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Vollständige Version anzeigen : Radwegegültigkeit nach Schild "Radfahrer absteigen"


jofloglo
31.07.2015, 14:32
Das wir im Training Radwege (sofern vorhanden) ohne Ausnahme benützen müssen ist mir bekannt. :(

Aber wenn ein Radweg, egal ob vom Zeichen 237, 240 oder 241 markiert, vom Zeichen 1012-32 temporär unterbrochen wird muss dann das Radwegzeichen wiederholt werden? Oder ist der Radweg damit zu Ende?

Bei mir führt ein Radweg über eine Schnellstraßenausfahrt, und wird hierfür druch das Schild "Radfahrer absteigen" unterbrochen. Wenn nun das Radweg Schild rechtlich gesehen wiederholt werden müsste, dann würde bei mir ab dieser Stelle der vorhanden Weg nicht mehr als Radweg gelten (da kein neues Schild vorhadnen ist). Somit müsste ihn nicht mehr befahren und dürfte auf die Straße.


Link zu den einzelnen Verkehrszeichen (http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichen_vorschriftzeichen2.html)

felixb
31.07.2015, 14:41
Örch.
Das ist leider offenbar sehr komplex, ich hab mal flott gegooglet: http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bielefeld/adfc-bielefeld/bielefelder-radnachrichten/ausgabe-32003/runter-vom-rad.html

Der ADFC nimmt sich dessen (ebenso kompliziert) an. Vielleicht kannst du da deinen Fall heraussuchen, ich blicks nicht ganz :Lachen2:

So noch mal deinen Text zum 3. mal gelesen: klingt für mich so, als wenn dann die Piste=Straße zu befahren wäre. Hm ... . Kommt aber natürlich drauf an, welche Schilder da noch zusätzlich zum "Radfahrer absteigen"-Schild stehen. Piktogramme allein auf einer (oft viel zu kleinen) Radspur sind keine Benutzungspflicht, da müsste schon ein ein blauer Loli stellen.
Ich habe grad noch mal weiter rumgelesen... . Da scheint es ziemliche Verwirrung zu geben, bspw. der hier: http://adfc-blog.de/2014/08/radfahrer-absteigen/ .

Ich muss ja gestehen, dass ich solche Wege nach Möglichkeit meide. Mir ist das Zusatzschild aber bisher auch nur bei Baustellen begegnet - und da war ffür mich relativ klar, dass man nach der Baustelle wieder aufsteigen könnte/sollte usw.

Matthias75
31.07.2015, 14:55
Bei mir führt ein Radweg über eine Schnellstraßenausfahrt, und wird hierfür druch das Schild "Radfahrer absteigen" unterbrochen. Wenn nun das Radweg Schild rechtlich gesehen wiederholt werden müsste, dann würde bei mir ab dieser Stelle der vorhanden Weg nicht mehr als Radweg gelten (da kein neues Schild vorhadnen ist). Somit müsste ihn nicht mehr befahren und dürfte auf die Straße.

Wenn ich die Ausführungen des ADFC richtig verstehe, wäre der Radweg an dem Schild zu Ende. Ich hätte das Schild aber eher als Äquivalent zu einem STOP-Schild interpretiert, da es vermutlich an der von dir geschilderten Stelle häufiger zu Unfällen kam, weil Radfahrer auf ihr Vorfahrtsrecht vertraut haben und due Autos noch mit recht hoher Geschwindigkeit von der Schnellstraße kamen. Mal will also die Radfahrer zu ihrem eigenen Schutz einbremsen. Bei einer Schnellstraße mit daneben verlaufendem (gut ausgebauten?) aber nicht gekennzeichneten Radweg würde sich mit aber nicht die Frage stellen, ob ich lieber auf dem Radweg oder der Schnellstraße fahre.

M.