Vollständige Version anzeigen : Anzeige nach § 145 Abs. 2 Nr.2 StgB
Patrick-Berlin
12.05.2011, 14:59
Hallo zusammen,
]
Danke ! Hat sich erledigt
Ausdauerjunkie
12.05.2011, 15:02
Tür zulassen und dem Mieter eine auf's ****?
Anwalt anrufen und vorher nicht mit den Ermittlungsbehörden kommunizieren, am besten auch den Text oben rausnehmen.
Und wenn Du geizig sein solltest: http://www.frag-einen-anwalt.de/
Thorsten
12.05.2011, 15:17
Kann bewiesen werden, dass du es warst? Ich würde es einfach nicht zugeben.
Ansonsten halte ich es wie Ausdauerjunkie. Nette Mitmenschen mit mangelnder Auslastung und fehlendem Kommunikationsvermögen hast du da (falls ihr nicht schon vorher Krieg geführt habt) :Nee:.
Jahangir
12.05.2011, 15:20
Akteineinsicht beantragen, um den Namen des Anzeigenerstatters in Erfahrung zu bringen und den dann grün und blau prügeln. Das hilft:Blumen:
Ach Quatsch. Schreib der Stelle, sie sollen das Verfahren einstellen, die Tür sei jetzt zu und es war nicht bekannt, dass es sich um eine Brandschutztür handelt. Dieser Rat kostet bei Frag-einen-Anwalt ca. 20,00 und ist auf T-S ganz für umme:)
würde es auch so machen. alles abstreiten, die beweislast, das du die tür aufgehalten hast, liegt nicht bei dir. hat dich irgendwann irgendwer gesehen, als du die tür geöffnet und vor allem auch so fixiert hast, das sie nicht mehr selbsttätig schloß? kann das irgendwer beweisen? absprachen mit der hausverwaltung hin oder her, gemacht hast du es nie.......
ps: auhc wieder ein typischer fall, wo die deutsche justiz nicht einmal die klage annehmen sollte.....
Ich würd's so machen, wie Jahangir (der seinen Online-Kollegen keinen müden euro gönnt;) ) geschrieben hat.
Auch die Berliner Staatsanwälte sind vermutlich froh um jedes eingestellte Verfahren.
Jahangir
12.05.2011, 15:31
Wer absichtlich oder wissentlich
1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
Von Brandschutztür steht da nicht und schon gar nicht von bloßen offen lassen. Die Vorschrift betrifft unter anderem so Handlungen wie das Entfernen eines Bauzaunes, wodurch dann jemand in die Baugrube fällt etc. Das Vefahren wird eh eingestellt. Ich würde da mal anrufen und fragen wie lange es dauert, bis es eingestellt wird.
Sir Kesche
12.05.2011, 15:42
netter nachbar:Lachen2:
hab auch so einen vogel im haus!
naja wird bestimmt von alleine eingestellt!
Kann bewiesen werden, dass du es warst? Ich würde es einfach nicht zugeben.
Er hat es zumindest selbst schonmal im Internet veröffentlicht.
Meinem Tipp bzgl anwaltlicher Beratung wird ja hier durch Jahangir genüge getan...
Von Brandschutztür steht da nicht und schon gar nicht von bloßen offen lassen. Die Vorschrift betrifft unter anderem so Handlungen wie das Entfernen eines Bauzaunes, wodurch dann jemand in die Baugrube fällt etc. Das Vefahren wird eh eingestellt. Ich würde da mal anrufen und fragen wie lange es dauert, bis es eingestellt wird.
aber von Schutzvorrichtungen, in diesem Fall ist es die "Brand- / Rauchschutztür" - erkennbar an Kennzeichenschild an der Zarge und im Falz an dem Türblatt
sollte die Tür keine Kennzeichnung haben, ist es auch keine Brand- / Rauchschutztür bzw. hat keine Zulassung als solche
wie du es beschreibst handelt es sich um eine Schleuse ( Tiefgarage zum Wohnhaus), diese Türen sind als Brandschutztüren und immer selbstschließend auszuführen, d.h. die sogenannten "Brandschutzkeile" dürfen nicht zum Aufhalten der Tür benutzt werden
dein liebster Mitmieter ist aber schon ganz schön kleinlich, wenn ich da jeden anzeigen würde:Nee: :Nee: :Nee:, ich weise meistens nur darauf hin (nach dem 3.mal gern auch schriftlich):Cheese:
Es ist jedoch auch eine andere Sichtweise möglich, die mangels Kenntnis der Lage somit nur theoretisch sein kann oder auch nicht:
Der Zugang zum Wohngebäude ist, weil jemand die Tür(en?) permanent offen hält praktisch immer rund um die Uhr möglich (ohne Schlüssel). Das dies so ggf. andere Mieter stört, kann nachvollziehbar sein, Stichwort Einbruch, Diebstahl, Vandalismus.
Es ist jedoch auch eine andere Sichtweise möglich, die mangels Kenntnis der Lage somit nur theoretisch sein kann oder auch nicht:
Der Zugang zum Wohngebäude ist, weil jemand die Tür(en?) permanent offen hält praktisch immer rund um die Uhr möglich (ohne Schlüssel). Das dies so ggf. andere Mieter stört, kann nachvollziehbar sein, Stichwort Einbruch, Diebstahl, Vandalismus.
bei der Anzeige geht es um die Brandabschnittstrennung zwischen Wohnhaus und Tiefgarage, sollte es in der Tiefgarage brennen muss der Brandüberschlag bzw. die Verrauchung des Wohngebäudes verhindert werden
die Türen sollten auf der Seite zur Tiefgarage einen Knauf haben und da sie selbstschließend sind, sind sie "eigentlich" immer zu
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