wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, geht es darin um wettbewerbsrechtliche Dinge.
Es darf also Unternehmer A (der Verband, da er Veranstalter eines Triathlons in D ist) dem Unternehmer B (CTW) nicht auf die beklagte Weise die Teilnehmer vergraulen.
Zwischendurch wurde auch eine Summe an Gebühren erwähnt, welche von 2011 nicht gezahlt wurden, mit dem Hinweis, dass der Verband keine adäquate Gegenleistung erbracht hat.
Waren da nicht deutsche Meisterschaften? Ist das keine "Gegenleistung"? Wie auch immer.
Im Grunde wird hier dem Verband die Möglichkeit genommen, seine Mitglieder darauf hinzuweisen, welche Konsequenzen ihr Verhalten hat. Und zwar aus kommerziellen Gründen.
Der Fehler des Verbandes war demnach, selbst zum Veranstalter zu werden.
Zu den ganzen Dingen kann man stehen wie man will.
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