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Vollständige Version anzeigen : Mountainbike zugelassen im Wettkampf?


MountainMane
06.05.2009, 22:17
Hallo zusammen,

ich bin Neueinsteiger im Triathlonwettkampf.

Eigentlich will ich erst mal reinschnuppern und habe mich nun für einen Wettkampf angemeldet.

Bevor ich mir aber ein teures Rad kaufe, dachte ich, ich fahre erst mal mit meinen Mountainbike.

Nun meine Frage: Ist es eigentlich zulässig mit einem Mountainbike (26 Zoll Räder, Vollfederung, 27 Gänge) oder gibt es da keine Einschränkungen.

In der Wettkampfausschreibung ist nichts hinterlegt.


Desweiteren wollte ich mal fragen, ob beim "Schwimmen" auch Brustschwimmen erlaubt ist?

Ihr seht schon: Ein absoluter Neuling:(

Hendock
06.05.2009, 22:21
N'Abend erstmal und herzlich willkommen. :Huhu:
Brustschwimmen ist auf jeden Fall erlaubt (macht man sich aber nicht unbedingt viele Freunde mit :Cheese: ) und MTB normalerweise auch. Bei Volkstriathlons ganz sicher.

Gruß
Hendock

Thorsten
06.05.2009, 22:27
1. Ja
2. Ja

3. Herzlich willkommen :Huhu:

Joerg aus Hattingen
06.05.2009, 22:27
Ebenfalls N'abend,

Brustschwimmen ist möglich, wenn Du aber mal selber kraulst und Brustschwimmer überholen musst, wirst Du feststellen, dass das eigentlich 'Verkehrshindernisse' sind :Cheese:
Beim MTB könnte es sein, dass Du diese Lenkerhörner abmontieren musst (wenn vorhanden). Da sollten sich aber mal die hier vorhandenen Wettkampfrichter zu äußern.

Schönen Abend noch

Joerg

Thorsten
06.05.2009, 22:34
Beim MTB könnte es sein, dass Du diese Lenkerhörner abmontieren musst (wenn vorhanden).
Nein.

Was muss verschlossen sein? Aus der Sportordnung:
G.2 Ausrüstung
...
b) Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles Verletzungen vermieden werden.
...
h) Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen verschlossen oder gebrückt sein.

Man kann b) so auslegen, dass nach vorne ragende Lenkerhörnchen die gleiche Gefährdung beim "irgendjemandem Reinfahren" darstellen wie die Rohre des Aufliegers. Daher sollte man diese zumindest mit einem Stopfen verschlossen haben und nicht offen und "bereit zum Weihnachtsplätzchen ausstechen" haben. Diese Entscheidung liegt dann beim Einsatzleiter der Kampfrichter.