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FinP 31.05.2010 11:33

Das verstehe ich nicht, zahlt die Velovignetten-Versicherung denn auch Schäden des Versicherungsnehmers?

TomX 31.05.2010 11:33

Das mit der "Wunschhaftung" finde ich auch interessant.

Ich glaube, in Deutschland gibt es nicht die Möglichkeit, das so zu versichern.

Newbie 31.05.2010 11:35

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397513)
Das verstehe ich nicht, zahlt die Velovignetten-Versicherung denn auch Schäden des Versicherungsnehmers?

welche Schäden?

Körperschäden zahlt die Unfallversicherung (obligatorisch in der Schweiz), Schäden am eigenen Fahrrad kann/muss man selber versichern.

wie gesagt - ich denke hier ist es "normal", dass man eine Familienhaftpflicht hat in dem auch Schäden von "kleinen" Kindern mit drin sind. Deshalb verstand ich ja Euer System nicht :Blumen:

Rhing 31.05.2010 11:37

Zitat:

Zitat von Newbie (Beitrag 397511)
ich habe für mich z.B. auch versichert, dass Unfälle die mein Pferd versursacht, versichert sind. Z.b. wenn ich runterfalle und er in ein Auto rennt oder aus dem Stall ausbüxt obwohl Umzäunung korrekt vorhanden ist. Da wäre ich ja auch nicht "schuldig".

Für Tierhalter gibt's "im großen Kanton" wie beim Auto ne Gefährdungshaftung, d.h. der Halter haftet auch ohne Verschulden. Da wär auch hier ne Versicherung dringend angegeraten.

Matthias 31.05.2010 11:40

Zitat:

Zitat von Statler (Beitrag 397416)
Hallo Cruiser,

viele Leute wissen gar nicht,dass Kinder unter 7 Jahre nicht in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
Ich war auch überrascht,als ich das zum ersten Mal hörte.
Das ist ja auch für die Eltern blöd,weil die denken,dass ihre Kinder abgesichert sind,wenn sie was anstellen.

Das ist ein bisschen missverständlich ausgedrückt.
Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig. Daher sind sie, egal was sie tun und welchen Schaden sie anrichten, nicht selbst haftpflichtig. Die Eltern könnten haftpflichtig sein, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn das Kind etwas tut, was seinem Alter und seinem Entwicklungsstand entspricht, z.B. auf dem Hof spielen und die Mutter ist in der Wohnung, und dabei einen Schaden verursacht, z.B. ein anderes Auto zerkratzt -> Pech für den Autohalter. Weder das Kind noch die Eltern wären hier haftpflichtig.
Ältere Kinder können selbst haftpflichtig sein. Ein 10jähriges Kind kann normalerweise einsehen, dass es falsch ist, einfach ohne aufzupassen auf die Straße zu laufen. Normalerweise haben die Eltern für solche Fälle eine Familienhaftpflichtversicherung.
Viele Versicherer bieten übrigens eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Schäden an, die von nicht haftpflichtigen Kindern verursacht werden. Das kostet nicht viel mehr und sichert u.U. den nachbarschaftlichen Frieden.

FinP 31.05.2010 11:53

Zitat:

Zitat von Matthias (Beitrag 397520)
Viele Versicherer bieten übrigens eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Schäden an, die von nicht haftpflichtigen Kindern verursacht werden. Das kostet nicht viel mehr und sichert u.U. den nachbarschaftlichen Frieden.

Ok, das wäre dann ja genau diese "Wunsch-Haftung" von der wir vorhin sprachen. Danke für die Info!

KalleMalle 31.05.2010 12:02

@ Cruiser
Guck mal in deine PN.

TomX 31.05.2010 12:03

Zitat:

Zitat von Matthias (Beitrag 397520)
.
Viele Versicherer bieten übrigens eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Schäden an, die von nicht haftpflichtigen Kindern verursacht werden. Das kostet nicht viel mehr und sichert u.U. den nachbarschaftlichen Frieden.

Welche Versicherung bietet das denn an?

Ich hab vorher mal gegoogelt und hab nichts gefunden. Ausschließen will ich jetzt aber nicht, dass es so etwas gibt.


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