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NBer 28.12.2016 21:46

Zitat:

Zitat von Saarländer83 (Beitrag 1281649)
Das lohnt sich, die können den Halter bestimmt ermitteln.

das mag sein, aber dann:

Zitat:

Zitat von KSS91 (Beitrag 1281578)
......... Er / Sie ist extrem nach an mir vorbei auch extrem schnell gefühlt waren es nur wenige cm zwischen mir und dem Auto.........

da wird aussage gegen aussage stehen. ohne zeugen........keine chance.

Zitat:

Zitat von KSS91 (Beitrag 1281578)
...........und dann schert Er/Sie so krass vor mir ein das ich bremsen musste .........

siehe oben

Zitat:

Zitat von KSS91 (Beitrag 1281578)
...........das Er / Sie nicht mitbekommen hat das ich mich nicht mehr auf der Straße befinde kann ich mir wirklich nicht vorstellen.........

vorstellen ist was anderes als wissen oder beweisen können.

nicht falsch vestehen....eine absolute schweinerei, was dir passiert ist. ich wünschte man könnte den fahrer zur verantwortung ziehen.
aber rein rechtlich gesehen......man könnte einem fahrer vielleicht noch anhand eines zeit-ort-protokolls nachweisen, dass er zum fraglichen zeitpunkt in deiner nähe (!) gewesen sein muss. aber ohne unfallspuren oder einen zeugen wäre ihm nur beizukommen, wenn er selbst ein geständnis ablegt.

der von dir beschriebene fall ist übrigens der grund warum immer mehr autofahrer kameras vorn hinter der scheibe mitlaufen lassen beim fahren. hättest du zb ne gopro aufm kopf gehabt und könntest bilder des vorfalls liefern, sähe die sache vll anders aus.

AndiQ2.0 28.12.2016 21:54

Dashcams sind auf Dauerbetrieb nicht zulässig.

Siehe Urteil vom VG Ansbach vom 12.08.2014 (Az: AN 4 K 13.01634)

NBer 28.12.2016 22:01

Zitat:

Zitat von AndiQ2.0 (Beitrag 1281660)
Dashcams sind auf Dauerbetrieb nicht zulässig.

Siehe Urteil vom VG Ansbach vom 12.08.2014 (Az: AN 4 K 13.01634)


ist in dem konkreten fall ja auch nur ne theoretische erwägung gewesen. es fährt ja auch kaum jemand mit dauerbetrieb. und einzelaufnahmen sind wohl auch vor gericht zulässig: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/d...a-1030116.html

rennrob 28.12.2016 22:18

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1281665)
ist in dem konkreten fall ja auch nur ne theoretische erwägung gewesen. es fährt ja auch kaum jemand mit dauerbetrieb. und einzelaufnahmen sind wohl auch vor gericht zulässig: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/d...a-1030116.html

Das hätte aber bei einer GoPro au dem Helm in dem konkreten Fall nicht viel genutzt. Wer schafft es schon noch schnell die Cam einzuschalten wenn man plötzlich von der Straße abgedrängt wird.

NBer 28.12.2016 22:26

Zitat:

Zitat von rennrob (Beitrag 1281669)
Das hätte aber bei einer GoPro au dem Helm in dem konkreten Fall nicht viel genutzt. Wer schafft es schon noch schnell die Cam einzuschalten wenn man plötzlich von der Straße abgedrängt wird.

noch einmal....es war THEORETISCH gemeint. das er keine chance vor gericht hat, habe ich schon dargelegt.
davon einmal abgsehen.....ich bin jetzt nicht so der technische fachmann, ob das gericht erkennt, dass das video, das nur 10 sekunden vor dem crash beginnt, an dieser stelle erst gestartet wurde, oder hingeschnitten wurde.
ich würde bei einer daueraufnahme dem gericht doch nicht alles übergeben, sondern nur den entscheidenden teil, den ich natürlich erst just in dem augenblick gestartet hätte, weil der fahrer vorher schon mehrmals zum gefährlichen überholen angesetzt hatte ;)

Campeon 29.12.2016 01:38

Zitat:

Zitat von KSS91 (Beitrag 1281578)
Ich versuche schon immer wirklich sehr weit rechts zu fahren um die Autofahrer nicht zu behindern.

Da liegt ab und an schon ein Fehler.
In irgendeiner Radzeitung, viele Jahre ist es her, habe ich mal den Tipp gelesen:
Eben nicht zu sehr am Rand der Strasse sich bewegen.

Eher ein Stück weiter Richtung Mitte sich aufhalten, so hat man, wie in deinem Fall noch ein paar cm mehr Asphalt zum aussteuern und wenn es ganz eng für den nachfolgenden Verkehr werden sollte, müssen die Verkehrsteilnehmer halt auch mal langsamer fahren, bevor sie überholen.

Rowdies und Spinner wird es immer geben, ob eine Anzeige was bringt, nun das kann ich nicht beurteilen.

Dein Fall zeigt mir aber, das ich mit meinem MTB-Gerumpel auf Trails, dann doch sicherer unterwegs bin.

Thorsten 29.12.2016 05:25

So ist es. Autofahrer weichen weiter aus, wenn sie es tatsächlich müssen und das Lenkrad eh schon bewegen müssen. Wenn sie ohne Ausweichbewegung an einem vorbeikommen, tut sich auch nichts.

Wenn derjenige ermittelt werden kann, gegen ihn bislang nichts vorlag und er einfach sagt, er hätte sowas nicht getan, dann kommt dabei auch nichts raus. Selbst schon erlebt.

PabT 29.12.2016 10:09

Anzeige zu erstatten, bringt auf jeden Fall einen Zähler in der Statistik, wenn schon sonst nichts. Der Aufwand sollte dafür drin sein. Ich zeige seit einiger Zeit auch jedes Arschloch an, das mich rechtswidrig gefährdet. Hier im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung geht das auch immer recht zügig, die arbeiten wirklich (das Ordnungsamt, nicht die völlig überlastete Polizei).


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