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maifelder 31.05.2010 15:48

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397747)

Ich verstehe Deinen Punkt nicht oder hängst Du Dich daran auf, dass zwischen Deliktsfähigkeit und Schuldfähigkeit nicht sauber unterschieden wird?

Ja, unter anderem.

FinP 31.05.2010 15:50

Aber was ändert das?

TomX 31.05.2010 15:54

Zitat:

Zitat von Matthias (Beitrag 397609)
Z.B. DEVK:
http://www.devk.de/produkte/a_z/haft...p#detailsanker
Versichert sind solche Schäden bis EUR 10000.
Gibt's aber auch bei anderen, Stichwort: "Deliktunfähige Kinder".

Danke!

Das wäre jetzt wirklich das schweizer System, was weiter vorne beschrieben ist. Ich hätte echt nicht gedacht, dass das in Deutschland versicherbar ist.

Cruiser 31.05.2010 17:23

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 397733)
Nein ist es nicht.

Was will Andreas?

Er will Schadensersatz, oder nicht?

Will er vorher einen Strafprozess anstrengen um im nachfolgenden Zivilprozeß bessere Chancen auf Schadenersatz haben?

Oder will er einfach nur Schadenersatz für sein defektes Rad oder auch Schmerzensgeld für sein Aua?

Ich möchte Schadenersatz in Höhe meines Schadens.
Das beinhaltet sämtliches zerstörtes Material, sowie z.B. auch die kaputten Radschuhe (Schnalle weggeplatzt).

Die Polizei habe ich dazugeholt, um den Sachverhalt SOFORT abklären zu lassen, ohne das der Lauf der Zeit vielleicht etwas verändert ;) und das war gut so.

Die Frage des Strafprozesses entscheide sowieso nicht ich.
Die Polizei und nachgelagerte Instanzen regeln die Schuldfrage und verhängen Bußgeld gegen den Schuldigen (Aussage des Polizisten).

Zivilrechtlich muss ich aktiv vorgehen.

Der Radhändler meines Vertrauens hat auf jeden Fall bestätigt, daß der Rahmen definitiv hinüber ist...:Weinen:

KalleMalle 31.05.2010 17:47

Dann erst mal viel Erfolg dabei, rechtzeitig zum Wettkampf ein neues aufzutreiben!!!

Die Versicherung verlangt im Normalfall eine Rechnung für alles was Du ersetzt haben willst. Außerdem Kostenvoranschlag bzw. Bestätigung vom Händler, daß nicht reparabel. Bei mir wollten se auch Fotos von allen kaputten Gegenständen haben. Soweit so gut.
Das fiese ist halt, daß kräftige Abschläge für den Wiederbeschaffungswert angesetzt werden. Für ein Rad Bj 2008 würden mich da 50% nicht wundern. Soviel zu "Ersatz in Höhe deines Schadens".
Daher kann ich nur empfehlen, da von vorneherein den Fachmann ranzulassen...und sich mit dem Gedanken anzufreunden, daß Du aus der Geschichte vermutlich keinen Gewinn machen wirst. Als Trost gibt's höchstens einen neues Rad... selbst bezahlt. :)

Phoebe 31.05.2010 18:44

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 397818)
Der Radhändler meines Vertrauens hat auf jeden Fall bestätigt, daß der Rahmen definitiv hinüber ist...:Weinen:

Das tut mir wirklich leid, ich hoffe du bekommst deinen Schaden wenigstens ersetzt

Zum Glück ist euch beiden aber nix schlimmeres passiert :Blumen:

Weiterhin gute Besserung!

bort 31.05.2010 18:46

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 397818)
Der Radhändler meines Vertrauens hat auf jeden Fall bestätigt, daß der Rahmen definitiv hinüber ist...:Weinen:

Hast du dir denn schon was neues ausgesucht?
Was ist denn mit dem Vorderrad?
Und noch viel wichtiger, wie geht es dir denn?

maifelder 31.05.2010 19:07

Zitat:

Zitat von bort (Beitrag 397848)
Hast du dir denn schon was neues ausgesucht?
Was ist denn mit dem Vorderrad?
Und noch viel wichtiger, wie geht es dir denn?



Ist Dein Rad zu groß für Andreas?


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