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Sir Kesche 12.05.2011 15:42

netter nachbar:Lachen2:
hab auch so einen vogel im haus!
naja wird bestimmt von alleine eingestellt!

FinP 12.05.2011 15:47

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 574320)
Kann bewiesen werden, dass du es warst? Ich würde es einfach nicht zugeben.

Er hat es zumindest selbst schonmal im Internet veröffentlicht.

Meinem Tipp bzgl anwaltlicher Beratung wird ja hier durch Jahangir genüge getan...

voi_nam 12.05.2011 15:53

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 574333)
Von Brandschutztür steht da nicht und schon gar nicht von bloßen offen lassen. Die Vorschrift betrifft unter anderem so Handlungen wie das Entfernen eines Bauzaunes, wodurch dann jemand in die Baugrube fällt etc. Das Vefahren wird eh eingestellt. Ich würde da mal anrufen und fragen wie lange es dauert, bis es eingestellt wird.

aber von Schutzvorrichtungen, in diesem Fall ist es die "Brand- / Rauchschutztür" - erkennbar an Kennzeichenschild an der Zarge und im Falz an dem Türblatt

sollte die Tür keine Kennzeichnung haben, ist es auch keine Brand- / Rauchschutztür bzw. hat keine Zulassung als solche

wie du es beschreibst handelt es sich um eine Schleuse ( Tiefgarage zum Wohnhaus), diese Türen sind als Brandschutztüren und immer selbstschließend auszuführen, d.h. die sogenannten "Brandschutzkeile" dürfen nicht zum Aufhalten der Tür benutzt werden

dein liebster Mitmieter ist aber schon ganz schön kleinlich, wenn ich da jeden anzeigen würde:Nee: :Nee: :Nee:, ich weise meistens nur darauf hin (nach dem 3.mal gern auch schriftlich):Cheese:

Pascal 12.05.2011 16:07

Es ist jedoch auch eine andere Sichtweise möglich, die mangels Kenntnis der Lage somit nur theoretisch sein kann oder auch nicht:

Der Zugang zum Wohngebäude ist, weil jemand die Tür(en?) permanent offen hält praktisch immer rund um die Uhr möglich (ohne Schlüssel). Das dies so ggf. andere Mieter stört, kann nachvollziehbar sein, Stichwort Einbruch, Diebstahl, Vandalismus.

voi_nam 12.05.2011 16:28

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 574351)
Es ist jedoch auch eine andere Sichtweise möglich, die mangels Kenntnis der Lage somit nur theoretisch sein kann oder auch nicht:

Der Zugang zum Wohngebäude ist, weil jemand die Tür(en?) permanent offen hält praktisch immer rund um die Uhr möglich (ohne Schlüssel). Das dies so ggf. andere Mieter stört, kann nachvollziehbar sein, Stichwort Einbruch, Diebstahl, Vandalismus.

bei der Anzeige geht es um die Brandabschnittstrennung zwischen Wohnhaus und Tiefgarage, sollte es in der Tiefgarage brennen muss der Brandüberschlag bzw. die Verrauchung des Wohngebäudes verhindert werden

die Türen sollten auf der Seite zur Tiefgarage einen Knauf haben und da sie selbstschließend sind, sind sie "eigentlich" immer zu


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