Zitat:
Zitat von Thorsten
Ist laut DTU-Sportordnung eine "sollte"-Bestimmung. In Hessen lassen wir es grundsätzlich machen, aber auf die Handrücken. Dient vor allem der Identifizierung des Athleten bei Regelverstößen während des Schwimmens. Kannst als KR schwer sagen "mach dich nackisch und zeig mir deine Startnummer!"
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Und wenn er sie denn dann anhätte, wäre er zu disqualifizieren