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Sie sprach aufgrund der Gegebenheiten von eindeutiger Sachlage! für mich. Dein Konstrukt, von wegen aufpassen, ist aufgrund des Unfallhergangs lächerlich und gar nicht machbar! Nochmal für dich: Ist eine Vers. vorhanden, ist die Schuldfrage gar kein Thema und geklärt Die Versicherung zahlt. Das ist gut so. |
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Natürlich kann eine Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen, aber entweder bin ich per Selbstbeteiligung daran finanziell beteiligt oder durch eine entsprechende Hochstufung des Versicherungsvertrages. |
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beim Autofahren kann ich mich ja auch darauf verlassen, dass die Haftpflicht des Unfallgegners zahlt, egal ob der betrunken ist oder nicht. Genau so sollte es auch mit Unfällen mit Kindern sein. |
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1. Wer jemand anderen oder jemandem etwas kaputt macht, muss es wieder heil machen, wenn er es schuldhaft kaputt gemacht hat. 2. Wer nicht schuldfähig ist, hat automatisch kein Schuld - ist somit also auch nicht schadensersatzpflichtig. 3. Wenn jemand schadensersatzpflichtig ist und eine Versicherung diesbezüglich hat, dann übernimmt die Versicherung die Zahlungspflicht. 4. Wenn jemand nicht schadensersatzpflichtig ist, dann übernimmt die Versicherung keine Kosten (warum auch?). Ein Kind, das etwas kaputt macht, ist nicht schadensersatzpflichtig. Selbst wenn es versichert wäre, braucht die Haftpflicht also nicht zahlen. |
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Natürlich ist das ärgerlich für den, der den Schaden hat. |
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In deinem Fall dürftest du aber wohl Glück haben, da das Kind schon 10 Jahre alt war. Übrigens, was anderes: Wenn du mit der Versicherung abrechnen willst, dann reich nicht eine Zeitwertschätzung ein sondern die Rechnung über das Fahhrad, also den Neuwert. Lass doch die runterrechnen, wenn sie wollen. Vielleicht wollen sie ja auch nicht. Und wenn sie deiner Meinung nach zu viel runterrechnen, kannst du immer noch bei einem Radhändler den Zeitwert schätzen lassen. |
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