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netter nachbar:Lachen2:
hab auch so einen vogel im haus! naja wird bestimmt von alleine eingestellt! |
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Meinem Tipp bzgl anwaltlicher Beratung wird ja hier durch Jahangir genüge getan... |
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sollte die Tür keine Kennzeichnung haben, ist es auch keine Brand- / Rauchschutztür bzw. hat keine Zulassung als solche wie du es beschreibst handelt es sich um eine Schleuse ( Tiefgarage zum Wohnhaus), diese Türen sind als Brandschutztüren und immer selbstschließend auszuführen, d.h. die sogenannten "Brandschutzkeile" dürfen nicht zum Aufhalten der Tür benutzt werden dein liebster Mitmieter ist aber schon ganz schön kleinlich, wenn ich da jeden anzeigen würde:Nee: :Nee: :Nee:, ich weise meistens nur darauf hin (nach dem 3.mal gern auch schriftlich):Cheese: |
Es ist jedoch auch eine andere Sichtweise möglich, die mangels Kenntnis der Lage somit nur theoretisch sein kann oder auch nicht:
Der Zugang zum Wohngebäude ist, weil jemand die Tür(en?) permanent offen hält praktisch immer rund um die Uhr möglich (ohne Schlüssel). Das dies so ggf. andere Mieter stört, kann nachvollziehbar sein, Stichwort Einbruch, Diebstahl, Vandalismus. |
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die Türen sollten auf der Seite zur Tiefgarage einen Knauf haben und da sie selbstschließend sind, sind sie "eigentlich" immer zu |
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