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Ich auf der Strasse und das Mädel kam vom Bürgersteig aus hinter einem Van auf die Strasse, wollte diese überqueren. Das Mädel ist 10. Zitat:
Ich hoffe, daß das große Aua ausbleiben wird. Mal sehen morgen früh. Danke:Blumen: |
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Wäre das ganze auf einer der Hauptstrassen passiert (IM Strecke) hätte das GANZ anders ausgesehen. Glück im Unglück gehabt! |
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Auf der anderen Seite ist es natürlich uncool, wenn dir der Rahmen bei hohem Tempo unter dem Hintern wegbröselt... |
erst Mal gute Besserung, aber so einfach wird das nicht.
Auch wenn die Polizie sagt, das Mädchen sei schuld, ist bei einem 10 Jährigen Mädchen die Einsichtsfähigkeit" noch zu prüfen. Sie kann zwar "schuld sein" aber Du bekommst von der Haftpflichtversicherung eventuell immer noch nichts, da Kinder nur eingeschränkt schuldfähig. Un die Haftpflicht wird sich wehren, denn die Abwehr unberechtigter Anspüche (auf grund gesetzlicher Haftungsregeln) gehört zu deren ureigenster Aufgabe. Ich würde da - wofern Du eine Rechtsschutz hast - mal Kontakt aufnehmen. Oder Du machst Deine Ansürche bei der gegnerischen Versicherung geltend und schaust, wie sie reagieren, Dann kansnt Du immer noch zum Anwalt gehen. Gruß Nabenschalter |
@Cruiser:
Wie alt war das Mädchen? Wenn sie unter sieben war, hast du ziemlich sicher Pech (außer du weist den Eltern die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nach). Auch sonst hast du ein paar Hürden, um überhaupt dazu zu kommen, dass sie haftet: http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsf%C3%A4higkeit Und das mit dem Zeitwert ist richtig. Es ist der (objektive) Verkaufswert des Rads im unbeschädigten Zustand. Könntet Ihr mal weniger Unfälle bauen? Ich würde gern auch zu was anderem schreiben :) Ansonsten auch dir: Gute Besserung! |
Das Problem steckt hier: 828 BGB: "Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."
Darüber ist dann der Punkt der Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern die Frage. War das so? Oder standen die Eltern daneben und konnten den Unfall trotzdem nicht verhindern? Leider keine ganz einfache Sache bei Unfällen mit Kindern :( Aber was ist eigentlich gerade los, nicht der erste aktuelle Thread zu Radunfällen :Nee: |
Zitat:
Immerhin war die Mutter ja nicht in der Nähe, dafür aber der unangeleinte Hund...:cool: Wenn ich auf meinem Schaden sitzenbleiben sollte, fände ich das nicht fair. |
[quote=TomX;396727Und das mit dem Zeitwert ist richtig. Es ist der (objektive) Verkaufswert des Rads im unbeschädigten Zustand.[/QUOTE]
Na sagen wir mal vor dem aktuellen Unfall, heißt ja nicht zwingend dass es vorher keine Lackkratzer oder ähnliche kleine Beschädigungen hatte. Es heißt zwar meist Zeit- oder Wiederbeschaffungswert, stellt aber real eher wie auch bei KFZ den Veräußerungswert dar. Also das was du bei Verkauf unmittelbar vor dem Unfall als Verkaufspreis erzielt hättest. |
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