Duafüxin |
26.07.2013 10:20 |
Zitat:
Zitat von Matthias75
(Beitrag 932223)
Genau, der Schaffner hat sich auf Punkt 7.2 "Beförderungsausschluss" berufen:
"7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen....."
Gab' zwar nachher eine Entschuldigung von der Bahn, hat uns aber 3h, jede Menge Stress und unsere Platzreservierungen gekostet.
Matthias
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Das Gepäckstück kann von einer Person getragen werden, es macht nix dreckig (ist ja verpackt), stört nicht mehr als ein Koffer, da normalerweise schmaler, und den Wagen beschädigt das verpackte Rad auch nicht.
Ich pack es entweder gegenüber vom Klo, da ist eine Handlaufstange, wo ich es anbinde, da stehts dann quasi in dieser Wölbung. Oder in den neueren ICEs im Triebwagenabteil kann es aufgehängt werden.
Richtig Sch... sind nur die Züge in Ösi-Land, die sind sehr eng. Da hab ich manchmal nen Schaffner gefragt, ob ich das in sein Dienstabteil packen kann. Ging auch anstandslos.
Jetzt fahren wir immer mit dem CNL nach AT, da hat ich es auch schon mit im Abteil im Bett, weil keine freien Radplätze mehr gab.
Aber es gibt immer wieder so pisselige Typen, die meinen sie müssen einen mal anscheissen.
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