![]() |
Zitat:
Gruß Meik |
Zitat:
die Haftpflicht in der Schweiz kostet pro Rad 4 oder 5 Franken - das könnten sich auch Leute mit Harz leisten. |
Zitat:
Wenn Dir ein Kind was kaputt macht, dann ist das so, als ob Dir ein Wildtier gegen die Glas-Terrassentür rennt, ein Vogel auf die neue Jacke macht oder ähnliches - Pech oder anders ausgedrückt: allgemeines Lebensrisiko. Ich finde es grundsätzlich richtig, dass Kinder nicht für alles haftbar gemacht werden. Würde mich natürlich aber auch ärgern, wenn mir irgendwas kaputt ginge und ich auf dem Schaden sitzen bliebe. |
Zitat:
Richtig empfinde ich: Wer Kinder hat, sollte Schäden, die durch die Kinder entstehen könnten, so absichern, das geschädigte Dritte (ohne Schuld) nicht auf ihren Kosten sitzenbleiben. Schau mal: Jetzt mal weg vom Sachschaden. Stell dir vor ich hätte böse körperliche langwierige oder bleibende Schäden davongetragen. Wie siehst du es dann grundsätzlich? :Blumen: |
Hallo Cruiser,
viele Leute wissen gar nicht,dass Kinder unter 7 Jahre nicht in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind. Ich war auch überrascht,als ich das zum ersten Mal hörte. Das ist ja auch für die Eltern blöd,weil die denken,dass ihre Kinder abgesichert sind,wenn sie was anstellen. Die wollen ja auch nicht,dass Du auf Deinen Schaden sitzen bleibst. Noch weniger wollen sie es aus eigener Tasche zahlen. Ich drücke Dir die Daumen,dass sich alles schnell regelt. :Blumen: Bussi |
Zitat:
Schadensersatzpflicht ist auf Schuld/Verschulden basiert, wenn keiner Schuld hat, dann muss auch keiner zahlen. Ein Kind hat im Straßenverkehr per gesetzlicher Definition keine Schuld. Ob diese festgelegte Altersgrenze nun 10 oder 11 Jahre ist, darüber kann man streiten, aber grundsätzlich finde ich das richtig, dass das Risiko des Straßenverkehrs nicht auf Kinder abgewälzt wird. Dieser Verschuldensgrundsatz wird in §829 ja aufgeweicht, so dass - solange dann Geld vorhanden ist - Du trotzdem zu Deinem Geld kämest. An der Tatsache, dass wenn kein Geld vorhanden ist, auch keine Schuld beglichen werden kann, ändert ja auch eine Bejahung der der Schadensersatzpflicht nichts. |
Gulp.
Mannomann, durch Zufall klicke ich in diesen Fred und mir ist das Herz fast in die Hose gerutscht, als ich gelesen habe, was euch passiert ist. GUTE BESSERUNG!!!! :bussi: :Blumen: :bussi: :Blumen: :bussi: :Blumen:
Von Versicherungsdings habe ich keine Ahnung, drücke aber die Daumen, dass du nicht auf dem Schaden sitzenbleibst. |
Zitat:
Hier kommt ggf. nur die Verletzung der Aufsichtspflicht zum tragen, dann liegt das Verschulden bei den Eltern und die haften - bzw. dann deren Versicherung. Komplizierte Geschichte, zumal im Gegensatz zur PKW-Haftpflicht wo die meisten Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind jeder Versicherer seine eigenen Bedingungen machen kann. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:43 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.