tandem65 |
02.01.2017 18:39 |
Zitat:
Zitat von sybenwurz
(Beitrag 1282519)
Die andern Fragen sind mehr oder weniger beantwortet. Was den Vorbau angeht: das ist kein leistungsrelevantes Bauteil durch dessen Tausch sich die Endgeschwindigkeit (bzw. Abriegelgeschwindigkeit) anheben lässt.
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der Vorbau muß vom Hersteller für ein (S-)Pedelec freigegeben sein.
Zitat:
Zitat von sybenwurz
(Beitrag 1282519)
Was jedoch den Tria-Aufsatz anbelangt: es gibt immer noch keinen Hersteller eines geraden Lenkers, der ne Freigabe erteilt, da nen Aufsatz anzuklemmen.
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Musst Du sowieso zum TÜV/Gutachter mit der ihn in die Papiere einträgt. Also brauchst Du Freigabe vom Hersteller des Lenkers sowie des Aufsatzes. Sonst macht das der TÜV wohl eher nicht.
Zitat:
Zitat von sybenwurz
(Beitrag 1282519)
Es geht, wie oben angedeutet, weniger um ne Freigabe für 45km/h. Das sollte jeder Fahrrad-Reifen abkönnen, auch dauerhaft. Das Problem ist, dass der Fahrradhersteller für die original verbaute Bereifung den Umfang festlegen muss, weil diese Grösse eben mit der Radrehzahl dazu dient, die Geschwindigkeit des Systems zu ermitteln. Die Befürchtung ist weniger, dass bei nem Spikereifen die Nägel rausfliegen oder die Stöppel von nem Geländereifen, sondern dass mit nem Reifen grösseren Durchmessers (und Umfangs) das Fuhrwerk schnellergemacht werden könnte.
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Dann könnte Mann durchaus auf die Idee kommen daß ein kleinerer Reifen erlaubt sein könnte.;)
Die Reifen dürfen getauscht werden. Gleiche Größe und Freigabe vom Reifenhersteller sowie Hersteller des Pedelecs dazu. Wobei letzterer sicherlich auf ersteres achtet. ;)
Ich vermute mal daß Spikes an Leichtkrafträdern verboten sind. Insofern wird das auch für S-Pedelecs gelten.
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