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Vollständige Version anzeigen : Neue Sportordnung 2010: Windschatten und Reißverschluss ...


LidlRacer
05.02.2010, 00:03
Hossa! Es gibt eine neue Sportordnung!
www.dtu-info.de/ordnungen.html

Die wesentlichsten Änderungen, die mir aufgefallen sind:

Beim Windschattenverbot gibt es weniger Ausnahmen.

Bisher durfte
"a) aus Sicherheitsgründen"
und
"d) bei engen Kurven, starken Steigungen und starken Gefällen"
in die Windschatten-Zone eingefahren werden, beides ist jetzt weggefallen.
Aber neu:
"c) Ausnahmen werden in der Ausschreibung und/oder in der Wettkampfbesprechung festgelegt."

Außerdem gilt die max-15-cm-Frontreißverschluß-öffnen-Regel jetzt nicht mehr immer und überall sondern nur noch
"bei internationalen Veranstaltungen und der Deutschen Triathlon Liga".

Allerdings weiß ich nicht so recht, woran ich einen "internationalen Wettkampf" erkenne. Ist Roth z.B. einer? :confused:

Übrigens gibt es am Ende ein Verzeichnis aller Änderungen, so dass man alte und neue Ordnung nicht von vorne bis hinten Wort für Wort vergleichen muss.

Raimund
05.02.2010, 00:11
Das es in Deutschland überall Regeln für geben muss...:Nee:

Dass dann zwangsläufig trotzdem zu Problemen führt, is doch klar...

Ich für meinen Teil weiß genau, wann einer nur ne mündliche Verwarnung oder ne Karte verdient hat.

Dazu brauche ich den normalen Menschenverstand. Aber den hat eben nicht jeder...

Homer Simpson
05.02.2010, 09:08
Hallo "Regelspezies!"

Unter G1h steht , daß auf der Radstrecke "Begleitung / Betreuung " verboten ist , wozu auch das "personengebundene Reichen von Verpflegung , Getränken...." zählt. Versteh ich das richtig , das meine selbstgemixten Getränke prinzipiell nicht zugelassen sind? Oder ist hier nur außerhalb der Verpflegungstellen gemeint ???
Habe noch keinen Wettkampf bestritten , deshalb die vielleicht blöde Frage...:cool:

samsam
05.02.2010, 09:34
Hallo "Regelspezies!"

Unter G1h steht , daß auf der Radstrecke "Begleitung / Betreuung " verboten ist , wozu auch das "personengebundene Reichen von Verpflegung , Getränken...." zählt. Versteh ich das richtig , das meine selbstgemixten Getränke prinzipiell nicht zugelassen sind? Oder ist hier nur außerhalb der Verpflegungstellen gemeint ???
Habe noch keinen Wettkampf bestritten , deshalb die vielleicht blöde Frage...:cool:

Es gibt ausgewiesene Verpflegungsstellen an denen man seine Eigenverplegung vor dem Wk deponieren kann.
Ansonsten darf dir keiner Helfen, der nicht von Veranstalter zugelassen ist, z.B. der Bike Support auf der Radstrecke bein IM Hawaii, http://www.youtube.com/watch?v=PJWhNg-QiTc ;)

Homer Simpson
05.02.2010, 09:44
Aha , danke! Ich hatte es mir fast gedacht...
:Huhu:

matwot
05.02.2010, 10:15
Es gibt ausgewiesene Verpflegungsstellen an denen man seine Eigenverpflegung vor dem Wk deponieren kann.

Vorsicht, das gilt nicht für alle Wettkämpfe.
Immer die Ausschreibung daraufhin prüfen, ggf. mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen.

LidlRacer
05.02.2010, 10:41
Hallo "Regelspezies!"

Unter G1h steht , daß auf der Radstrecke "Begleitung / Betreuung " verboten ist , wozu auch das "personengebundene Reichen von Verpflegung , Getränken...." zählt. Versteh ich das richtig , das meine selbstgemixten Getränke prinzipiell nicht zugelassen sind? Oder ist hier nur außerhalb der Verpflegungstellen gemeint ???
Habe noch keinen Wettkampf bestritten , deshalb die vielleicht blöde Frage...:cool:

Da dort auf Punkt D.1 h) verwiesen wird, ist die Frage leicht zu klären:
"h) Persönliche Verpflegung darf nur bei Mittel- und Langdistanzwettbewerben und dort ausschließlich an den offiziell vorgesehenen Verpflegungsstellen von Helfern des Ausrichters oder eigenen Betreuern angereicht werden."

neonhelm
05.02.2010, 15:22
G.3.1.
Die Windschattenbox eines Teilnehmers darf sich nicht mit der eines anderen überlappen.

Was ja dann bedeutet, dass der seitliche Abstand Fahrrad/Fahrrad 3m sein muss... :Lachen2:

Skunkworks
05.02.2010, 16:56
Was ja dann bedeutet, dass der seitliche Abstand Fahrrad/Fahrrad 3m sein muss... :Lachen2:

Das wird bei machen Veranstaltungen aber schwierig, wenn auf schmalen Straßen, ohne Vollsperrung gefahren wird.
Beim Rieslingman gehts garnicht, muss ich dann dahinter bleiben, wenn die Straße nur 2mfuffzig breit ist?

neonhelm
05.02.2010, 17:46
muss ich dann dahinter bleiben, wenn die Straße nur 2mfuffzig breit ist?

Ja. :Lachen2:

Zumindest, wenn du keine der in G.3.2. geforderten Bedingungen erfüllen kannst... ;)

Gremlin
05.02.2010, 18:05
Außerdem gilt die max-15-cm-Frontreißverschluß-öffnen-Regel jetzt nicht mehr immer und überall


Endlich richtig durchatmen können:cool:

Frauen müssen jetzt öffnen?:Lachanfall:

Nobodyknows
06.02.2010, 07:26
Frauen müssen jetzt öffnen?:Lachanfall:

Ja, mindestens 115 cm ;)

N.

PS: Sorry Mädels, der mußte raus :Nee: