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Würde mal grob übern Daumen sagen, wenn er 80-100Rahmen im Monat verkauft (je nach Kurs, wir wissen ja: im Internet ist alles immer billiger...), könnts fürn langes Wochenende reichen... |
Das mit den 50% hat er von BMC direkt. Je nachdem welche Preisliste er hat, könnten es auch (nur) 40% sein.
Sein TM01 hat er auch nicht selber aufgebaut, sondern alles beim Händler machen lassen. Durch einen geschäftlichen Auslandsaufenthalt konnte er auch nicht gleich reklamieren ... da er seine 1. Ausfahrt erst mit uns Vereinskameraden nach der Reise absolviert hatte, bei dem der Kratzer aufgefallen ist. Das war für den Händler auch plausibel und er gestand seinen Fehler ein. Wenn es denn nicht schon bei BMC passiert ist ... und es dem Händler auch nicht aufgefallen ist. Das sagt er ja auch. Aber er (der Händler) kann es halt auch nicht beweisen. Somit möchte er das Ganze begleichen. Es ist halt interessant ... wenn er einen neuen Rahmen nimmt, kann der Händler doch für 200€ den Rahmen neu lackieren und dann wiederverkaufen. Hier wäre interessant zu wissen, was er für so einen Rahmen dann noch verlangen kann. Dann könnte man auch sagen, ob Ware im Wert von 200€ in Ordnung sind. Oder ob das eine "Abzocke" wäre. Aber mal davon abgesehen. Solch einen Laden/Händler findet man heute eher selten. Er steht für etwas gerade, was keine Seite zu 100% beweisen kann. |
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Mit oder ohne Mehrwertsteuer!? So gehen durchaus auch noch einmal 15,97% ab.:Huhu: Apropos, war es ein Komplettrad oder ein solo Rahmen, das habe ich von Dir hier noch nicht gelesen. |
Gewährleistungsrecht
Was die Beweislast betrifft so liegt die Beweislast im Gewährleistungsrecht in den ersten sechs Monaten nach Übergang der Kaufsache beim Verkäufer er muss also beweisen dass der Schaden nicht schon vorhanden war....was natürlich etwas schwierig . ist es doch ok wenn er den Rahmen umtauscht.
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Hab' nur mal vor zig Jahren die EK-Listen eines anderen Radimporteurs in den Fingern gehabt, da war die Gewinnspanne deutlich geringer, auf jeden Fall nicht so, dass man als Händler nach jedem verkauften Rahmen gleich überlegt, für den Rest des Monats zuzumachen. Matthias |
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Bei dem Warenwelt sollte einerseits anzunehmen sein, dass der Käufer bei Übergabe die Ware genau in Augenschein nimmt und nicht gleich mit sabberndem Mund die Kohle auf den Tisch legt. Ein Kratzer hätte also bei Übergabe auffallen müssen. Andererseits kann bei der Art des Mangels (s.o.) nicht ohne Zweifel darauf geschlossen werden, dass der Mangel nicht nachträglich entstanden ist. Der Käufer müsste also vermutlich trotz Beweislastumkehr schon schlüssig darlegen können, warum dieser Mangel nicht nach dem Kauf entstanden sein kann. Und das wird bei einem Kratzer an einem Gebrauchsgegenstand wie einem Fahrrad IMHO sehr schwer. Matthias |
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Ich kann mir selbst 40% nicht vorstellen und auch nicht, dass jemand von BMC das mit nem Endverbraucher besprechen würde... |
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