Anmelden

Vollständige Version anzeigen : Aktueller Artikel: Vertragsstrafen bei positiv getesteten Athleten


Klugschnacker
02.06.2007, 11:37
Aktueller Artikel: Vertragsstrafen bei positiv getesteten Athleten
In der aktuellen Diskussion um das Dopingproblem im Radsport wird auch über abschreckende Maßnahmen diskutiert. Neben einer strafrechtlichen Verfolgung, die durch das künftige Anti-Doping-Gesetz möglich werden soll, sind auch Geldstrafen durch Sponsoren- und Veranstalterverträge denkbar. Im Falle eines positiven Dopingtests müsste der Athlet dann Sponsoren-, Antritts- und Preisgelder für einen bestimmten Zeitraum zurückzahlen sowie zusätzliche Strafgelder abgeben. Uns liegen Insiderinformationen vor, die beleuchten, was das für einen Triathlonprofi bereits heute bedeutet.
» Weiterlesen (http://www.x-athlon.de/index.php?option=com_content&task=view&id=191&Itemid=20)

FinP
02.06.2007, 12:55
Was ich Dich schon lange mal fragen wollte. Machst Du die Bilder immer selber? Sind oft echt gute dabei...

drullse
02.06.2007, 15:47
Die dortige Geschichte zeigt doch umso mehr, dass man von Dingen die Finger lassen sollte, bei denen keine Garantie auf Sauberkeit gegeben ist.

meggele
02.06.2007, 19:07
Äh, mal ne Verständnisfrage: kann man den Hersteller der "holländischen Riegel" nicht wg. Körperverletzung o. ä. verklagen? Oder packen wir demnächst Nandrolon auch in Nudeln, weil man dadurch stärker wird?

FuXX
02.06.2007, 19:30
Merke: Kaufe nicht in Holland - zu viel bad weed da drüben...

Is ja echt unglaublich.

FuXX

kaiseravb
02.06.2007, 23:48
Äh, mal ne Verständnisfrage: kann man den Hersteller der "holländischen Riegel" nicht wg. Körperverletzung o. ä. verklagen? Oder packen wir demnächst Nandrolon auch in Nudeln, weil man dadurch stärker wird?


Naja, der sagt ja, dass der Markt das verlangt. Wenn man sich absichtlich so ein Ding kauft wohl eher nicht, bei Eiweißriegeln sind schätze ich viele Bodybuilder unter den Nachfragern. Und wenn man als deutscher aus versehen einen "falschen" erwischt hat wahrscheinlich auch nicht, weil das schon verjährt ist, bis das zuständige Gericht identifiziert ist. :-(( ;)