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nicht falsch vestehen....eine absolute schweinerei, was dir passiert ist. ich wünschte man könnte den fahrer zur verantwortung ziehen. aber rein rechtlich gesehen......man könnte einem fahrer vielleicht noch anhand eines zeit-ort-protokolls nachweisen, dass er zum fraglichen zeitpunkt in deiner nähe (!) gewesen sein muss. aber ohne unfallspuren oder einen zeugen wäre ihm nur beizukommen, wenn er selbst ein geständnis ablegt. der von dir beschriebene fall ist übrigens der grund warum immer mehr autofahrer kameras vorn hinter der scheibe mitlaufen lassen beim fahren. hättest du zb ne gopro aufm kopf gehabt und könntest bilder des vorfalls liefern, sähe die sache vll anders aus. |
Dashcams sind auf Dauerbetrieb nicht zulässig.
Siehe Urteil vom VG Ansbach vom 12.08.2014 (Az: AN 4 K 13.01634) |
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ist in dem konkreten fall ja auch nur ne theoretische erwägung gewesen. es fährt ja auch kaum jemand mit dauerbetrieb. und einzelaufnahmen sind wohl auch vor gericht zulässig: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/d...a-1030116.html |
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davon einmal abgsehen.....ich bin jetzt nicht so der technische fachmann, ob das gericht erkennt, dass das video, das nur 10 sekunden vor dem crash beginnt, an dieser stelle erst gestartet wurde, oder hingeschnitten wurde. ich würde bei einer daueraufnahme dem gericht doch nicht alles übergeben, sondern nur den entscheidenden teil, den ich natürlich erst just in dem augenblick gestartet hätte, weil der fahrer vorher schon mehrmals zum gefährlichen überholen angesetzt hatte ;) |
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In irgendeiner Radzeitung, viele Jahre ist es her, habe ich mal den Tipp gelesen: Eben nicht zu sehr am Rand der Strasse sich bewegen. Eher ein Stück weiter Richtung Mitte sich aufhalten, so hat man, wie in deinem Fall noch ein paar cm mehr Asphalt zum aussteuern und wenn es ganz eng für den nachfolgenden Verkehr werden sollte, müssen die Verkehrsteilnehmer halt auch mal langsamer fahren, bevor sie überholen. Rowdies und Spinner wird es immer geben, ob eine Anzeige was bringt, nun das kann ich nicht beurteilen. Dein Fall zeigt mir aber, das ich mit meinem MTB-Gerumpel auf Trails, dann doch sicherer unterwegs bin. |
So ist es. Autofahrer weichen weiter aus, wenn sie es tatsächlich müssen und das Lenkrad eh schon bewegen müssen. Wenn sie ohne Ausweichbewegung an einem vorbeikommen, tut sich auch nichts.
Wenn derjenige ermittelt werden kann, gegen ihn bislang nichts vorlag und er einfach sagt, er hätte sowas nicht getan, dann kommt dabei auch nichts raus. Selbst schon erlebt. |
Anzeige zu erstatten, bringt auf jeden Fall einen Zähler in der Statistik, wenn schon sonst nichts. Der Aufwand sollte dafür drin sein. Ich zeige seit einiger Zeit auch jedes Arschloch an, das mich rechtswidrig gefährdet. Hier im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung geht das auch immer recht zügig, die arbeiten wirklich (das Ordnungsamt, nicht die völlig überlastete Polizei).
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