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Alt 22.07.2014, 11:21   #59
pioto
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Registriert seit: 09.10.2006
Ort: Oberbayern
Beiträge: 1.830
Hallo Hafu,

wieso Nonsens? Ich habe folgendes Szenario am Telefon geschildert: einige Spieler unseres Fußballvereins, bei dem ich übrigens seit 8 Jahren Jugendleiter bin, möchten bei einem von einer Wasserwacht veranstalteten Triathlon mitmachen. Frage: ist das versicherungstechnisch abgedeckt?

Dies wurde unter einer der Telefonnummern: Tel: (089) 15702-221 / -222 / -224 / -387 bejaht.

Vielleicht sollte der Vertreter der DTU mal bei der ARAG vorbeischauen, sitzt im selben Haus, und den Versicherungsleuten untersagen, solchen Nonsens zu verbreiten. Wenn es denn Nonsens ist.

Wenn telefonische Anfragen beim zuständigen Versicherungsvertreter noch nicht einmal bindend sind, was denn dann?

Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Lieber Pioto,

schreibe doch bitte keinen solchen Nonsens hier rein, das glaubt am Ende noch jemand.

Die ARAG-Sportversicherung greift bei "satzungsgemäßer Sportausübung" im Vereinsbetrieb und auf Wettkämpfen.

Die Satzungen geben sich die einzelnen Sportfachverbände und Vereine selbst. Sobald gegen Satzungen verstoßen wird, z.B. bei nicht angemeldeten Veranstaltungen entfällt der Versicherungsschutz.

Wasserwacht und DLRG sind zwar Vereine, aber keine Sportvereine und damit auch keine Mitglieder im BLSV.

Aber selbst wenn ein regulärer Mitgliedsverein eine ungenehmigte Veranstaltung (wie z.b. nächste WE der SV Seeon) ausrichtet, entfällt der ARAG-Versicherungsschutz wegen des Satzungsverstoßes.
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