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schumi_nr1 19.01.2013 13:01

Zitat:

Zitat von Maris (Beitrag 860097)
Für die ganz Ängstlichen gibt´s ne Alternative .....

und wo lässt man das vorderrad beim schwimmen ;-)

Maris 19.01.2013 16:59

Mir ging's vor allem um das Rad neben dem vorderradexplantierten Bike.... das DB-Mietrad ;)

anneliese 19.01.2013 18:39

Zitat:

Zitat von Maris (Beitrag 860243)
Mir ging's vor allem um das Rad neben dem vorderradexplantierten Bike.... das DB-Mietrad ;)

Vielleicht ein Zeitfahreinrad?

amontecc 19.01.2013 19:18

darf man denn so ein Mietrad unbeaufsichtigt und unabgeschlossen stehen lassen?
Das eröffnet doch in der Haftungsfrage noch eine Dimension zusätzlich...

Kurt D. 19.01.2013 20:03

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 859970)
wie war das denn damals in wiesbaden(?)? da wurden doch eine reihe räder aus der wechselzone gestohlen. so weit ich weiß, war es nur good will des veranstalters, das eine entschädigung gezahlt wurde.

...:Huhu:
Kann ich dir gerne original sagen, denn ich war damals der "Zahlende".
Rein juristisch waren wir als Veranstalter seinerzeit durch die AGB abgesichert. Die fünf Räder die gestohlen wurden hatten einen Gesamtwert von 45.000 Euro.
Ich habe AGB einfach AGB sein lassen und den Betroffenen den Neuwert erstattet. Ein Bike war damals dabei, wo mir eine Rechnung über 12.000 Euro vorgelegt wurde.
Ich habe mich einfach in die Leute hinein versetzt und habe an mich gedacht wenn man mir mein Surfbrett oder besten Ski geklaut hätte.
Natürlich riss dies ein Loch in meine damalige Jahresbilanz. Aber ich persönlich würde immer wieder so handeln. Mir ist auch klar, dass dies heute aber so unbürokratisch bestimmt nicht mehr gehandhabt
würde....:) ;)

PS: INFO >>>Einen Bikepark mit einem Gesamtwert von über 12 Mio. versichert einem kein Versicherer.

amontecc 19.01.2013 22:08

Zitat:

Zitat von Kurt D. (Beitrag 860321)
PS: INFO >>>Einen Bikepark mit einem Gesamtwert von über 12 Mio. versichert einem kein Versicherer.

Die Frage war auch nach der Haftung, nicht nach der Versicherung...

Kurt D. 19.01.2013 22:13

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 860374)
Die Frage war auch nach der Haftung, nicht nach der Versicherung...

...da müsstest du dann bei der DB nachfragen, dem Vermieter dieser Leihräder. Deren AGB kenne ich leider nicht. Sorry.


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