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Allerdings sollte sich die Forderung vom Unfallopfer schon an den realen Schaden orientieren. |
Auch mit einer komplett auszuwechselnden Stoßstange ist bei meinem Auto keine Wertminderung angefallen. Ok, hier bleibt die leicht angestoßene Stoßstange erhalten.
Ich würde ihm den 50er anbieten. Wenn er keine Vorstellung hat und dann unzufrieden ist, muss er wohl doch eine Vorstellung gehabt haben (würde dann an den Asi-Auto-Ankäufer auf dem Supermarkt-Parkplatz mit "saggs du Preeeeis!" erinnern, obwohl er doch kaufen und ich nicht verkaufen will). Wenn er damit zufrieden ist - prima. Hättest du ihm blöderweise seine Jeans ruiniert, wäre es auch nicht billiger gewesen. |
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Hier eine belastbare Aussage zur merkantilen Wertminderung vom Experten ( ich bin Kfz Sachverständiger): Aus sachverständiger Sicht ist ein merkantiler Minderwert nicht zu erwarten, da das hier vorliegende Schadenbild als geringfügig einzustufen ist. Art und Umfang der in Ansatz gebrachten Reparaturarbeiten beschreiben ausschließlich den Austausch von geschraubten Kunststoffbauteilen oder ähnlichen Bauteilen. Es wird weder ein Austausch von lackierten Metallbauteilen vorgenommen noch finden Instandsetzungsarbeiten an derartigen Bauteilen statt. Darüber hinaus sind bei dem aufgezeigten Schadenbild nach sach- und fachgerechter Reparatur auch keine versteckten Mängel zu erwarten. Im Zuge der Reparatur werden lediglich dem Produktionsprozess gleichende Aufwendungen wiederholt. Somit wird das Fahrzeug in einen vergleichbaren Zustand wie bei der werkseitigen Auslieferung zurückversetzt. Bei deinem Fall handelt es sich aber um keine Wertminderung, sondern um einen Obolus zur Schadenminderung. Wenn der Geschädigte sich das Schaumstoffstück in der Werkstatt austauschen lässt, kommen schnell mal mehere Hunderter zusammen. Das kannst du dann selbst zahlen oder durch deine Versicherung regulieren lassen :Blumen: Zahl den Fuffi und gut ist.:bussi: |
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Wie gesagt: Wenn der auf die Idee kommt, sich den Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schaumstoffstücks auszahlen zu lassen (was er machen kann!), musst Du ein paar Hunderter zahlen (oder eben die Versicherungsheraufstufung). Also lieber 50€ :Huhu: |
Danke für Eure Rückmeldungen!
Das mit den 50 Euro ist ja bisher nur mein Gedanke, nicht sein Vorschlag. Ich glaube ich versuche ihn jetzt erstmal von der Idee abzubringen, dass er eine Wertminderung erfahren hätte, indem ich ihm folgendes schreibe; (1) Aussage Sachverständiger: "Aus sachverständiger Sicht ist ein merkantiler Minderwert nicht zu erwarten, da das hier vorliegende Schadenbild als geringfügig einzustufen ist." (2) Ist Ihr Auto jetzt ein Unfallwagen? Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Beispiel: Datum // Gericht // Urteil // Art des Schadens // Unfallwagen? 15.12.2014 // Oberlandesgericht Hamm // I-2 U 97/14 // Fachmännisch nachlackierte Beschädigung des Lacks // nein Demnach ist ihr Auto kein Unfallwagen, Sie müssen dies nicht beim Wiederverkauf angeben und haben keine Wertminderung beim Verkauf. Nur hier als Hinweis - Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/wann...o-unfallwagen/ |
Rufe ihn doch einfach an um das zu klären, bevor du ihn so eine Nachricht schickst.
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