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Zitat:
Der Bildungsurlaub ist dagegen gesetzlich geregelt, wie z.B. die Entgeldfortzahlung bei Krankheit. Das kann sich der AG nicht aussuchen. In BaWÜ ist es z.B. so geregelt: "Die bezahlte Bildungsfreistellung kann genutzt werden für: die berufliche Weiterbildung, die politische Weiterbildung oder für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten." |
Du hast recht, diesen Unterschied gibt es.
m. |
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