle 31.05.2010 10:31

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 397444)
Ich kann die "Legitimation" von deiner Seite nicht verstehen.

Wo liegt da der Sinn?

Warum darf ein Kind - worst case - mein Leben und das meiner Familie ruinieren, ohne zwingend belangt werden zu können (über Eltern)?

Meiner Meinung nach gehört das über eine Pflichtversicherung abgedeckt.

Ein Kind kann sein Handeln und daraus resultierenden Konsequenzen für sich und andere nicht überblicken.
Ein Erwachsener kann das (oder sollte es zumindest können), weil er reifer ist und mehr Lebenserfahrung hat.

Edith sagt es gibt keinen Sinn. Es ist das Leben. Dass es für Dich als Geschädigtem frustrierend und ungerecht ist, ändert nichts daran. :Blumen:

Edith 2 sagt bis jetzt wißt Ihr doch noch gar nicht, ob die Eltern eine Versicherung haben, oder nicht, oder hab ich was verpaßt?! Haben sich die Eltern denn schon mit Dir in Verbindung gesetzt (oder Du Dich mit ihnen)?

Newbie 31.05.2010 10:33

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397446)
Ein anderer Punkt ist, ob man eine generelle Versicherung einführt, dann ist aber eine Versicherung auf Deiner Seite gegen Unfälle sinnvoller, denn wenn Du über ein Wildtier fährst und Dich deshalb verletzt, dann wäre das ja auch nicht versichert.

doch - das wäre in der NBU (Nichtbetriebsunfall) dabei. wer keine Unfallversicherung abgeschlossen hat ist selber schuld - ebenso finde ich, dass eine Privathaftplfichtversicherung einfach sein MUSS !

Mandarine 31.05.2010 10:43

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397449)
Nein! Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen ja auch nicht! Denn die springt nur ein, wenn jemand haftpflichtig wird - was ja bei Kindern nicht der Fall ist.

Ich denke nur unter 7 Jahren, Kinder über 7 Jahre sind bei den Eltern mitversichert.

Cruiser 31.05.2010 10:43

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 397450)
also in deinem fall ist es ja ziemlich eindeutig. du bist auf einer straße mit unübersichtlicher verkehrslage (parkende autos an der seite) gefahren. dort muss man immer mit unerwartet auftauchenden hindernissen (eben zb spielende kinder) rechnen und bremsbereit sein und seine geschwindigkeit so gestalten, das man in solchen fällen rechtzeitig zum stehen kommt. wenn ein wildschwein hinterm auto vorgesprungen wäre und du drüber gefallen wärst, hättest ja auch niemanden zum verklagen. nun ist ein kind kein wildschwein und ist in einem gewissen rahmen (abhängig vom alter) auch schon für sein handeln verantwortlich. aber eben nur eingeschränkt. und was bei dem kind eingeschränkt wird, wird dir als teilschuld angelastet.

Gut, daß die anwesende Polizei zu einer anderen Auffassung in der Schuldfrage kam. :(

Sie sprach aufgrund der Gegebenheiten von eindeutiger Sachlage! für mich.

Dein Konstrukt, von wegen aufpassen, ist aufgrund des Unfallhergangs lächerlich und gar nicht machbar!


Nochmal für dich:
Ist eine Vers. vorhanden, ist die Schuldfrage gar kein Thema und geklärt
Die Versicherung zahlt. Das ist gut so.

FinP 31.05.2010 10:44

Zitat:

Zitat von Newbie (Beitrag 397454)
doch - das wäre in der NBU (Nichtbetriebsunfall) dabei. wer keine Unfallversicherung abgeschlossen hat ist selber schuld - ebenso finde ich, dass eine Privathaftplfichtversicherung einfach sein MUSS !

Genau deshalb sagte ich ja, dass eine Versicherung auf Seite des Verunfallten dann sinnvoller wäre.

Pascal 31.05.2010 10:46

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397449)
Nein! Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen ja auch nicht! Denn die springt nur ein, wenn jemand haftpflichtig wird - was ja bei Kindern nicht der Fall ist.

Eine gewisse "Ungerechtigkeit" liegt schon in diesem Konstrukt für den Geschädigten. Denn je nach Alter des Kindes ist die Aufsichtspflicht der Eltern differenziert gestaltet. Wenn also ein Kind mit z.B. 7 Jahren mit dem Rad 200 Meter zur Freundin auf dem Bürgersteig fährt und dabei ein korrekt parkendes Auto verkratzt, so bleibt der Geschädigte doch auf dem Schaden sitzen. Weil keine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern vorliegt.

Natürlich kann eine Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen, aber entweder bin ich per Selbstbeteiligung daran finanziell beteiligt oder durch eine entsprechende Hochstufung des Versicherungsvertrages.

Newbie 31.05.2010 10:46

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397461)
Genau deshalb sagte ich ja, dass eine Versicherung auf Seite des Verunfallten dann sinnvoller wäre.

warum soll der Verunfallte etwas bezahlen für Schäden, die er nicht verursacht? Da stimmt in meinen Augen etwas im System nicht.

beim Autofahren kann ich mich ja auch darauf verlassen, dass die Haftpflicht des Unfallgegners zahlt, egal ob der betrunken ist oder nicht. Genau so sollte es auch mit Unfällen mit Kindern sein.

FinP 31.05.2010 10:47

Zitat:

Zitat von Mandarine (Beitrag 397458)
Ich denke nur unter 7 Jahren, Kinder über 7 Jahre sind bei den Eltern mitversichert.

Du vermischt verschiedene Sachen.

1. Wer jemand anderen oder jemandem etwas kaputt macht, muss es wieder heil machen, wenn er es schuldhaft kaputt gemacht hat.

2. Wer nicht schuldfähig ist, hat automatisch kein Schuld - ist somit also auch nicht schadensersatzpflichtig.

3. Wenn jemand schadensersatzpflichtig ist und eine Versicherung diesbezüglich hat, dann übernimmt die Versicherung die Zahlungspflicht.

4. Wenn jemand nicht schadensersatzpflichtig ist, dann übernimmt die Versicherung keine Kosten (warum auch?).

Ein Kind, das etwas kaputt macht, ist nicht schadensersatzpflichtig. Selbst wenn es versichert wäre, braucht die Haftpflicht also nicht zahlen.

FinP 31.05.2010 10:49

Zitat:

Zitat von Newbie (Beitrag 397464)
warum soll der Verunfallte etwas bezahlen für Schäden, die er nicht verursacht? Da stimmt in meinen Augen etwas im System nicht.

beim Autofahren kann ich mich ja auch darauf verlassen, dass die Haftpflicht des Unfallgegners zahlt, egal ob der betrunken ist oder nicht. Genau so sollte es auch mit Unfällen mit Kindern sein.

Eben - hier zieht das Verursacherprinzip. Nur wer hat den Schaden schuldhaft verursacht? Das Kind nach gesetzlicher Definition nicht. Wer soll also zahlen? Die Eltern, weil sie das Kind schuldhaft verursacht haben? :Cheese:

Natürlich ist das ärgerlich für den, der den Schaden hat.

TomX 31.05.2010 11:02

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 397459)
Ist eine Vers. vorhanden, ist die Schuldfrage gar kein Thema und geklärt
Die Versicherung zahlt. Das ist gut so.

Ist leider nicht so, denn die Haftpflichtversicherung bezahlt auch bei Vorhandensein nur bei Verschulden.

In deinem Fall dürftest du aber wohl Glück haben, da das Kind schon 10 Jahre alt war.

Übrigens, was anderes: Wenn du mit der Versicherung abrechnen willst, dann reich nicht eine Zeitwertschätzung ein sondern die Rechnung über das Fahhrad, also den Neuwert.

Lass doch die runterrechnen, wenn sie wollen. Vielleicht wollen sie ja auch nicht.

Und wenn sie deiner Meinung nach zu viel runterrechnen, kannst du immer noch bei einem Radhändler den Zeitwert schätzen lassen.

Rhing 31.05.2010 11:03

Weil "verursachen" in D nicht reicht. Es muß Verschulden des Anspruchsgegners vorliegen, wie FinP richtig ausgeführt hat.
- Verschulden der Eltern (selbst), weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind: Haben sie ihr Kind darauf hingewiesen, dass man nicht einfach so auf die Straße fahren darf etc.
oder
- Verschulden des Kindes: Da geht der Gesetzgeber davon aus, dass bis 7 Jahre keine Schuldfähigkeit vorliegt. Schlicht Pech gehabt. Ohne Einsichtsfähigkeit kein Verschulden und keine Haftung. Das Leben ist gefährlich und manchmal gibt's eben keinen Anspruch. Bei Hagel oder Gewitter kannste auch keinen haftbar machen.
Ab 7 Jahre kommt's auf die Einsichtsfähigkeit an. Ist die nicht gegeben, ist's genau so, als wäre das Kind unter 7. Haftet das Kind nicht, muß auch eine Versicherung nicht haften. Denn die ersetzt nur dem Kind den Betrag, des es zahlen muß. Der Anspruchsteller ist also nicht auf das Taschengeld bzw. auf die Zukunft (Urteil ist 30 jahre vollstreckbar) angewiesen. Da würd ich hier ansetzen, denn ab 10 dürfen Kinder nicht mehr auf dem Bürgersteig, müssen also auf der Straße fahren. Der Gesetzgeber hält 10-jährige also grundsätzlich für fähig, sich im Straßenverkehr (in einfachen Situationen) richtig zu verhalten.
Ne Versicherung des Kindes hilft also nur gegen Zahlungsunfähigkeit, aber nicht dagegen, das überhaupt kein Anspruch besteht.

Newbie 31.05.2010 11:04

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397466)
Eben - hier zieht das Verursacherprinzip. Nur wer hat den Schaden schuldhaft verursacht? Das Kind nach gesetzlicher Definition nicht. Wer soll also zahlen? Die Eltern, weil sie das Kind schuldhaft verursacht haben? :Cheese:

Natürlich ist das ärgerlich für den, der den Schaden hat.

ok - das Gesetzt ist wohl in D anders als in der Schweiz, wenn ich das richtig verstanden habe KANN man Kinder unter 7 oder 10 Jahren gar nicht für Haftpflichtschäden versichern. Deshalb würde ich auch hier sagen: haben die Eltern gespart und keine Versicherung abgeschlossen sind sie "selber schuld" und müssten allfällige Schäden übernehmen.

http://www.svv.ch/printview.cfm?cfid...Med iaRight=0

Rhing 31.05.2010 11:06

Die Eltern haben doch nix "gespart", wenn sie keine Versicherung abgeschlossen haben, die sowieso nicht zahlen muß. Sie haben allenfalls Ihr Kind nicht richtig beaufsichtigt. Das ist aber ne ganz andere Frage.

FinP 31.05.2010 11:10

Zitat:

Zitat von Newbie (Beitrag 397482)
ok - das Gesetzt ist wohl in D anders als in der Schweiz, wenn ich das richtig verstanden habe KANN man Kinder unter 7 oder 10 Jahren gar nicht für Haftpflichtschäden versichern.

Das weiß ich nicht, denke aber schon, dass man Kinder auch versichern kann, denn schließlich gibt es den §829. Dieser weicht das Verschuldensprinzip (ein bißchen) auf.
Ansonsten ist bei einem Unfall halt 7 Jahre die Grenze, bei einem Unfall mit KFZ die Grenze bei 10 Jahren - danach zählt die Einsichtsfähigkeit.

Newbie 31.05.2010 11:15

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 397483)
Die Eltern haben doch nix "gespart", wenn sie keine Versicherung abgeschlossen haben, die sowieso nicht zahlen muß. Sie haben allenfalls Ihr Kind nicht richtig beaufsichtigt. Das ist aber ne ganz andere Frage.

ich ging vom CH-Fall aus, wo die Versicherung ja auch bei Kindern bezahlt!

Rhing 31.05.2010 11:22

Klar, es geht hier nur'n bisschen drunter und drüber und das ist ja auch kein Wunder, wenn man davon (potentiell) betroffen ist. Würde mich an Cruisers Stelle natürlich auch gewaltig ärgern, hilft aber nix. Es ist ja nun mal so.

FinP 31.05.2010 11:24

Das System der "Wunsch-Haftung" finde ich sehr interessant. Laut der Quelle, die Newbie gepostet hat, ist dies als Zusatz-Police in der Schweiz möglich:

Eltern, die aus moralischen Gründen zahlen möchten, obwohl sie dies rechtlich nicht müssten, könnten damit auf Versicherungsschutz zurückgreifen.

Newbie 31.05.2010 11:30

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397503)
Das System der "Wunsch-Haftung" finde ich sehr interessant. Laut der Quelle, die Newbie gepostet hat, ist dies als Zusatz-Police in der Schweiz möglich:

Eltern, die aus moralischen Gründen zahlen möchten, obwohl sie dies rechtlich nicht müssten, könnten damit auf Versicherungsschutz zurückgreifen.

Radunfälle sind hier eh nicht über die Privathaftplficht versichert sondern über die obligatorische Velovignette. aber Kinder können ja auch anderre Schäden verursachen.

ich habe für mich z.B. auch versichert, dass Unfälle die mein Pferd versursacht, versichert sind. Z.b. wenn ich runterfalle und er in ein Auto rennt oder aus dem Stall ausbüxt obwohl Umzäunung korrekt vorhanden ist. Da wäre ich ja auch nicht "schuldig".

FinP 31.05.2010 11:33

Das verstehe ich nicht, zahlt die Velovignetten-Versicherung denn auch Schäden des Versicherungsnehmers?

TomX 31.05.2010 11:33

Das mit der "Wunschhaftung" finde ich auch interessant.

Ich glaube, in Deutschland gibt es nicht die Möglichkeit, das so zu versichern.

Newbie 31.05.2010 11:35

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397513)
Das verstehe ich nicht, zahlt die Velovignetten-Versicherung denn auch Schäden des Versicherungsnehmers?

welche Schäden?

Körperschäden zahlt die Unfallversicherung (obligatorisch in der Schweiz), Schäden am eigenen Fahrrad kann/muss man selber versichern.

wie gesagt - ich denke hier ist es "normal", dass man eine Familienhaftpflicht hat in dem auch Schäden von "kleinen" Kindern mit drin sind. Deshalb verstand ich ja Euer System nicht :Blumen:

Rhing 31.05.2010 11:37

Zitat:

Zitat von Newbie (Beitrag 397511)
ich habe für mich z.B. auch versichert, dass Unfälle die mein Pferd versursacht, versichert sind. Z.b. wenn ich runterfalle und er in ein Auto rennt oder aus dem Stall ausbüxt obwohl Umzäunung korrekt vorhanden ist. Da wäre ich ja auch nicht "schuldig".

Für Tierhalter gibt's "im großen Kanton" wie beim Auto ne Gefährdungshaftung, d.h. der Halter haftet auch ohne Verschulden. Da wär auch hier ne Versicherung dringend angegeraten.

Matthias 31.05.2010 11:40

Zitat:

Zitat von Statler (Beitrag 397416)
Hallo Cruiser,

viele Leute wissen gar nicht,dass Kinder unter 7 Jahre nicht in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
Ich war auch überrascht,als ich das zum ersten Mal hörte.
Das ist ja auch für die Eltern blöd,weil die denken,dass ihre Kinder abgesichert sind,wenn sie was anstellen.

Das ist ein bisschen missverständlich ausgedrückt.
Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig. Daher sind sie, egal was sie tun und welchen Schaden sie anrichten, nicht selbst haftpflichtig. Die Eltern könnten haftpflichtig sein, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn das Kind etwas tut, was seinem Alter und seinem Entwicklungsstand entspricht, z.B. auf dem Hof spielen und die Mutter ist in der Wohnung, und dabei einen Schaden verursacht, z.B. ein anderes Auto zerkratzt -> Pech für den Autohalter. Weder das Kind noch die Eltern wären hier haftpflichtig.
Ältere Kinder können selbst haftpflichtig sein. Ein 10jähriges Kind kann normalerweise einsehen, dass es falsch ist, einfach ohne aufzupassen auf die Straße zu laufen. Normalerweise haben die Eltern für solche Fälle eine Familienhaftpflichtversicherung.
Viele Versicherer bieten übrigens eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Schäden an, die von nicht haftpflichtigen Kindern verursacht werden. Das kostet nicht viel mehr und sichert u.U. den nachbarschaftlichen Frieden.

FinP 31.05.2010 11:53

Zitat:

Zitat von Matthias (Beitrag 397520)
Viele Versicherer bieten übrigens eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Schäden an, die von nicht haftpflichtigen Kindern verursacht werden. Das kostet nicht viel mehr und sichert u.U. den nachbarschaftlichen Frieden.

Ok, das wäre dann ja genau diese "Wunsch-Haftung" von der wir vorhin sprachen. Danke für die Info!

KalleMalle 31.05.2010 12:02

@ Cruiser
Guck mal in deine PN.

TomX 31.05.2010 12:03

Zitat:

Zitat von Matthias (Beitrag 397520)
.
Viele Versicherer bieten übrigens eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Schäden an, die von nicht haftpflichtigen Kindern verursacht werden. Das kostet nicht viel mehr und sichert u.U. den nachbarschaftlichen Frieden.

Welche Versicherung bietet das denn an?

Ich hab vorher mal gegoogelt und hab nichts gefunden. Ausschließen will ich jetzt aber nicht, dass es so etwas gibt.

Matthias 31.05.2010 13:38

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 397537)
Welche Versicherung bietet das denn an?

Ich hab vorher mal gegoogelt und hab nichts gefunden. Ausschließen will ich jetzt aber nicht, dass es so etwas gibt.

Z.B. DEVK:
http://www.devk.de/produkte/a_z/haft...p#detailsanker
Versichert sind solche Schäden bis EUR 10000.
Gibt's aber auch bei anderen, Stichwort: "Deliktunfähige Kinder".

maifelder 31.05.2010 13:46

Wird hier wieder Strafrecht und Privatrecht zusammengewürfelt?

Schuld ist ein Begriff aus dem Strafrecht.

Verschulden ist ein Beriff aus dem Zivilrecht.



Also, noch mal von vorne. :Cheese:

Was willst Du?

Welchen Anspruch machst Du geltend?

FinP 31.05.2010 15:03

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 397616)
Wird hier wieder Strafrecht und Privatrecht zusammengewürfelt?

Schuld ist ein Begriff aus dem Strafrecht.

Verschulden ist ein Beriff aus dem Zivilrecht.



Also, noch mal von vorne. :Cheese:

Was willst Du?

Welchen Anspruch machst Du geltend?

Ich denke, dass wir hier alles für den Normalsterblichen geklärt haben, was, wie und wieso.
Jetzt nochmal das Fass aufmachen, nur weil Wörter nicht richtig benützt werden, ist Haarspalterei und Klugscheißerei.

Also nochmal von vorne: Was willst Du? Was passt Dir in den bisherigen Ausführungen nicht?

maifelder 31.05.2010 15:33

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397701)
Jetzt nochmal das Fass aufmachen, nur weil Wörter nicht richtig benützt werden, ist Haarspalterei und Klugscheißerei.



Nein ist es nicht.

Was will Andreas?

Er will Schadensersatz, oder nicht?

Will er vorher einen Strafprozess anstrengen um im nachfolgenden Zivilprozeß bessere Chancen auf Schadenersatz haben?

Oder will er einfach nur Schadenersatz für sein defektes Rad oder auch Schmerzensgeld für sein Aua?

FinP 31.05.2010 15:35

Strafprozess weswegen und das gegen ein zehnjähriges Kind?

maifelder 31.05.2010 15:41

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397735)
Strafprozess weswegen und das gegen ein zehnjähriges Kind?



Genau das meine ich.

Newbie 31.05.2010 15:43

http://www.beobachter.ch/wohnen/arti...chon-schuldig/

FinP 31.05.2010 15:44

Und wie kommst Du darauf, dass hier irgendwer einen Strafprozess führen möchte?

Ich verstehe Deinen Punkt nicht oder hängst Du Dich daran auf, dass zwischen Deliktsfähigkeit und Schuldfähigkeit nicht sauber unterschieden wird?


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