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Weil "verursachen" in D nicht reicht. Es muß Verschulden des Anspruchsgegners vorliegen, wie FinP richtig ausgeführt hat.
- Verschulden der Eltern (selbst), weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind: Haben sie ihr Kind darauf hingewiesen, dass man nicht einfach so auf die Straße fahren darf etc. oder - Verschulden des Kindes: Da geht der Gesetzgeber davon aus, dass bis 7 Jahre keine Schuldfähigkeit vorliegt. Schlicht Pech gehabt. Ohne Einsichtsfähigkeit kein Verschulden und keine Haftung. Das Leben ist gefährlich und manchmal gibt's eben keinen Anspruch. Bei Hagel oder Gewitter kannste auch keinen haftbar machen. Ab 7 Jahre kommt's auf die Einsichtsfähigkeit an. Ist die nicht gegeben, ist's genau so, als wäre das Kind unter 7. Haftet das Kind nicht, muß auch eine Versicherung nicht haften. Denn die ersetzt nur dem Kind den Betrag, des es zahlen muß. Der Anspruchsteller ist also nicht auf das Taschengeld bzw. auf die Zukunft (Urteil ist 30 jahre vollstreckbar) angewiesen. Da würd ich hier ansetzen, denn ab 10 dürfen Kinder nicht mehr auf dem Bürgersteig, müssen also auf der Straße fahren. Der Gesetzgeber hält 10-jährige also grundsätzlich für fähig, sich im Straßenverkehr (in einfachen Situationen) richtig zu verhalten. Ne Versicherung des Kindes hilft also nur gegen Zahlungsunfähigkeit, aber nicht dagegen, das überhaupt kein Anspruch besteht. |
Zitat:
http://www.svv.ch/printview.cfm?cfid...Med iaRight=0 |
Die Eltern haben doch nix "gespart", wenn sie keine Versicherung abgeschlossen haben, die sowieso nicht zahlen muß. Sie haben allenfalls Ihr Kind nicht richtig beaufsichtigt. Das ist aber ne ganz andere Frage.
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Zitat:
Ansonsten ist bei einem Unfall halt 7 Jahre die Grenze, bei einem Unfall mit KFZ die Grenze bei 10 Jahren - danach zählt die Einsichtsfähigkeit. |
Zitat:
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Klar, es geht hier nur'n bisschen drunter und drüber und das ist ja auch kein Wunder, wenn man davon (potentiell) betroffen ist. Würde mich an Cruisers Stelle natürlich auch gewaltig ärgern, hilft aber nix. Es ist ja nun mal so.
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Das System der "Wunsch-Haftung" finde ich sehr interessant. Laut der Quelle, die Newbie gepostet hat, ist dies als Zusatz-Police in der Schweiz möglich:
Eltern, die aus moralischen Gründen zahlen möchten, obwohl sie dies rechtlich nicht müssten, könnten damit auf Versicherungsschutz zurückgreifen. |
Zitat:
ich habe für mich z.B. auch versichert, dass Unfälle die mein Pferd versursacht, versichert sind. Z.b. wenn ich runterfalle und er in ein Auto rennt oder aus dem Stall ausbüxt obwohl Umzäunung korrekt vorhanden ist. Da wäre ich ja auch nicht "schuldig". |
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