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Vollständige Version anzeigen : Gesetzeslage Fahren im Pulk und Radwegepflicht


RibaldCorello
24.08.2007, 09:24
Jeder von uns kennt doch die Situation, man fährt in einer Kolonne oder auf der Strasse und wird von Autofahrerern angehupt oder angepöbelt.

Heute war bei uns ein Artikel in der Zeitung indem der Leiter des Referats Verkehr beim Polizeipräsidium Karlsruhe dazu Stellung nimmt.

Kolonnenfahren:

Ab 15 Radfahrern darf nebeneinander gefahren werden.

Radwegepflicht:

Eine Benutzungspflicht von Wegen neben der Strasse gibt es laut Strassenverkejrsordnung nur für blau ausgeschilderte Strecken. Diese müssen bestimmte Qualitätsmaßstäbe erfüllen, unter anderem mindestens 1,5 Meter breit sein. Auch wenn ein Radweg nicht zumitbar ist weil er beispielsweise Schlaglöcher aufweißt, dürfen Radfahrer auf die Strasse ausweichen.

jens
24.08.2007, 09:40
Kolonnenfahren:

Ab 15 Radfahrern darf nebeneinander gefahren werden.

Radwegepflicht:

Auch wenn ein Radweg nicht zumitbar ist weil er beispielsweise Schlaglöcher aufweißt, dürfen Radfahrer auf die Strasse ausweichen.

kolonnefahren heisst aber nicht: alle nebeneinander:Huhu: toleriert wird max 3er-reihe

radweg in unzumutbarem zustand wird vom ordnungsamt gerne kassiert. unter unzumutbar verstehen die nämlich oft: unzumutbar für hollandräder.

Meik
24.08.2007, 09:43
Ist doch nicht neu? :confused:

Kann man alles in der StVO nachlesen, bzw. die Mindestbreiten in den VwV zur StVO. ;)

StVO §2 Abs 4, §27 Abs 1 und VwV-StVO zu §2 Abs 4.

In letzterem: Radweg und Radfahrstreifen mindestens 1,5m, gemeinsamer Fuss+Radweg 2,0m ausserorts, 2,5m innerorts, Radweg für beide Richtungen 2,0m. Empfehlung nochmals je 0,3-0,5m mehr.

Gruß Meik

Volkeree
24.08.2007, 09:44
Kolonnenfahren:

Ab 15 Radfahrern darf nebeneinander gefahren werden.

Stimmt. Aber ohne es jetzt nachgelesen zu haben, nur in Zweierreihen!

Radwegepflicht:

Eine Benutzungspflicht von Wegen neben der Strasse gibt es laut Strassenverkejrsordnung nur für blau ausgeschilderte Strecken. Diese müssen bestimmte Qualitätsmaßstäbe erfüllen, unter anderem mindestens 1,5 Meter breit sein. Auch wenn ein Radweg nicht zumitbar ist weil er beispielsweise Schlaglöcher aufweißt, dürfen Radfahrer auf die Strasse ausweichen.
Das ist so rechtlich nicht ganz richtig.
1. Nur bei den blauen Schildern gilt Benutzungpflicht - also richtig.

2. Rein rechtlich musst du aber auch Radwege nutzen, die nicht ganz so gut sind und auch nicht 1,5 m breit sind.
Es gibt eine Novelle von 1997 oder 98, die die Komunen dazu verpflichtet, nur solche Radwege mit dem blauen Schild auszuschildern, die in gutem Zustand und 1,5 m breit sind. Das hat aber die wenigsten Komunen gestört. Wenn du jetzt einen Radweg nicht nutzt, der deiner Meinung nicht ok ist, bekommst du erst mal ein Verwarngeld (oder du lehnst es ab) und später entscheidet der Richter darüber.
Der eigentlich richtige Weg wäre, du legst gegen die Ausschilderung des schlechten Radwegs Widerspruch ein und die Gerichte entscheiden, ob das blaue Schild weg muss.

In der Praxis werden dich aber wohl die wenigsten Polizisten auf einen unbefahrbaren Radweg zwingen.

Volker

Meik
24.08.2007, 09:52
Sieht meist so aus dass bei entsprechenden Radwegen das Verwarngeld nicht durchgesetzt wird damit keiner Einspruch gegen die Kennzeichnung erhebt. Hatte mir in Aachen mal ein Polizist erzählt dass die angewiesen wurden die Radwegepflicht dann nicht zu kontrollieren da die wenigsten Radwege den Vorschriften entsprechen.

Andererseits: Bei halbwegs ordentlichen Radwegen seh ich auch keinen Grund die nicht zu benutzen. :)

Auch so ein Erlebnis das ich so schnell nicht vergesse. Fahr auf der Strasse obwohl so ein blöder Radweg ... naja, Polizeiauto neben mir, die Scheibe geht runter ... oh oh ... Und was kommt? Boah, bist aber flott unterwegs, wofür trainierst du denn? Hab mich ca. 2min mit denen unterhalten dann haben die mir viel Erfolg gewünscht und sind abgedüst. Mit sicher 30 Autos Schlange hinter mir. Und keiner hat sich getraut zu hupen oder zu überholen :Lachanfall:

Gruß Meik

Danksta
24.08.2007, 09:52
Das Problem sind meiner Erfahrung weniger die Polizisten. Die haben in der Regel viel Augenmaß und wissen, welche Radwege zumutbar sind und welche nicht.

Die meisten werden nur grantig, wenn man bei voller Straße dreist nebeneinander fährt und den Radweg ignoriert oder sich und andere gefährdet.

Und auch sonst:
Die schönste Szene hatte ich mal mit Fuxx in der Eifel:
Wir fahren auf einer fast leeren Straße mit gutem Radweg nebeneinander. Kommt ein Polizist auf ner Vespa neben uns.
"Werte Herren, wenn Sie schon nicht den vorhandenen Radweg benutzen, so fahren Sie doch bitte hintereinander."

Wenn es einen Radweg gibt und ich diesen nicht benutze, sehe ich mich der Willkür hirnfreier Autofahrer ausgesetzt, die mich liebevoll durch Hupen und Minimalabstandsfahren belehren :)

feder
24.08.2007, 09:59
Andererseits: Bei halbwegs ordentlichen Radwegen seh ich auch keinen Grund die nicht zu benutzen. :)
Gruß Meik

doch bei manchen schon:

zB wenn der Radweg parallel entlang einer Straße liegt, die durch ein Waldstück führt. oftmals hat es hier Einmündungen in den Wald hinein. wenn Autofahrer über den Radweg in den Wald abbiegen sehen sie schneller Radelnde nicht oder viel zu spät. gleiches gilt wenn sie am Waldrand parken über den RAdweg auf die Straße wollen.

hier bin ich einmal von einem langsam rollenden Auto regelrecht aufgegabelt worden -> einmal Salto vorwärts mit unsanfter Bremsung mit dem Gesicht voraus.
-> der Helm war gesprungen, meine Lippe dick, die Ellenbogen und Knie offen. :kruecken:

mauna_kea
24.08.2007, 10:01
ich bin mal von zwei polizisten angehalten worden wegen nichtbenutzen des radweges.
als ich mit sicherer stimme sagte ich sei lizenzfahrer waren sie etwas ratlos. gut fanden die dann, dass ich einen helm auf hatte. leider hatte ich meinen pass nicht dabei, sodass die beiden mit zu mir nach hause kamen und ganz interessiert meinen triastartpass ansahen.
einer meinte dann "ich hab schonmal sowas gehört" und sie sind dann wieder abgezogen.

Klugschnacker
24.08.2007, 10:03
Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren ?

Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.

Die StVO besagt weiter in § 2, Absatz 4, dass Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird (s. o.). Kurzzeitiges Abbremsen oder Ausweichen ist, im Sinne der Straßenverkehrsordnung , keine Behinderung.
Behindern können nebeneinanderfahrende Radfahrer ein Auto nur, wenn eine markierte Fahrspur mindestens 6 m breit ist. Die benötigte Breite setzt sich zusammen aus (1 m Abstand zum Fahrbahnrand, 1 m Fahrradbreite, 1.5 m Mindestabstand zum Fahrrad, 2 m PKW-Breite, 0.5 m Sicherheitsabstands zur Mittellinie) und das Auto ohne Spurwechsel überholen könnte. So breit ist eine Fahrspur aber seltenst. Also muss ein PKW zum überholen eines einzelnen Fahrrades sowieso auf die Gegenfahrbahn (Spurwechsel). Das geht logischerweise nur dann, wenn kein Gegenverkehr kommt.
Also ist es bei Fahrspuren unter 6m völlig unerheblich, wenn zwei Radfahrer nebeneinander fahren. Das der Kraftfahrer für zwei Radfahrer in dem Moment einen weiteren Bogen fahren muß, stellt im Sinne der StVo keine Behinderung dar.

http://siggis-seiten.de/a/nebeneinanderfahren.htm

felix__w
24.08.2007, 10:15
Andererseits: Bei halbwegs ordentlichen Radwegen seh ich auch keinen Grund die nicht zu benutzen. :)
Bei uns werden aber viel Radwege auch von Bauern mit Traktoren auf dem Weg ins/vom Feld genutzt. Und dann sind sie für mich nicht mehr 'halbwegs ordentlich'. Ich bin als Jugendlicher schon mal auf Dreck/Kies auf einem Radweg ausgerutscht und hatte wüste Schürfungen. Das will ich nicht mehr erleben.
Und auf einem Radweg wo meine Ausfahrt über Mittag oft durch geht hat es häufig Schüler. Nachdem es dort mal fast ein Sturz gab (die passen nicht auf und fahren Schlangenlinie) fahre ich dort meist auf der Strasse. Es ist ein Abfahrt wo ich 40-55kmh fahre. Ich werde dort aber auch oft angehupt., einmal überholte mich ein LK(absichtlich) sehr knapp und kürzlich überholte einer auf der Gegenfahrbahn und kam mir auf meiner Seite mit 80kmh entgegen und lies mir <1m zwischen Auto und Strassenrand.

kolonnefahren heisst aber nicht: alle nebeneinander:Huhu: toleriert wird max 3er-reihe
Ich finde es sehr daneben wenn Radfahrer in grossen gruppen nebe einander fahren und den Verkehr einfach nicht beachten. Wenn es auf einer wenige befahrenen Strasse ist geht es noch. Aber sonst :Nee:

Felix

Thorsten
24.08.2007, 10:21
Das klingt gut, sollte ich mir ausdrucken, einlaminieren und immer in der Werkzeugtasche dabei haben.

Ist das was "juristisches" oder eine "Einzelmeinung und Argumentationshilfe"?

Wenn ich diesen anderen Eintrag auf der Seite zur Hemlpflicht lese, muss ich eher an Satire denken:

Das Kuratorium Zentrales Nervensystem (Hannelore-Kohl-Stiftung), das ein vehementer Verfechter von Radhelmen ist, gibt im Geschäftsbericht 2004 Zahlen an. 26 % aller SHT (Schädel-Hirn-Trauma) erleidet man im Auto. Radfahrer und Fußgänger zusammen, wohl um einen Eintrag unter Sonstiges zu vermeiden, bringen es auf 1 %. Die Annahme, daß auf dem Rad der Kopf gefährdeter ist, ist schlicht falsch.

mox
09.09.2007, 15:33
Also soweit mir ein befreundeter Polizist letztens bei einer Radausfahrt erzählt hat ist ab einer Gruppenstärke von 15 Leuten maximal eine 2er-Reihe erlaubt. Unter 15 Leuten nur hintereinander!

Aber auf den Landstraßen bei uns erlebt man auch ziemlich viel (unter anderem sehr gefährliches). Wurde schon häufig von LKWs (aber nicht seltener von PKWs) extrem knapp überholt und auch der überholende Gegenverkehr kam mir schon auf <1m nahe (und das Außerorts bei ca. 100km/h (ich hatte ca. 35-40km/h drauf)...

Auf Radwege weiche ich nur dann aus, wenn ich weiß, dass diese keine Gefahr für mich und andere darstellen, wenn ich sie benutze. Viele Radwege hier werden von Rentnern und Familien für Ausflüge genutzt (warum auch nicht?!) und diese fahren halt dann nebeneinander. Außerdem sind die meisten Radwege mit Dreck oder Heu/etc. von Bauern, die ihre angrenzenden Felder bearbeiten versaut... da geh ich mit Renn- und Triathlonrad ungern drauf.

Das lustigste was mir regelmäßig passiert ist, dass ich angehupt werde, weil doch neben der Straße ein Radweg ist. Was wohl keiner der hupenden Autofahrer so richtig kapiert ist, dass man mit einem Renn-/Triathlonrad eher schlecht auf einem extrem groben Schotterweg fahren kann...

Geht`s euch auch so, dass wenn die Leute hupen, es meist knapp hinter euch tun? Es kommt mir immer so vor, als würden die im Auto sitzen und drauf hoffen, dass man vor Schreck vom Rad vor ihr Auto fällt...

Grüße,
Basti

FinP
09.09.2007, 15:48
Also soweit mir ein befreundeter Polizist letztens bei einer Radausfahrt erzählt hat ist ab einer Gruppenstärke von 15 Leuten maximal eine 2er-Reihe erlaubt. Unter 15 Leuten nur hintereinander!


Dann zeig Deinem Freund mal die StVO. Müsste gleich der zweite oder dritte Paragraph sein.

lastmanoutofthewater
09.09.2007, 17:01
Das ganze muss auf die anzahl der Autofahrer hochgerechnet werden. Wenn z.B. 50 mal so vile Autofahrer unterwegs sind, dann ist das risiko mit dem rad eine SHT zu erleiden, doppelt so hoch wie mit dem Auto.



Das Kuratorium Zentrales Nervensystem (Hannelore-Kohl-Stiftung), das ein vehementer Verfechter von Radhelmen ist, gibt im Geschäftsbericht 2004 Zahlen an. 26 % aller SHT (Schädel-Hirn-Trauma) erleidet man im Auto. Radfahrer und Fußgänger zusammen, wohl um einen Eintrag unter Sonstiges zu vermeiden, bringen es auf 1 %. Die Annahme, daß auf dem Rad der Kopf gefährdeter ist, ist schlicht falsch.

Meik
09.09.2007, 17:11
Dann zeig Deinem Freund mal die StVO. Müsste gleich der zweite oder dritte Paragraph sein.

Steht doch genauso in der StVO :confused:

Im siebenundzwanzigsten Paragraphen "Verbände". MEHR ALS 15 Radfahrer ... dann dürfen sie ZU ZWEIT nebeneinander ...

Gruß Meik

FinP
09.09.2007, 17:25
Da steht aber nix, dass unter 15 hintereinander fahren müssen.

powermanpapa
09.09.2007, 18:25
Da steht aber nix, dass unter 15 hintereinander fahren müssen.

Eben!

Hintereinander fahren MÜSSEN tut man nur wenn ein Auto dich einzel überholen mit dem entsprechenden Sicherheitsabstand ohne dabei auf die Gegenspur zu geraten

auf normalen Bundes oder Landesstrassen muss ein Auto jedoch so gut wie IMMER auf die Gegenfahrbahn, von daher ist unerheblich ob einer oder 2 Radler nebeneinander

Rhing
10.09.2007, 00:02
Der Grundsatz steht in § 2 Abs 1 StVO: Fahrzeuge müssen die rechte Fahrbahn benutzen und dort ist dann gem. Abs. 2 „möglichst weit rechts zu fahren“, und zwar „nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit“.
An diese Regelung hat sich jeder Verkehrteilnehmer, also auch Radfahrer, zu halten, wenn keine Ausnahme vorliegt. Die steht in § 27 für Verbände, dort steht in Absatz 1 Satz 2, dass „mehr als 15 Radfahrer … einen geschlossenen Verband bilden“ dürfen und dass sie „dann … zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren“ dürfen. Andere Ausnahmeregelungen gibt es nicht. Im Umkehrschluß: Es gilt der Grundsatz, dass sie es eben nicht dürfen, sondern gem. § 2 II StVO möglichst weit recht zu fahren haben und zwar unabhängig davon, ob sie jemand behindern (Gegenverkehr, Überholtwerden, …). Auf die (möglicherweise sinnvolle) Frage, ob sie jemand behindern, kommt es also gar nicht an. Mag nicht jedem passen, mir auch nicht immer und ich halte mich auch nicht immer dran. Wir können auch gerne diskutieren, ob die StVO-Regelung sinnvoll ist, aber sie ist so.
Nebenbei: Wenn 2 Radfahrer nebeneinander fahren, müsste der überholende Autofahrer nicht 1,5 – 2 m Abstand vom rechten, sondern vom linken Radfahrer einhalten. Sonst gefährdet er Leib und Leben des linken Radfahrers. Im Fall der Verletzung bzw. des Todes macht sich der Autofahrer sonst strafbar. Wahrscheinlich wird beim Autofahrer dann strafmildernd zu berücksichtigen sein, dass die Radfahrer StVO-widrig nebeneinander gefahren sind, aber „reif“ ist er trotzdem und zivilrechtlich (nicht voll) schadensersatzpflichtig. D.h. aber nach der Rechnung von Siggi: 1 m Randabstand für den rechten Radler vom Straßenrand, 1 m Radbreite, 1 m Abstand zum linken Radler, da dieser Radler wegen seiner geringeren Gefährlichkeit auch nach der Rspr vermutlich nicht 1,5 – 2 m Abstand wie der Autofahrer vom rechten Radler einhalten muß, und noch mal 1 m Radbreite: macht 4 m. Davon muß der Autofahrer dann 1,5 – 2 m Abstand einhalten plus Autobreite = 2,5 m macht 8,5 m und 1 m zur linken Straßenseite macht eine notwendige Straßenbreite von 9,5 m, um überhaupt überholen zu können, ohne gegen die StVO zu verstoßen. Unterstellt man, dass 1,5 m Abstand vom linken Radler in der jeweiligen Situation ausreichen und sein PKW nur 2 m breit ist, reichen 8,5 m. Nur wenn diese Straßenbreite gegeben wäre, hätte Siggi nach seiner eigenen Argumentation über die Behinderung recht, mal abgesehen davon, dass er § 2 und die Ausnahmeregelung des § 27 StVO ignoriert, die aber sowieso gelten.
Ich würd’ im Übrigen auch bezweifeln, dass die Rspr im kurzzeitigen Abbremsen oder Ausweichen keine Behinderung sehen würde. Kommt es zu einer gefährlichen Situation, gilt „ 1 II: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Gefährdungen sind also vollständig auszuschließen, nur Behinderungen sind zulässig, wenn sie nach den Umständen unvermeidbar sind. Abgesehen davon, dass die Behinderung durch hintereinanderfahren einfach zu vermeiden ist, was ja hier bestritten wird, liegt immer dann, wenn ein Unfall passiert, wenn also das Problem auftritt, natürlich eine Gefährdung vor. Sonst wäre ja der Unfall nicht passiert.

drullse
10.09.2007, 00:45
@Rhing: sehr guter Post. So ist nämlich die Lage. Auch zu zweit oder Viert oder sonst wie darf ich nicht nebeneinander fahren. Tu ich's doch, darf ich mich zumindest nicht beschweren.

Jeder von uns kennt doch die Situation, man fährt in einer Kolonne...

Nö - konsequenter Alleinfahrer. Unter anderem wegen der im Thread beschriebenen Probleme.

Der eigentlich richtige Weg wäre, du legst gegen die Ausschilderung des schlechten Radwegs Widerspruch ein und die Gerichte entscheiden, ob das blaue Schild weg muss.

In der Praxis werden dich aber wohl die wenigsten Polizisten auf einen unbefahrbaren Radweg zwingen.

Hier tun sie das gerne - mit dem Hinweis, dass man ja gerne gegen das Schild klagen könnte, wenn der Radweg unzumutbar ist. Hat ein Anwalt hier bei etlichen Radwegen gemacht, das ist wohl sauer aufgestoßen.

FinP
10.09.2007, 02:29
An diese Regelung hat sich jeder Verkehrteilnehmer, also auch Radfahrer, zu halten, wenn keine Ausnahme vorliegt...

Du sagst, dass §27 die einzige Ausnahmeregelung ist, aber gehst nicht auf §2 IV ein: "nebeneinander dürfen sie [die Radfahrer] nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."

Der passt in Deine Argumentation nicht hinein. Das ist dann doch auch eine Ausnahme bzw. Erlaubnis solange nebeneinander zu fahren, solange keine Behinderung vorliegt. Wann nun einen Behinderung vorliegt, ist dann ja wieder ein anderes Thema. (Da stimme ich Dir voll und ganz zu).

Ich denke allerdings auch, dass diese Regel nicht für Bundesstraßen gedacht ist, sondern für einsame Wirtschaftswege, in denen Oma und Opa nebeneinander hergurken und dann halt zur Seite fahren müssen, wenn ein Trecker kommt, aber wenn sie freie Fahrt haben, können sie halt ein bißchen miteinander quatschen.

Edit: Was ich eigentlich aber wirklich witzig finde ist, dass Inliner auf dem Fußweg (sofern vorhanden) oder auf der Straße links fahren müssen.

FinP
10.09.2007, 03:19
So, da ich nicht schlafen kann, habe ich mir das mal länger angeguckt.

Meines Erachtens dürfen also zwei Radfahrer nebeneinander fahren, wenn sie keinen anderen behindern.
Das könnte zum einen der Gegenverkehr und zum anderen der nachfolgende Verkehr sein.
Eine Behinderung ist absolut wertfrei zu sehen, daher liegt eine Behinderung einfach gesagt vor, sobald der nachfolgende Verkehr bremsen muss. Auf Vermeidbarkeit kommt es nicht an.

Also behindern zwei nebeneinander fahrende Radfahrer ein nachfolgendes Fahrzeug (vermeidbar) evtl. zwar genauso wie zwei hintereinander fahrende Radfahrer (unvermeidbare Behinderung), dennoch liegt eine Behinderung vor. Darum greift die Ausnahme des §2 (4) nicht und die Radfahrer müssen hintereinanderfahren.
Kommt von hinten kein nachfolgender Verkehr, dürfen sie nebeneinander fahren, solange sie den Gegenverkehr nicht behindern.

Andere Ausnahmen gegen das Rechtsfahrgebot sind der angesprochene Verband (15+) und die Fahrradstraße (nur bei Zeichen 244). Dort muss man allerdings mit "mäßiger" Geschwindigkeit fahren.

Hoffe, dass ich trotz der späten Stunde nachvollziehbar argumentieren konnte. Also hat Rhing mE Recht, allerdings mit nicht ganz zutreffender Begründung, da er auf diese Ausnahme des §2 nicht einging. Der Knackpunkt ist also die Frage der Behinderung, die nicht "umgangssprachlich" zu sehen ist.

Das heißt, mein Oma+Opa Beispiel von oben trifft besser zu als ich dachte, denn irgendwo in der Pampa darf man halt nebeneinander fahren, muss nur hintereinander fahren, wenn halt was kommt. So machen das ja auch die meisten Sonntagsradfahrer alleine vom Bauchgefühl.

powermanpapa
10.09.2007, 06:47
eigentlich gings ganz einfach
mit GEGENSEITIGER Rücksichtnahme und Toleranz

--wenn man denn auf ner Hauptverkehrstr. im Feierabendverkehr rumgondelt, dann wenigstens so wenig wie möglich auf die komplette Fahrbahnbreite bestehen
--dafür sollte man auf ner einsamen Landstr auf der jede Menge Platz zum entspannten überholen ist, nicht dämlich angehupt werden

aber ich befürchte das kriegt die Masse der Schwachköpfe sowohl auf der einen als auch auf der anderen Seite nicht von alleine hin

und der zitierte "Siggi" ist ein Radfanatiker der übelsten Sorte

Rhing
10.09.2007, 08:05
Hast ja recht, daß es eigentlich ganz einfach ginge. Ich wunder mich auch: Sonntags morgens, kaum ein Auto weit und breit und ein Kumpel und ich fahren nebeneinander, und einige der überholenden PKW müssen natürlich mit - wenn wir Glück haben - mit Hupe und Handzeichen Verkehrserzieher spielen, wenn wir Pech haben mit geringem Abstand.
FinP hat natürlich Recht, um Mitternacht hab ich den § 2 IV übersehen. Das ändert aber am Ergebnis nix, da die Abstände einzuhalten sind und daher eine Mindeststraßenbreite erforderlich ist und auch ansonsten eine Behinderung oder ggfls. Gefährdung sowieso gegeben ist. Mit der Differenzierung Bundesstraße - Wirtschaftwege kann man sich wohl auch sehen lassen. Da ist ja auch im Ergebnis was dran: bei Geschwindigkeiten um die 100 können gefährliche Situationen innerhalb von Sekunden auftreten, auf dem Wirtschaftsweg wird aber nur in Rennradgeschwindigkeit gefahren. Da gibt Zeit für Reaktionen.