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FMMT 19.09.2009 19:58

Zitat:

Zitat von Kurt D. (Beitrag 279444)
Hallo Matthias,
sehr bitter und in eurem Fall etwas überzogen. Aber bevor du fast die gleiche Summe einem Advokaten für die Vertretung "eurer Intererssen" auf den Tisch legst (mit immer ungewissem Ausgang am Ende), würde ich versuchen ein "normales Mensch zu Mensch Gespräch" mit dem Leiter des Verlages zu suchen. Vielleicht kannst du dabei die Summe etwas reduzieren?

Kurt

Danke:Blumen:, dies ist momentan auch meine größte Hoffnung

Matthias

titansvente 19.09.2009 20:14

Zitat:

Zitat von Thorsten
Guck mal hier zu diesem Thema: http://www.triathlon-szene.de/forum/...ead.php?t=9609, insbesondere zu den Grenzen für die sich an so einem Unsinn gnadenlos bereichernden Abmahnanwälte steht da auch was.

Vermutlich ist es aber kein "Bußgeld", was ihr erhalten habt (http://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeld) sondern ein euch sehr hoch erscheinender Betrag, den sie von euch haben wollen und der sich aus verschiedenen Dingen zusammensetzt.

thorsten hat schon richtig verlinkt. ich habe ganz üble erfahrungen mit einer solchen geschichte gemacht, weil ich hier im forum auf ein bild eines fotografen verlinkt habe.

Zitat:

Zitat von Kurt D.
Hallo Matthias,
sehr bitter und in eurem Fall etwas überzogen. Aber bevor du fast die gleiche Summe einem Advokaten für die Vertretung "eurer Intererssen" auf den Tisch legst (mit immer ungewissem Ausgang am Ende), würde ich versuchen ein "normales Mensch zu Mensch Gespräch" mit dem Leiter des Verlages zu suchen. Vielleicht kannst du dabei die Summe etwas reduzieren?

Kurt

das gespräch kannst du natürlich suchen und an die nächstenliebe und den gesunden menschenverstand des verlags glauben und appellieren.

meine versuche, mich bei dem "geschädigten" zu entschuldigen und mich gütlich mit ihm zu einigen wurden ignoriert. ich habe merhmals angerufen und ihm auf´s band gesprochen, mich entschuldigt und ihn um rückruf gebeten - keine antwort.

über die "sorte" anwalt, die solche urheberrechtsgeschichten vertreten und deren methoden wurde in dem thread auch viel geschrieben... sind auch alles andere als barmherzige samariter.

cengiz aka Jahangir hat in meinem fall (und dafür danke ich ihm bis zur bahre) das gesetzbuch durchforstet und ist dabei auf das hier gestossen:


§ 97a
Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

du kannst ihn ja mal fragen, ob das in eurem fall ebenfalls zutrifft.

alles gute und viel glück!

meik

FMMT 20.09.2009 08:17

Zitat:

Zitat von blutsvente (Beitrag 279453)
thorsten hat schon richtig verlinkt. ich habe ganz üble erfahrungen mit einer solchen geschichte gemacht, weil ich hier im forum auf ein bild eines fotografen verlinkt habe.



das gespräch kannst du natürlich suchen und an die nächstenliebe und den gesunden menschenverstand des verlags glauben und appellieren.

meine versuche, mich bei dem "geschädigten" zu entschuldigen und mich gütlich mit ihm zu einigen wurden ignoriert. ich habe merhmals angerufen und ihm auf´s band gesprochen, mich entschuldigt und ihn um rückruf gebeten - keine antwort.

über die "sorte" anwalt, die solche urheberrechtsgeschichten vertreten und deren methoden wurde in dem thread auch viel geschrieben... sind auch alles andere als barmherzige samariter.

cengiz aka Jahangir hat in meinem fall (und dafür danke ich ihm bis zur bahre) das gesetzbuch durchforstet und ist dabei auf das hier gestossen:


§ 97a
Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

du kannst ihn ja mal fragen, ob das in eurem fall ebenfalls zutrifft.

alles gute und viel glück!

meik


:Blumen: Dies ist genau der Punkt. Als Schadensanspruch für entgangene Lizenzgebühren bekommen wir ca. 800 Euro angemessene Vertragsstrafe :Nee: plus Aufwandskosten berechnet. Ob rechtlich in Ordnung kann ich nicht sagen, moralisch viel zu hoch, weil dem Verlag ja kein wirklicher Schaden entstanden ist. Zweiter Knackpunkt ist wohl die private Nutzung, auch hier könnte die Rechtsprechung anders urteilen als wir es sehen. Wir verfolgen keine gewerblichen Zwecke damit und mit ca. 30 Aufrufen im Monat ist unsere Homepage ja auch nicht gerade stark frequentiert.

Matthias


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