Vollständige Version anzeigen : KUG oder das Recht am eigenen Bild
Im Zusammenhang mit einigen Wettkämpfen z.B. IMG wurden wiederholt Fotos ins www gestellt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen wichtigen Punkt hinweisen:
§ 22 KUG:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Im Grundsatz versteht man darunter die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt. Unter den Begriff fallen also auch Abbildungen, die zwar nicht oder nicht ausschließlich das Gesicht des Abgebildeten zeigen, wohl aber bestimmte charaktistische äußere Merkmale erscheinen lassen.
mehr dazu http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html
oder http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html
Die Gefahr für den Diensteanbieter ist klar: Für die Veröffentlichung eines Fotos benötigt er die Einwilligung der abgebildeten Person nach dem KUG (Kunsturhebergesetz). Er muss beweisen, dass ihm diese Einwilligung vorliegt. Kann er dies nicht, besteht die Gefahr, von der abgebildeten Person auf Unterlassung und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.
http://www.aufrecht.de/index.php?id=3708
Klugschnacker
10.07.2007, 13:04
Soweit mir bekannt ist, gilt das nicht für Bilder, auf denen 3 oder mehr Personen abgebildet sind. Wie wollte man sonst Fotos in einem Fussballstadion machen?
ausgeschlossen sind meines wissens (das ich vom rechtsanwalt der firma habe) aufnahmen, die bei öffentlichen veranstaltungen gemacht wurden und den betreffenden nicht in "beleidigender, verunglimpfender oder investigativer weise" darstellen. in diesen fällen wird die zustimmung zum kug vorausgesetzt
ein foto aus dem rennverlauf ist daher ok, genauso ein bild von zuschauern. nicht ok wäre es zb einen läufer beim "in die büsche kacken" zu fotografieren oder der zuschauerin mit dem tele in den ausschnitt zu gucken
... nicht in "beleidigender, verunglimpfender oder investigativer weise" ...
Darüber liesse sich bei den Draftingbildern aber durchaus diskutieren...
muss man nicht vorm WK immer so einen Haken unter einen Text setzen wo unter anderem dabei steht das man aufs exklusivrecht der eigenen Fotos verzichtet? (weiß jetzt nicht wie das richtig heißt)
Darüber liesse sich bei den Draftingbildern aber durchaus diskutieren...
Nur zur persönlichen Fortbildung mal ein Beispiel:
a) hier sind ja mehrere Leute erkennbar drauf
b) es sind aber mehr als 3
c) je nach Standpunkt ist das Bild beleidigend (schon klar) oder ehrend (alles Ironmen)
Wie sieht's aus? Ist das rechtens, das Bild einzustellen?
http://img65.imageshack.us/img65/7888/97777330ew2.jpg
Sind wohl Personen der Zeitgeschichte, da sie bei der Teilnahme am Wettkampf gezeigt werden, wenn auch mit Regelverstoß. Wenn sie hinter der Hecke verschwinden würden (oder auch das ganze vor der Hecke erledigen würden), würde das Recht der Dargestellten wohl das Recht auf Berichterstattung über den Wettkampf überwiegen. Also typische Juristenantwort: Es kommt drauf an. Im übrigen ist wohl richtig, was macoio sagt: Auf's Recht am eigenen Bild wird dem Veranstalter gegenüber verzichtet. Das gilt aber nicht für jeden anderen.
eifel-man
10.07.2007, 17:51
...relative Personen der Zeitgeschichte ...!!!
zulässig
...sie geben ein "Gesamtbild einer Radfahrergruppe bei einem Ironman wieder"
ne Personengruppe auf ner Kirmes wäre auch so zu bewerten...
:o
Hallo Freunde, :Huhu:
ich arbeite unter anderem als Fotograf und hab somit mit einigen Agenturen zu tun. Deshalb kann ich jedem, der Bilder irgendwo veröffentlicht, davon abraten dies zu tun, wenn er nicht die schriftliche Genehimigung aller erkennbaren Personen hat.
Das erstmal so als "Normalfall".
Wenn jetzt ein Promi auf dem Bild zu erkennen ist, dann sieht das ganze schon anders aus.
Der Promi ist eine "Person der Zeitgeschichte", alle anderen, die neben ihm erkennbar sind, dadurch "relative Personen der Zeitgeschichte". Diese Personen brauchen dann (ebenso wie der gute Promi) nicht um Erlaubnis gefragt werden. Aber auch nur, wenn das Bild ausschließlich zu redaktionellen Zwecken verwendet wird.
Zu redaktionellen Zwecken kann zB auch der Veranstalter eines Wettkampfes Bilder der Sportler verwenden. Ebenso die Fotografen, die für diesen Wettkampf eine Akkreditierung haben.
Wenn ich also einfach so am Streckenrand stehe und alle möglichen Athleten Fotografiere, dann muss ich eben wie oben erwähnt am Besten die Finger von der Veröffentlichung der Bilder lassen.
Nur damit ich jetzt nicht in Teufels Küche komme: ich bin keine Person, mit rechtlichem Hintergrundwissen. Was ich hier von mir gegeben habe, spiegelt nur meine Erfahrungen in meinem Beruf wieder und stellt keine Rechtsberatung dar!!!
Ich hasse diesen förmlichen Scheiss....aber es hilft nix.... hab da schon einiges erlebt! :Duell:
Ich habe einen ganzen Ordner voll mit dem Thema, dass ist ein Fass ohne Boden!
Die Moral von der Geschicht: Macht Aufnahmen von Blümschen, dann braucht´s Euch keine Sorgen machen.... :Cheese:
Viele Grüße aus den Alpen
Steph :Huhu:
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