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Mein Versicherungsmensch, den ich schon lange und gut kenne (jahrelang mit ihm in einer Mannschaft gekickt!), hat mir gesteckt, daß die Versicherung die er vertritt, zeitweise Schäden bis 1500 Euro gar nicht mehr geprüft, sondern nur noch gezahlt hat, weil die so dermaßen überlastet waren! :Cheese: |
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Wo liegt da der Sinn? Warum darf ein Kind - worst case - mein Leben und das meiner Familie ruinieren, ohne zwingend belangt werden zu können (über Eltern)? Meiner Meinung nach gehört das über eine Pflichtversicherung abgedeckt. |
Weil Schadensersatz nur bei Verschulden. Ein Kind, ein geistig Behinderter, ein Tier etc. ist nicht schuldfähig/deliktfähig.
Warum sollte im Umkehrschluss das Leben einer Familie ruiniert werden, nur weil das Kind einen Unfall verursacht hat, für den es objektiv nichts kann? Ein anderer Punkt ist, ob man eine generelle Versicherung einführt, dann ist aber eine Versicherung auf Deiner Seite gegen Unfälle sinnvoller, denn wenn Du über ein Wildtier fährst und Dich deshalb verletzt, dann wäre das ja auch nicht versichert. |
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Nein! Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen ja auch nicht! Denn die springt nur ein, wenn jemand haftpflichtig wird - was ja bei Kindern nicht der Fall ist.
Die Versicherung ist in der Betrachtung, ob Kinder schadensersatzpflichtig sind, völlig irrelevant. Nur in der Kostenübernahme nach §829 kann eine Versicherung berücksichtigt werden, aber auch nur bei der Höhe des Betrages, nicht bei der grundsätzlich Feststellung ob ja/nein. |
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Ein Erwachsener kann das (oder sollte es zumindest können), weil er reifer ist und mehr Lebenserfahrung hat. Edith sagt es gibt keinen Sinn. Es ist das Leben. Dass es für Dich als Geschädigtem frustrierend und ungerecht ist, ändert nichts daran. :Blumen: Edith 2 sagt bis jetzt wißt Ihr doch noch gar nicht, ob die Eltern eine Versicherung haben, oder nicht, oder hab ich was verpaßt?! Haben sich die Eltern denn schon mit Dir in Verbindung gesetzt (oder Du Dich mit ihnen)? |
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Sie sprach aufgrund der Gegebenheiten von eindeutiger Sachlage! für mich. Dein Konstrukt, von wegen aufpassen, ist aufgrund des Unfallhergangs lächerlich und gar nicht machbar! Nochmal für dich: Ist eine Vers. vorhanden, ist die Schuldfrage gar kein Thema und geklärt Die Versicherung zahlt. Das ist gut so. |
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Natürlich kann eine Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen, aber entweder bin ich per Selbstbeteiligung daran finanziell beteiligt oder durch eine entsprechende Hochstufung des Versicherungsvertrages. |
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beim Autofahren kann ich mich ja auch darauf verlassen, dass die Haftpflicht des Unfallgegners zahlt, egal ob der betrunken ist oder nicht. Genau so sollte es auch mit Unfällen mit Kindern sein. |
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1. Wer jemand anderen oder jemandem etwas kaputt macht, muss es wieder heil machen, wenn er es schuldhaft kaputt gemacht hat. 2. Wer nicht schuldfähig ist, hat automatisch kein Schuld - ist somit also auch nicht schadensersatzpflichtig. 3. Wenn jemand schadensersatzpflichtig ist und eine Versicherung diesbezüglich hat, dann übernimmt die Versicherung die Zahlungspflicht. 4. Wenn jemand nicht schadensersatzpflichtig ist, dann übernimmt die Versicherung keine Kosten (warum auch?). Ein Kind, das etwas kaputt macht, ist nicht schadensersatzpflichtig. Selbst wenn es versichert wäre, braucht die Haftpflicht also nicht zahlen. |
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Natürlich ist das ärgerlich für den, der den Schaden hat. |
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In deinem Fall dürftest du aber wohl Glück haben, da das Kind schon 10 Jahre alt war. Übrigens, was anderes: Wenn du mit der Versicherung abrechnen willst, dann reich nicht eine Zeitwertschätzung ein sondern die Rechnung über das Fahhrad, also den Neuwert. Lass doch die runterrechnen, wenn sie wollen. Vielleicht wollen sie ja auch nicht. Und wenn sie deiner Meinung nach zu viel runterrechnen, kannst du immer noch bei einem Radhändler den Zeitwert schätzen lassen. |
Weil "verursachen" in D nicht reicht. Es muß Verschulden des Anspruchsgegners vorliegen, wie FinP richtig ausgeführt hat.
- Verschulden der Eltern (selbst), weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind: Haben sie ihr Kind darauf hingewiesen, dass man nicht einfach so auf die Straße fahren darf etc. oder - Verschulden des Kindes: Da geht der Gesetzgeber davon aus, dass bis 7 Jahre keine Schuldfähigkeit vorliegt. Schlicht Pech gehabt. Ohne Einsichtsfähigkeit kein Verschulden und keine Haftung. Das Leben ist gefährlich und manchmal gibt's eben keinen Anspruch. Bei Hagel oder Gewitter kannste auch keinen haftbar machen. Ab 7 Jahre kommt's auf die Einsichtsfähigkeit an. Ist die nicht gegeben, ist's genau so, als wäre das Kind unter 7. Haftet das Kind nicht, muß auch eine Versicherung nicht haften. Denn die ersetzt nur dem Kind den Betrag, des es zahlen muß. Der Anspruchsteller ist also nicht auf das Taschengeld bzw. auf die Zukunft (Urteil ist 30 jahre vollstreckbar) angewiesen. Da würd ich hier ansetzen, denn ab 10 dürfen Kinder nicht mehr auf dem Bürgersteig, müssen also auf der Straße fahren. Der Gesetzgeber hält 10-jährige also grundsätzlich für fähig, sich im Straßenverkehr (in einfachen Situationen) richtig zu verhalten. Ne Versicherung des Kindes hilft also nur gegen Zahlungsunfähigkeit, aber nicht dagegen, das überhaupt kein Anspruch besteht. |
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http://www.svv.ch/printview.cfm?cfid...Med iaRight=0 |
Die Eltern haben doch nix "gespart", wenn sie keine Versicherung abgeschlossen haben, die sowieso nicht zahlen muß. Sie haben allenfalls Ihr Kind nicht richtig beaufsichtigt. Das ist aber ne ganz andere Frage.
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Ansonsten ist bei einem Unfall halt 7 Jahre die Grenze, bei einem Unfall mit KFZ die Grenze bei 10 Jahren - danach zählt die Einsichtsfähigkeit. |
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Klar, es geht hier nur'n bisschen drunter und drüber und das ist ja auch kein Wunder, wenn man davon (potentiell) betroffen ist. Würde mich an Cruisers Stelle natürlich auch gewaltig ärgern, hilft aber nix. Es ist ja nun mal so.
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Das System der "Wunsch-Haftung" finde ich sehr interessant. Laut der Quelle, die Newbie gepostet hat, ist dies als Zusatz-Police in der Schweiz möglich:
Eltern, die aus moralischen Gründen zahlen möchten, obwohl sie dies rechtlich nicht müssten, könnten damit auf Versicherungsschutz zurückgreifen. |
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ich habe für mich z.B. auch versichert, dass Unfälle die mein Pferd versursacht, versichert sind. Z.b. wenn ich runterfalle und er in ein Auto rennt oder aus dem Stall ausbüxt obwohl Umzäunung korrekt vorhanden ist. Da wäre ich ja auch nicht "schuldig". |
Das verstehe ich nicht, zahlt die Velovignetten-Versicherung denn auch Schäden des Versicherungsnehmers?
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Das mit der "Wunschhaftung" finde ich auch interessant.
Ich glaube, in Deutschland gibt es nicht die Möglichkeit, das so zu versichern. |
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Körperschäden zahlt die Unfallversicherung (obligatorisch in der Schweiz), Schäden am eigenen Fahrrad kann/muss man selber versichern. wie gesagt - ich denke hier ist es "normal", dass man eine Familienhaftpflicht hat in dem auch Schäden von "kleinen" Kindern mit drin sind. Deshalb verstand ich ja Euer System nicht :Blumen: |
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Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig. Daher sind sie, egal was sie tun und welchen Schaden sie anrichten, nicht selbst haftpflichtig. Die Eltern könnten haftpflichtig sein, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn das Kind etwas tut, was seinem Alter und seinem Entwicklungsstand entspricht, z.B. auf dem Hof spielen und die Mutter ist in der Wohnung, und dabei einen Schaden verursacht, z.B. ein anderes Auto zerkratzt -> Pech für den Autohalter. Weder das Kind noch die Eltern wären hier haftpflichtig. Ältere Kinder können selbst haftpflichtig sein. Ein 10jähriges Kind kann normalerweise einsehen, dass es falsch ist, einfach ohne aufzupassen auf die Straße zu laufen. Normalerweise haben die Eltern für solche Fälle eine Familienhaftpflichtversicherung. Viele Versicherer bieten übrigens eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Schäden an, die von nicht haftpflichtigen Kindern verursacht werden. Das kostet nicht viel mehr und sichert u.U. den nachbarschaftlichen Frieden. |
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@ Cruiser
Guck mal in deine PN. |
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Ich hab vorher mal gegoogelt und hab nichts gefunden. Ausschließen will ich jetzt aber nicht, dass es so etwas gibt. |
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http://www.devk.de/produkte/a_z/haft...p#detailsanker Versichert sind solche Schäden bis EUR 10000. Gibt's aber auch bei anderen, Stichwort: "Deliktunfähige Kinder". |
Wird hier wieder Strafrecht und Privatrecht zusammengewürfelt?
Schuld ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Verschulden ist ein Beriff aus dem Zivilrecht. Also, noch mal von vorne. :Cheese: Was willst Du? Welchen Anspruch machst Du geltend? |
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Jetzt nochmal das Fass aufmachen, nur weil Wörter nicht richtig benützt werden, ist Haarspalterei und Klugscheißerei. Also nochmal von vorne: Was willst Du? Was passt Dir in den bisherigen Ausführungen nicht? |
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Nein ist es nicht. Was will Andreas? Er will Schadensersatz, oder nicht? Will er vorher einen Strafprozess anstrengen um im nachfolgenden Zivilprozeß bessere Chancen auf Schadenersatz haben? Oder will er einfach nur Schadenersatz für sein defektes Rad oder auch Schmerzensgeld für sein Aua? |
Strafprozess weswegen und das gegen ein zehnjähriges Kind?
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Genau das meine ich. |
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Und wie kommst Du darauf, dass hier irgendwer einen Strafprozess führen möchte?
Ich verstehe Deinen Punkt nicht oder hängst Du Dich daran auf, dass zwischen Deliktsfähigkeit und Schuldfähigkeit nicht sauber unterschieden wird? |
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