Vollständige Version anzeigen : Auto"unfall" ohne echten Schaden - Wertminderung?
tridinski
15.02.2017, 13:24
Habe letztens nicht aufgepasst und beim Rangieren ein anderes Auto leicht touchiert. Der Besitzer war damit in der Werkstatt zum Check:
- Nummernschildhalter (2 Euro Kunstoffteil) ist gebrochen
- Stoßstange/Kunstoffschürze hat keinen Schaden
- Aufhängung untendrunter hat keinen Schaden
- Schaumstofffüllung der Stoßstange/Schürze ist gebrochen bzw. kleine Teile rausgebrochen, eine Reparatur aber nicht notwendig laut Werkstatt, (Foto habe ich davon nicht gesehen, von aussen ist auch nichts zu sehen)
Er fragt nun bei mir an wegen Ausgleich Wertminderung bei evtl. Wiederverkauf. hat aber keine Preisvorstellung bisher.
Pragmatisch würde ich sagen ich drücke ihm 50 Euro in die Hand und gut ist, (habe ich aber noch nicht vorgeschlagen).
Gibt es Erfahrungen bei euch dazu?
Ist sein Auto jetzt ein Unfallwagen?
Meinungen?
Belastbare Aussagen (zB von Versicherungsexperten unter Euch?)
Meiner Versicherung habe ich das bisher nicht gemeldet, mein Auto hat auch nichts.
sybenwurz
15.02.2017, 15:26
Immerhin billig davongekommen bisher.
Hatte vor anderthalb Jahren nen ähnlichen Fall, mitm Kugelkopf der AHK ins Nummernschild getitscht. Minimale Beule, konnt gut dahinterfassen, nix kaputt, gebrochen oder gerissen.
Weils n Leasingwagen war und aufn Schwiegervater zugelassen, wolltense aber lieber dochmal in der Werkstatt gucken lassen.
Frag nicht...
Klär das am besten mit deiner Versicherung, was die dazu sagen. Die kennen sich ja prima damit aus.
Mattes87
15.02.2017, 15:37
Also als Unfallwagen geht das "beschädigte" Fahrzeug noch nicht durch. So viel ist sicher. (hatte den gleichen Fall vor 8 Jahren)
Wenn nichts zu machen ist, bist du ihm auch nichts schuldig - da nichts kaputt ist.
Du bekommst auch kein Schmerzensgeld wenn dir in der Disco jemand auf den Fuß tritt.
Wenn du dir aber unsicher sein solltest, am besten die gleiche Stelle noch mal mit viel Anlauf und ordentlich Tempo rammen. Danach lässt sich der Schaden auch problemlos über die Vollkasko abwickeln. :Huhu: :Lachanfall:
Genau, meine Meinung: wenn kein Schaden, dann kein Unfallwagen, dann keine Wertminderung. Obwohl, lieber warten, bis ein echter Verkehrsrechtsanwalt Dir per PN schreibt, was rechtlich Sache ist.
Bist Du verkehrsrechtsschutzversichert?
Gruss
Thomas
PS wichtig: wenn er mit 50€ zufrieden ist, lass Dir kurz schriftlich geben, dass er damit auf weitere spätere Forderungen verzichtet.:Huhu:
Wie kleinkariert manche Menschen sind. Ich würde damit zu meiner Versicherung gehen, denen die Schadensregulierung übertragen und dann hinterher den Betrag aus eigener Tasche zahlen, um nicht hochgestuft zu werden.
Wie kleinkariert manche Menschen sind. Ich würde damit zu meiner Versicherung gehen, denen die Schadensregulierung übertragen und dann hinterher den Betrag aus eigener Tasche zahlen, um nicht hochgestuft zu werden.
So einen Fall hatte ich auch mal. Die Werkstatt baut eine neue Stoßstange ein. Gerade bei Vertragswerkstätten fackeln die nicht lange (insbesondere bei den sog. Premium-Marken). Kostet mindestens 1000€. Die willst Du lieber zahlen als die 50€?
@tridinski: Versicherungsrechtlich gibt es den Ausdruck "Unfallwagen" nicht. Gemeint ist jedoch ein Wagen mit wesentlichem (!) (repariertem) Schaden. Dem Alter und der Fahrleistung des Autos entsprechend sind kleinere Macken, Kratzer etc. normal und gehören zum Gebrauch dazu. Z.B. für ein 10 Jahre altes Auto mit 250Tkm auf der Uhr wäre das normal, was Du als Schaden beschreibst.
Mein Tipp: 50€ zahlen, bestätigen lassen, dass keine Forderungen kommen. Denn wenn der Typ ernst machen würde, geht er zu einer anderen Werkstatt (Markenwerkstatt) und lässt sich einen Kostenvoranschlag für eine neue Stoßstange holen (das machen die ohne mit der Wimper zu zucken) und streicht sich das Geld dann selber ein. Das geht nämlich auch! :Huhu:
. . . eine Wertminderung kann nur von einem Gutachter bestimmt werden. Da der Schaden sehr gering ist wird der Einsatz eines Gutachtens nicht notwendig sein.
Hast du den Schaden deiner Versicherung gemeldet ?
So einen Fall hatte ich auch mal. Die Werkstatt baut eine neue Stoßstange ein. Gerade bei Vertragswerkstätten fackeln die nicht lange (insbesondere bei den sog. Premium-Marken). Kostet mindestens 1000€. Die willst Du lieber zahlen als die 50€?
Nö, aber da ich dem Ausgangsposting entnehme, dass bereits ein entsprechender Werkstattbericht oder Kostenvoranschlag vorliegt, kann die Werkstatt nicht plötzlich den Austausch der Stoßstange fordern.
Also: Option 1 fragen, ob das mit der Wertminderung ein schlechter Scherz sein soll. Option 2 mit der Rechnung beim Versicherungsmann auflaufen mit der Bitte um Schadensregulierung und dann Ausgleich durch Eigenfinanzierung.
Ich kann dieses Geld schinden um jeden Preis von vielen Leuten nicht ab. Ihr glaubt gar nicht, was man da teilweise im Rahmen der Unfallaufnahme erlebt.
Greyhound
15.02.2017, 19:43
- Schaumstofffüllung der Stoßstange/Schürze ist gebrochen bzw. kleine Teile rausgebrochen, eine Reparatur aber nicht notwendig laut Werkstatt, (Foto habe ich davon nicht gesehen, von aussen ist auch nichts zu sehen)
Was das effektiv bedeutet, kann man ohne das Auto zu sehen schlecht einschätzen. Wenn mir jemand die Stoßstange beschädigt, dann möchte ich auch das der Schaden ersetzt wird. Mit dem Argument, dass man es von außen nicht sieht, ist es doch nicht getan.
Allerdings sollte sich die Forderung vom Unfallopfer schon an den realen Schaden orientieren.
Thorsten
15.02.2017, 19:49
Auch mit einer komplett auszuwechselnden Stoßstange ist bei meinem Auto keine Wertminderung angefallen. Ok, hier bleibt die leicht angestoßene Stoßstange erhalten.
Ich würde ihm den 50er anbieten. Wenn er keine Vorstellung hat und dann unzufrieden ist, muss er wohl doch eine Vorstellung gehabt haben (würde dann an den Asi-Auto-Ankäufer auf dem Supermarkt-Parkplatz mit "saggs du Preeeeis!" erinnern, obwohl er doch kaufen und ich nicht verkaufen will). Wenn er damit zufrieden ist - prima. Hättest du ihm blöderweise seine Jeans ruiniert, wäre es auch nicht billiger gewesen.
Benni1983
16.02.2017, 09:44
Habe letztens nicht aufgepasst und beim Rangieren ein anderes Auto leicht touchiert. Der Besitzer war damit in der Werkstatt zum Check:
- Nummernschildhalter (2 Euro Kunstoffteil) ist gebrochen
- Stoßstange/Kunstoffschürze hat keinen Schaden
- Aufhängung untendrunter hat keinen Schaden
- Schaumstofffüllung der Stoßstange/Schürze ist gebrochen bzw. kleine Teile rausgebrochen, eine Reparatur aber nicht notwendig laut Werkstatt, (Foto habe ich davon nicht gesehen, von aussen ist auch nichts zu sehen)
Er fragt nun bei mir an wegen Ausgleich Wertminderung bei evtl. Wiederverkauf. hat aber keine Preisvorstellung bisher.
Pragmatisch würde ich sagen ich drücke ihm 50 Euro in die Hand und gut ist, (habe ich aber noch nicht vorgeschlagen).
Gibt es Erfahrungen bei euch dazu?
Ist sein Auto jetzt ein Unfallwagen?
Meinungen?
Belastbare Aussagen (zB von Versicherungsexperten unter Euch?)
Meiner Versicherung habe ich das bisher nicht gemeldet, mein Auto hat auch nichts.
Hier eine belastbare Aussage zur merkantilen Wertminderung vom Experten ( ich bin Kfz Sachverständiger):
Aus sachverständiger Sicht ist ein merkantiler Minderwert nicht zu erwarten, da das hier vorliegende Schadenbild als geringfügig einzustufen ist.
Art und Umfang der in Ansatz gebrachten Reparaturarbeiten beschreiben ausschließlich den Austausch von geschraubten Kunststoffbauteilen oder ähnlichen Bauteilen. Es wird weder ein Austausch von lackierten Metallbauteilen vorgenommen noch finden Instandsetzungsarbeiten an derartigen Bauteilen statt.
Darüber hinaus sind bei dem aufgezeigten Schadenbild nach sach- und fachgerechter Reparatur auch keine versteckten Mängel zu erwarten.
Im Zuge der Reparatur werden lediglich dem Produktionsprozess gleichende Aufwendungen wiederholt. Somit wird das Fahrzeug in einen vergleichbaren Zustand wie bei der werkseitigen Auslieferung zurückversetzt.
Bei deinem Fall handelt es sich aber um keine Wertminderung, sondern um einen Obolus zur Schadenminderung.
Wenn der Geschädigte sich das Schaumstoffstück in der Werkstatt austauschen lässt, kommen schnell mal mehere Hunderter zusammen.
Das kannst du dann selbst zahlen oder durch deine Versicherung regulieren lassen :Blumen:
Zahl den Fuffi und gut ist.:bussi:
Wenn der Geschädigte sich das Schaumstoffstück in der Werkstatt austauschen lässt, kommen schnell mal mehere Hunderter zusammen.
Das kannst du dann selbst zahlen oder durch deine Versicherung regulieren lassen :Blumen:
Zahl den Fuffi und gut ist.:bussi:
Wie in meinem Post #6 geschrieben, sehe ich das genauso!
Wie gesagt: Wenn der auf die Idee kommt, sich den Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schaumstoffstücks auszahlen zu lassen (was er machen kann!), musst Du ein paar Hunderter zahlen (oder eben die Versicherungsheraufstufung). Also lieber 50€ :Huhu:
tridinski
16.02.2017, 17:55
Danke für Eure Rückmeldungen!
Das mit den 50 Euro ist ja bisher nur mein Gedanke, nicht sein Vorschlag. Ich glaube ich versuche ihn jetzt erstmal von der Idee abzubringen, dass er eine Wertminderung erfahren hätte, indem ich ihm folgendes schreibe;
(1) Aussage Sachverständiger: "Aus sachverständiger Sicht ist ein merkantiler Minderwert nicht zu erwarten, da das hier vorliegende Schadenbild als geringfügig einzustufen ist."
(2) Ist Ihr Auto jetzt ein Unfallwagen? Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Beispiel:
Datum // Gericht // Urteil // Art des Schadens // Unfallwagen?
15.12.2014 // Oberlandesgericht Hamm // I-2 U 97/14 // Fachmännisch nachlackierte Beschädigung des Lacks // nein
Demnach ist ihr Auto kein Unfallwagen, Sie müssen dies nicht beim Wiederverkauf angeben und haben keine Wertminderung beim Verkauf.
Nur hier als Hinweis - Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
Greyhound
16.02.2017, 18:04
Rufe ihn doch einfach an um das zu klären, bevor du ihn so eine Nachricht schickst.
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