Zitat:
Zitat von carvinghugo
Deine Aussage stimmt nicht. Bitte lesen, was Du verlinkst.
Kein Auto war auf der Gegenfahrbahn. Die Teilnehmerin kam auf die Gegenfahrbahn.
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Ich verstehe jetzt den Einwand nicht
Laut dem Artikel in der Frankenpost war die Gegenfahrbahn offensichtlich für den Verkehr freigegeben. Und dann stellt sich für mich auch die Frage ob das als Vollsperrung zählt... und falls nicht, wie das mit dem Vollsperrungsgebot für Bayern zusammenpasst?