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neonhelm 19.03.2009 14:24

Zitat:

Zitat von Heini (Beitrag 204797)
genau diese Aussage bestäigte mir auch Sailfish ;)

das bringt mich aber meinem Problem nicht wirklich weiter. Wenn ich den Blade über mein Top und Short im Wettkampf anziehe kann eine Disqualifikation folgen. Das will ich nicht riskieren.

Du hattest nach Training gefragt. Ein 1mm Neo-Model gibt's übrigens auch von Aquasphere.

barbossa 20.03.2009 08:41

Zitat:

Zitat von Heini (Beitrag 204797)
genau diese Aussage bestäigte mir auch Sailfish ;)

das bringt mich aber meinem Problem nicht wirklich weiter. Wenn ich den Blade über mein Top und Short im Wettkampf anziehe kann eine Disqualifikation folgen. Das will ich nicht riskieren.

barbossa weisses... Der Blade müßte ausgezogen werden nach dem Schwimmen....
Die üblichen zugelassenen Schwimmanzüge*, wenn sie denn nicht aus voll Neopren bestehen, wärmen nur minimal.
Es bringt schon ein wenig, aber bei 22° am Beckenrand lange stehen wird damit nicht wirklich angenehmer.Mehr bewirkt idR eine fette Badekappe...der Kopf strahlt doch neben den Handgelenken prozentual die meiste Wärme ab.
(*Im WK müßten sie gleichwohl ausgezogen werden.)

Heini 20.03.2009 09:34

den Sailfish Blade darf ich doch nicht im Schwimmbad WK über dem Top anziehen, oder ?

Lecker Nudelsalat 20.03.2009 10:01

Zitat:

Zitat von Heini (Beitrag 205102)
den Sailfish Blade darf ich doch nicht im Schwimmbad WK über dem Top anziehen, oder ?

Nein.

Den Furious darfst Du beim Schwimmen anhaben, auch über dem Top, muss danach aber ausgezogen werden.

Gruß strwd

barbossa 20.03.2009 10:59

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 205130)
Nein.



Gruß strwd

So absolut würd ich das nicht sagen, die 0,5er Neopren werden als Schwimmanzüge gehandelt und sind somit über dem Top tragbar und müssen ausgezogen werden.

Allerdings würd ich nicht drauf hoffen, daß die Diskussion mit dem Kampfrichter was bringt....:Lachanfall:

Lecker Nudelsalat 20.03.2009 11:31

Zitat:

Zitat von barbossa (Beitrag 205209)
So absolut würd ich das nicht sagen, die 0,5er Neopren werden als Schwimmanzüge gehandelt und sind somit über dem Top tragbar und müssen ausgezogen werden.

Allerdings würd ich nicht drauf hoffen, daß die Diskussion mit dem Kampfrichter was bringt....:Lachanfall:

Nicht alle,

es gibt ja eine Liste der zugelassenen Anzüge, der Blade gehört nicht dazu und darf also im WK auch nicht benutzt werden.

Gruß strwd

barbossa 21.03.2009 20:08

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 205228)
Nicht alle,

es gibt ja eine Liste der zugelassenen Anzüge, der Blade gehört nicht dazu und darf also im WK auch nicht benutzt werden.

Gruß strwd

Ich will ja jetzt nix sagen, aber wo solls denn so eine Liste geben?
Und von wem?
Ich nix wissen.

Es gibt eine vage Ahnung dessen, was aufgrund der Herstellerangaben erlaubt/bzw verboten ist. Verboten (im Sinne von dürfen nicht anbehalten werden) sind im Grundsatz alle Anzüge, die "luftdicht" sind, d.h. durch die man nicht oder nur schwer durchpusten kann.
Ansonsten bleibe ich dabei: der Blade darf benutzt werden, muß aber ausgezogen werden (nach dem Schwimmen). Ausgenommen erste/zweite Bundesliga und dt Meisterschaften etc (§7.1.1 Veranstalterordnung)

Lecker Nudelsalat 21.03.2009 21:34

Eine Liste der Schwimmanzüge gibt es nicht, wäre ja auch zu einfach.

Es sind alle Schwimmanzüge zugelassen und erlaubt, die eine FINA-Zulassung besitzen.

Welche Schwimmanzüge eine solche FINA-Zulassung haben, muss man über den entsprechenden Hersteller in Erfahrung bringen.

Ich glaube nicht, dass der Blade dazugehört.

Ausnahmen für die Benutzung hast Du ja schon genannt, stehen ja in der DTU Sportordnung.

Gruß strwd

Zitat:

Zitat von barbossa (Beitrag 205571)
Ich will ja jetzt nix sagen, aber wo solls denn so eine Liste geben?
Und von wem?
Ich nix wissen.

Es gibt eine vage Ahnung dessen, was aufgrund der Herstellerangaben erlaubt/bzw verboten ist. Verboten (im Sinne von dürfen nicht anbehalten werden) sind im Grundsatz alle Anzüge, die "luftdicht" sind, d.h. durch die man nicht oder nur schwer durchpusten kann.
Ansonsten bleibe ich dabei: der Blade darf benutzt werden, muß aber ausgezogen werden (nach dem Schwimmen). Ausgenommen erste/zweite Bundesliga und dt Meisterschaften etc (§7.1.1 Veranstalterordnung)



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