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Guru 17.04.2015 11:16

Zitat:

Zitat von Keksi2012 (Beitrag 1125975)
Es gibt eben irgendwo einen Punkt im Mietvertrag "Garagenstellplatz". Und da steht "inklusive". Ich schaue aber nochmal nach.

Ja, check das. Wenn die Garage in der Kaltmiete enthalten ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass die Nebenkosten für die Garage ebenfalls enthalten sind. Obwohl diese nicht so hoch sein sollten. Mir fallen dabei nur Strom und Kosten für die Garagentorwartung (falls vorhanden) ein.

Walfanggegner 17.04.2015 11:18

In meinem ehemaligen Mietervertrag stand drin, dass ein Pkw-Stellplatz vor dem Haus auf dem Hof inklusive ist (bzw. war).
Gemeint war damit ja die Nutzung als solche. Das ich also ein Recht auf einen Parkplatz habe und nicht drauf angewiesen bin, ob an der Straße was frei ist. Dieser einfache, unüberdachte Parkplatz verursachte in dem Sinne ja keine Folgekosten.

Ist ggfs. bei deinem "inkl." auch nur die Nutzung als solche gemeint? Vermieter könnte sonst ja die Garage gänzlich für seine Nutzung beanspruchen. Und die Kosten (Strom für Beleuchtung und elektrischen Antrieb des Tor z.B.) sind eben mit dem Wörtchen "inklusive" nicht explizit gemeint?

Edit: Gurus Post geht ja in die gleiche Richtung

Keksi2012 17.04.2015 12:25

Okay... der größte Anteil fällt auf die Reparaturkosten, die ja definitiv nicht abrechenbar sind.

Den Rest werde ich nochmal anschauen.

Danke für euren Input.

diehummel 17.04.2015 13:01

Ich hab eine aehnliche Situation,...

Noch keine Abrechnung bekommen...
Wie weit zureck darf der Vermieter denn gehen?

Gruss und danke...

captain hook 17.04.2015 13:06

Zitat:

Zitat von diehummel (Beitrag 1126021)
Ich hab eine aehnliche Situation,...

Noch keine Abrechnung bekommen...
Wie weit zureck darf der Vermieter denn gehen?

Gruss und danke...

Zitat: http://www.nebenkostenabrechnung.com...hnung-fristen/

Abrechnungsfrist

Ein Vermieter, der von seinen Mietern eine monatliche Vorauszahlung von Nebenkosten erhält, muss mit dem Mieter jährlich über die Nebenkosten abrechnen. Die dafür geltende Abrechnungsfrist ist im § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB festgelegt.

Hiernach muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens mit Ablauf des 12 Monats nach Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums schriftlich zugegangen sein.

Floju1 17.04.2015 13:08

Hallo !
Du redest doch von der NebK 2013, richtig ? Und die wurde dir jetzt zugestellt ? Dann würde ich hier http://www.nebenkostenabrechnung.com...hnung-fristen/ mal nachlesen ,ggf. Ist diese nämlich bereits verjährt ...:Huhu: -falls ich jetzt nichts überlesen habe... Nur so als Tipp, greetzy

Keksi2012 17.04.2015 13:09

Zitat:

Zitat von Floju1 (Beitrag 1126024)
Hallo !
Du redest doch von der NebK 2013, richtig ? Und die wurde dir jetzt zugestellt ? Dann würde ich hier http://www.nebenkostenabrechnung.com...hnung-fristen/ mal nachlesen ,ggf. Ist diese nämlich bereits verjährt ...:Huhu: -falls ich jetzt nichts überlesen habe... Nur so als Tipp, greetzy

Hatte ich im Eingangspost geschrieben.

Ist mir bewusst - will nur nicht für allzu viel Zoff sorgen ;)

Floju1 17.04.2015 13:16

Sorry,habe deinen Post nur mit dem Smartphone gelesen...und die entscheidende Stelle überlesen...ich würde aber trotzdem auf die Regelung verweisen und ggf. Dann eine Einigung in der Mitte finden. Denn solltest du anfangen die NebenkostenAb. in die Einzelteile zu zerlegen und ihm Fehler diesbezüglich vorhalten ,dann ärgert sich am Ende jeder, da der jeweils andere sich nicht verstanden fühlt...


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