| Siebenschwein |
26.11.2024 09:56 |
Zitat:
Zitat von nagybalfasz_b
(Beitrag 1765029)
Ich verstehe ehrlich gesagt auch den Sinn dieser Regelung kein bisschen.
Wieso ist es ein Problem, wenn man bestimmte Teile mit Isolierband oder Panzertape beklebt, während Teile, die genauso geformt sind, erlaubt wären?
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Ich verstehe die Regelung eigentlich so, dass nur Öffnungen und Spalte nicht veklebt werden dürfen, wenn dadurch der Wind nicht eindringen kann. "Bekleben" von Teilen ist erlaubt- sonst wäre ja schon das Lenkerband verboten.
Du kannst also problemlos eine Öffnung mit einem zugeschnittenen Stück Plastik verschliessen und das mit Klebeband fixieren.
Ich mag das falsch verstehen, aber soweit ich weiss, ging es ja eher um "Klebebandmonster", die die den Raum zwischen den Extensions grossflächig zugeklebt hatten, um sich einen Aero-Vorteil zu verschaffen.
Ob man das Ventilloch an der Scheibe noch zukleben darf, würde ich den Kampfrichter aber nicht pro-aktiv fragen :)
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