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-   -   Radunfall - Was bezahlt die Haftpflicht? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=14144)

Meik 31.05.2010 09:06

Zitat:

Zitat von Newbie (Beitrag 397385)
dass das Rad zu Lasten des Fahrers geht nur weil die Familie keine Haftpflicht hat (gibts das wirklich - Leute die keine Privathaftpflicht abgeschlossen haben?) wäre schon krass :Nee:

So ist das aber leider. Wovon sollte z.B. eine Familie mit HartzIV das Fahrrad bezahlen? Theoretisch müssen sie es, praktisch gibt es da leider so einige Probleme. :(

Gruß Meik

Newbie 31.05.2010 09:10

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397389)
Grundsätzlich:
Wenn jemand haftpflichtig ist, dann muss er Schadensersatz zahlen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt für den Haftpflichtigen diese Pflicht gegen vorherige Gebühren etc..
Wenn jemand keine Haftpflichtversicherung hat, dann entbindet das nicht von der Zahlungspflicht, es heißt ja Haftpflicht und nicht Haftpflichtnurwennversichert.

(Einschränkung: Einem nacktem Mann kann man nicht in die Tasche greifen, wenn der Haftpflichtige nicht versichert ist und kein Geld hat, dann kann er zwangsläufig auch nicht zahlen und der Gläubiger hat evtl Pech - das ist aber ja immer so.)

das ist mir klar - aber wenn es dann sein könnte, dass die Eltern keine Versicherung haben und weil das Mädel mit 10 noch nicht haftbar ist...

die Haftpflicht in der Schweiz kostet pro Rad 4 oder 5 Franken - das könnten sich auch Leute mit Harz leisten.

FinP 31.05.2010 09:22

Zitat:

Zitat von Newbie (Beitrag 397394)
das ist mir klar - aber wenn es dann sein könnte, dass die Eltern keine Versicherung haben und weil das Mädel mit 10 noch nicht haftbar ist...

Das ist natürlich ärgerlich, es gibt allerdings in Deutschland keine Haftfplichtversicherungspflicht (außer für Autos etc).

Wenn Dir ein Kind was kaputt macht, dann ist das so, als ob Dir ein Wildtier gegen die Glas-Terrassentür rennt, ein Vogel auf die neue Jacke macht oder ähnliches - Pech oder anders ausgedrückt: allgemeines Lebensrisiko.

Ich finde es grundsätzlich richtig, dass Kinder nicht für alles haftbar gemacht werden. Würde mich natürlich aber auch ärgern, wenn mir irgendwas kaputt ginge und ich auf dem Schaden sitzen bliebe.

Cruiser 31.05.2010 09:27

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 397404)
Ich finde es grundsätzlich richtig, dass Kinder nicht für alles haftbar gemacht werden.

Warum?

Richtig empfinde ich:
Wer Kinder hat, sollte Schäden, die durch die Kinder entstehen könnten, so absichern, das geschädigte Dritte (ohne Schuld) nicht auf ihren Kosten sitzenbleiben.

Schau mal:
Jetzt mal weg vom Sachschaden.
Stell dir vor ich hätte böse körperliche langwierige oder bleibende Schäden davongetragen.
Wie siehst du es dann grundsätzlich?

:Blumen:

Statler 31.05.2010 09:35

Hallo Cruiser,

viele Leute wissen gar nicht,dass Kinder unter 7 Jahre nicht in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
Ich war auch überrascht,als ich das zum ersten Mal hörte.
Das ist ja auch für die Eltern blöd,weil die denken,dass ihre Kinder abgesichert sind,wenn sie was anstellen.
Die wollen ja auch nicht,dass Du auf Deinen Schaden sitzen bleibst.
Noch weniger wollen sie es aus eigener Tasche zahlen.

Ich drücke Dir die Daumen,dass sich alles schnell regelt.

:Blumen:
Bussi

FinP 31.05.2010 09:44

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 397408)
Warum?

Richtig empfinde ich:
Wer Kinder hat, sollte Schäden, die durch die Kinder entstehen könnten, so absichern, das geschädigte Dritte (ohne Schuld) nicht auf ihren Kosten sitzenbleiben.

Schau mal:
Jetzt mal weg vom Sachschaden.
Stell dir vor ich hätte böse körperliche langwierige oder bleibende Schäden davongetragen.
Wie siehst du es dann grundsätzlich?

:Blumen:

Das ändert an der Grundsätzlichkeit nicht viel.
Schadensersatzpflicht ist auf Schuld/Verschulden basiert, wenn keiner Schuld hat, dann muss auch keiner zahlen.
Ein Kind hat im Straßenverkehr per gesetzlicher Definition keine Schuld. Ob diese festgelegte Altersgrenze nun 10 oder 11 Jahre ist, darüber kann man streiten, aber grundsätzlich finde ich das richtig, dass das Risiko des Straßenverkehrs nicht auf Kinder abgewälzt wird.

Dieser Verschuldensgrundsatz wird in §829 ja aufgeweicht, so dass - solange dann Geld vorhanden ist - Du trotzdem zu Deinem Geld kämest.
An der Tatsache, dass wenn kein Geld vorhanden ist, auch keine Schuld beglichen werden kann, ändert ja auch eine Bejahung der der Schadensersatzpflicht nichts.

crema-catalana 31.05.2010 09:44

Gulp.
 
Mannomann, durch Zufall klicke ich in diesen Fred und mir ist das Herz fast in die Hose gerutscht, als ich gelesen habe, was euch passiert ist. GUTE BESSERUNG!!!! :bussi: :Blumen: :bussi: :Blumen: :bussi: :Blumen:
Von Versicherungsdings habe ich keine Ahnung, drücke aber die Daumen, dass du nicht auf dem Schaden sitzenbleibst.

Meik 31.05.2010 09:51

Zitat:

Zitat von Statler (Beitrag 397416)
viele Leute wissen gar nicht,dass Kinder unter 7 Jahre nicht in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.

Logisch, weil sie als Kind in den meisten Fällen eh nicht haften. Und wenn sie für ihre Tat nicht haften müssen braucht auch die Versicherung nichts zu übernehmen.

Hier kommt ggf. nur die Verletzung der Aufsichtspflicht zum tragen, dann liegt das Verschulden bei den Eltern und die haften - bzw. dann deren Versicherung.

Komplizierte Geschichte, zumal im Gegensatz zur PKW-Haftpflicht wo die meisten Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind jeder Versicherer seine eigenen Bedingungen machen kann.


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