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Triaking 31.05.2010 10:00

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 397249)
Je nach Versicherung werden wohl schon komische Register gezogen.:Huhu:

Weiß ich aber auch nur vom Hörensagen...

Da trittst du halt als blutiger Anfänger gegen Profis an! Das ist eben Kreisklasse gegen Bundesliga! Du hast da einfach keine Chance, so einfach ist das. Es kommt am Ende auch auf die Höhe des Schadens an, aber der wird bei dir nicht unbedeutend sein. :Nee:

Mein Versicherungsmensch, den ich schon lange und gut kenne (jahrelang mit ihm in einer Mannschaft gekickt!), hat mir gesteckt, daß die Versicherung die er vertritt, zeitweise Schäden bis 1500 Euro gar nicht mehr geprüft, sondern nur noch gezahlt hat, weil die so dermaßen überlastet waren! :Cheese:

Cruiser 31.05.2010 10:17

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397422)
Das ändert an der Grundsätzlichkeit nicht viel.

Ich kann die "Legitimation" von deiner Seite nicht verstehen.

Wo liegt da der Sinn?

Warum darf ein Kind - worst case - mein Leben und das meiner Familie ruinieren, ohne zwingend belangt werden zu können (über Eltern)?

Meiner Meinung nach gehört das über eine Pflichtversicherung abgedeckt.

FinP 31.05.2010 10:22

Weil Schadensersatz nur bei Verschulden. Ein Kind, ein geistig Behinderter, ein Tier etc. ist nicht schuldfähig/deliktfähig.

Warum sollte im Umkehrschluss das Leben einer Familie ruiniert werden, nur weil das Kind einen Unfall verursacht hat, für den es objektiv nichts kann?

Ein anderer Punkt ist, ob man eine generelle Versicherung einführt, dann ist aber eine Versicherung auf Deiner Seite gegen Unfälle sinnvoller, denn wenn Du über ein Wildtier fährst und Dich deshalb verletzt, dann wäre das ja auch nicht versichert.

Mandarine 31.05.2010 10:24

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397446)
Weil Schadensersatz nur bei Verschulden. Ein Kind, ein geistig Behinderter, ein Tier etc. ist nicht schuldfähig/deliktfähig.

...und aus diesem Grund sollten die Halter, Eltern pflichtbewusst Versucherungen abschließen, damit die Betroffenen entschädigt werden und nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

FinP 31.05.2010 10:28

Nein! Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen ja auch nicht! Denn die springt nur ein, wenn jemand haftpflichtig wird - was ja bei Kindern nicht der Fall ist.

Die Versicherung ist in der Betrachtung, ob Kinder schadensersatzpflichtig sind, völlig irrelevant. Nur in der Kostenübernahme nach §829 kann eine Versicherung berücksichtigt werden, aber auch nur bei der Höhe des Betrages, nicht bei der grundsätzlich Feststellung ob ja/nein.

NBer 31.05.2010 10:28

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 397444)
......Warum darf ein Kind - worst case - mein Leben und das meiner Familie ruinieren, ohne zwingend belangt werden zu können (über Eltern)?.

also in deinem fall ist es ja ziemlich eindeutig. du bist auf einer straße mit unübersichtlicher verkehrslage (parkende autos an der seite) gefahren. dort muss man immer mit unerwartet auftauchenden hindernissen (eben zb spielende kinder) rechnen und bremsbereit sein und seine geschwindigkeit so gestalten, das man in solchen fällen rechtzeitig zum stehen kommt. wenn ein wildschwein hinterm auto vorgesprungen wäre und du drüber gefallen wärst, hättest ja auch niemanden zum verklagen. nun ist ein kind kein wildschwein und ist in einem gewissen rahmen (abhängig vom alter) auch schon für sein handeln verantwortlich. aber eben nur eingeschränkt. und was bei dem kind eingeschränkt wird, wird dir als teilschuld angelastet.

maultäschle 31.05.2010 10:31

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 397444)
Ich kann die "Legitimation" von deiner Seite nicht verstehen.

Wo liegt da der Sinn?

Warum darf ein Kind - worst case - mein Leben und das meiner Familie ruinieren, ohne zwingend belangt werden zu können (über Eltern)?

Meiner Meinung nach gehört das über eine Pflichtversicherung abgedeckt.

Ein Kind kann sein Handeln und daraus resultierenden Konsequenzen für sich und andere nicht überblicken.
Ein Erwachsener kann das (oder sollte es zumindest können), weil er reifer ist und mehr Lebenserfahrung hat.

Edith sagt es gibt keinen Sinn. Es ist das Leben. Dass es für Dich als Geschädigtem frustrierend und ungerecht ist, ändert nichts daran. :Blumen:

Edith 2 sagt bis jetzt wißt Ihr doch noch gar nicht, ob die Eltern eine Versicherung haben, oder nicht, oder hab ich was verpaßt?! Haben sich die Eltern denn schon mit Dir in Verbindung gesetzt (oder Du Dich mit ihnen)?

Newbie 31.05.2010 10:33

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397446)
Ein anderer Punkt ist, ob man eine generelle Versicherung einführt, dann ist aber eine Versicherung auf Deiner Seite gegen Unfälle sinnvoller, denn wenn Du über ein Wildtier fährst und Dich deshalb verletzt, dann wäre das ja auch nicht versichert.

doch - das wäre in der NBU (Nichtbetriebsunfall) dabei. wer keine Unfallversicherung abgeschlossen hat ist selber schuld - ebenso finde ich, dass eine Privathaftplfichtversicherung einfach sein MUSS !


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