Vollständige Version anzeigen : Copyright verletzt wird teuer
Unser kleiner Verein mit ca. 60 Mitglieder bekam dieser Tage ein Einschreiben von einem Kartenverlag mit einem Bußgeld von ca. 870 Euro. Grund ist, weil auf unser Homepage ein Auszug eines Stadtplans war und wir so Copyright Rechte verletzen. Klar waren wir zu blauäugig und hätten so etwas ahnen sollen, aber der Student, der damals die Homepage aufbaute, verliess sich auf den Hinweis für nicht private Nutzung nicht erlaubt, folglich für private Nutzung erlaubt.
Dies ist jetzt ein Knackpunkt. Im Gegensatz zu unserem Forum hier verirren sich selten Besucher auf unsere Homepage. Müssen wir das Bußgeld als zudem teueres Lehrgeld akzeptieren oder sieht jemand eine Chance auf Einspruch oder Einigung. Danke vorab.:Blumen:
Matthias
Unser kleiner Verein mit ca. 60 Mitglieder bekam dieser Tage ein Einschreiben von einem Kartenverlag mit einem Bußgeld von ca. 870 Euro. Grund ist, weil auf unser Homepage ein Auszug eines Stadtplans war und wir so Copyright Rechte verletzen. Klar waren wir zu blauäugig und hätten so etwas ahnen sollen, aber der Student, der damals die Homepage aufbaute, verliess sich auf den Hinweis für nicht private Nutzung nicht erlaubt, folglich für private Nutzung erlaubt.
Dies ist jetzt ein Knackpunkt. Im Gegensatz zu unserem Forum hier verirren sich selten Besucher auf unsere Homepage. Müssen wir das Bußgeld als zudem teueres Lehrgeld akzeptieren oder sieht jemand eine Chance auf Einspruch oder Einigung. Danke vorab.:Blumen:
Matthias
na erstmal würde ich das nicht akzeptieren. Das ganze einem Rechtsanwalt auf jeden Fall vorlegen und dann abwarten was der sagt.
Zahlen ohne lange nachdenken, würde ich nicht.
Ne Homepage ist doch mehr oder weniger private Nutzung und ihr habt damit ja kein Geld verdient, oder?
Das ist so typisches Sesselfurzertum!
Sowas braucht kein Mensch!
Ne Homepage ist doch mehr oder weniger private Nutzung und ihr habt damit ja kein Geld verdient, oder?
ich glaube so einfach ist das leider nicht, bin zwar kein jurist aber in der rechtsvorlesung die ich mal besucht habe hat der prof genau so ein beispiel gebracht. Soweit ich das noch in erinnerung habe geht es immer um das "öffentlich zu gänglich machen", was hier ja eindeutig der fall ist.
Wenn er beweisen kann, dass die HP nicht stark frequentiert ist hat er vielleicht chancen. Prinzipiell geb ich dir aber recht, so einfach bezahlen würd ich auch nicht ungbedingt.
sollte sich mal ein jurist melden
Bernd
Thorsten
19.09.2009, 18:01
Guck mal hier zu diesem Thema: http://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=9609, insbesondere zu den Grenzen für die sich an so einem Unsinn gnadenlos bereichernden Abmahnanwälte steht da auch was.
Vermutlich ist es aber kein "Bußgeld", was ihr erhalten habt (http://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeld) sondern ein euch sehr hoch erscheinender Betrag, den sie von euch haben wollen und der sich aus verschiedenen Dingen zusammensetzt.
Unser kleiner Verein mit ca. 60 Mitglieder bekam dieser Tage ein Einschreiben von einem Kartenverlag mit einem Bußgeld von ca. 870 Euro. Grund ist, weil auf unser Homepage ein Auszug eines Stadtplans war und wir so Copyright Rechte verletzen. Klar waren wir zu blauäugig und hätten so etwas ahnen sollen, aber der Student, der damals die Homepage aufbaute, verliess sich auf den Hinweis für nicht private Nutzung nicht erlaubt, folglich für private Nutzung erlaubt.
Dies ist jetzt ein Knackpunkt. Im Gegensatz zu unserem Forum hier verirren sich selten Besucher auf unsere Homepage. Müssen wir das Bußgeld als zudem teueres Lehrgeld akzeptieren oder sieht jemand eine Chance auf Einspruch oder Einigung. Danke vorab.:Blumen:
Matthias
Es gibt angeblich Juristen, die sich auf sowas "spezialisiert" haben und systematisch das Internet danach durchforsten!
Ehrlich gesagt tun die mir echt leid, dass die auf diese Weise sich ein paar Kröten verdienen müssen!:Nee:
Ich würde es auch nicht einfach so bezahlen. Zunächst kostet es den Kläger ja nix, wenn du aber deinerseits (berechtigt) einen Juristen damit beauftragst, könnte es (bei Niederlage) dann recht teuer für ihn werden...
Schnellläufer
19.09.2009, 18:31
Hier ist eine interessante Alternative:
http://www.openstreetmap.de/
Diese Karten kannst Du auf jeden Fall benutzen:Cheese:
VG
Frank
Guck mal hier zu diesem Thema: http://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=9609, insbesondere zu den Grenzen für die sich an so einem Unsinn gnadenlos bereichernden Abmahnanwälte steht da auch was.
Vermutlich ist es aber kein "Bußgeld", was ihr erhalten habt (http://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeld) sondern ein euch sehr hoch erscheinender Betrag, den sie von euch haben wollen und der sich aus verschiedenen Dingen zusammensetzt.
Genau ausgedrückt ist es ein Ausgleich des Schadensersatzbetrags aus entgangenen Lizengebühren plus einer Bearbeitungsgebühr. Die Karte haben wir inzwischen entfernt.
Nach jetztigem Stand würden wir den Verlag anschreiben. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wollen wir nur, wenn wir auf der sicheren Seite wären, sonst könnte es richtig teuer werden.
Danke schon mal für Eure ersten Meldungen:Blumen:
Matthias
Genau ausgedrückt ist es ein Ausgleich des Schadensersatzbetrags aus entgangenen Lizengebühren plus einer Bearbeitungsgebühr. Die Karte haben wir inzwischen entfernt.
Nach jetztigem Stand würden wir den Verlag anschreiben. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wollen wir nur, wenn wir auf der sicheren Seite wären, sonst könnte es richtig teuer werden.
Danke schon mal für Eure ersten Meldungen:Blumen:
Matthias
Hallo Matthias,
sehr bitter und in eurem Fall etwas überzogen. Aber bevor du fast die gleiche Summe einem Advokaten für die Vertretung "eurer Intererssen" auf den Tisch legst (mit immer ungewissem Ausgang am Ende), würde ich versuchen ein "normales Mensch zu Mensch Gespräch" mit dem Leiter des Verlages zu suchen. Vielleicht kannst du dabei die Summe etwas reduzieren?
Kurt
Hallo Matthias,
sehr bitter und in eurem Fall etwas überzogen. Aber bevor du fast die gleiche Summe einem Advokaten für die Vertretung "eurer Intererssen" auf den Tisch legst (mit immer ungewissem Ausgang am Ende), würde ich versuchen ein "normales Mensch zu Mensch Gespräch" mit dem Leiter des Verlages zu suchen. Vielleicht kannst du dabei die Summe etwas reduzieren?
Kurt
Danke:Blumen:, dies ist momentan auch meine größte Hoffnung
Matthias
titansvente
19.09.2009, 20:14
Guck mal hier zu diesem Thema: http://www.triathlon-szene.de/forum/...ead.php?t=9609 (http://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=9609), insbesondere zu den Grenzen für die sich an so einem Unsinn gnadenlos bereichernden Abmahnanwälte steht da auch was.
Vermutlich ist es aber kein "Bußgeld", was ihr erhalten habt (http://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeld) sondern ein euch sehr hoch erscheinender Betrag, den sie von euch haben wollen und der sich aus verschiedenen Dingen zusammensetzt.
thorsten hat schon richtig verlinkt. ich habe ganz üble erfahrungen mit einer solchen geschichte gemacht, weil ich hier im forum auf ein bild eines fotografen verlinkt habe.
Hallo Matthias,
sehr bitter und in eurem Fall etwas überzogen. Aber bevor du fast die gleiche Summe einem Advokaten für die Vertretung "eurer Intererssen" auf den Tisch legst (mit immer ungewissem Ausgang am Ende), würde ich versuchen ein "normales Mensch zu Mensch Gespräch" mit dem Leiter des Verlages zu suchen. Vielleicht kannst du dabei die Summe etwas reduzieren?
Kurt
das gespräch kannst du natürlich suchen und an die nächstenliebe und den gesunden menschenverstand des verlags glauben und appellieren.
meine versuche, mich bei dem "geschädigten" zu entschuldigen und mich gütlich mit ihm zu einigen wurden ignoriert. ich habe merhmals angerufen und ihm auf´s band gesprochen, mich entschuldigt und ihn um rückruf gebeten - keine antwort.
über die "sorte" anwalt, die solche urheberrechtsgeschichten vertreten und deren methoden wurde in dem thread auch viel geschrieben... sind auch alles andere als barmherzige samariter.
cengiz aka Jahangir hat in meinem fall (und dafür danke ich ihm bis zur bahre) das gesetzbuch durchforstet und ist dabei auf das hier gestossen:
§ 97a
Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
du kannst ihn ja mal fragen, ob das in eurem fall ebenfalls zutrifft.
alles gute und viel glück!
meik
thorsten hat schon richtig verlinkt. ich habe ganz üble erfahrungen mit einer solchen geschichte gemacht, weil ich hier im forum auf ein bild eines fotografen verlinkt habe.
das gespräch kannst du natürlich suchen und an die nächstenliebe und den gesunden menschenverstand des verlags glauben und appellieren.
meine versuche, mich bei dem "geschädigten" zu entschuldigen und mich gütlich mit ihm zu einigen wurden ignoriert. ich habe merhmals angerufen und ihm auf´s band gesprochen, mich entschuldigt und ihn um rückruf gebeten - keine antwort.
über die "sorte" anwalt, die solche urheberrechtsgeschichten vertreten und deren methoden wurde in dem thread auch viel geschrieben... sind auch alles andere als barmherzige samariter.
cengiz aka Jahangir hat in meinem fall (und dafür danke ich ihm bis zur bahre) das gesetzbuch durchforstet und ist dabei auf das hier gestossen:
§ 97a
Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
du kannst ihn ja mal fragen, ob das in eurem fall ebenfalls zutrifft.
alles gute und viel glück!
meik
:Blumen: Dies ist genau der Punkt. Als Schadensanspruch für entgangene Lizenzgebühren bekommen wir ca. 800 Euro angemessene Vertragsstrafe :Nee: plus Aufwandskosten berechnet. Ob rechtlich in Ordnung kann ich nicht sagen, moralisch viel zu hoch, weil dem Verlag ja kein wirklicher Schaden entstanden ist. Zweiter Knackpunkt ist wohl die private Nutzung, auch hier könnte die Rechtsprechung anders urteilen als wir es sehen. Wir verfolgen keine gewerblichen Zwecke damit und mit ca. 30 Aufrufen im Monat ist unsere Homepage ja auch nicht gerade stark frequentiert.
Matthias
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