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Alt 15.02.2017, 16:29   #15
noam
Szenekenner
 
Benutzerbild von noam
 
Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.045
Zitat:
Zitat von Frieder Beitrag anzeigen
Das ist nicht korrekt. Man darf sehr wohl fremde Personen fotografieren - man darf die Bilder aber nicht ohne Zustimmung veröffentlichen.
Zitat:
Wer als Fotograf gezielt fremde Menschen ablichtet, sollte allerdings vorsichtig sein. Gerade das gezielte Fotografieren anderer Menschen kann unter Umständen eine Unterlassungs- und Löschungsverpflichtung begründen, wenn der oder die Fotografierte mit den Aufnahmen nicht einverstanden ist. Die Ausnahmen dazu sind wiederum in §23 KUG geregelt.
http://anwalt-im-netz.de/urheberrech...enen-bild.html


Zitat:
Gemäß der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm steht fotografierten Personen, die ohne vorherige Einwilligung fotografiert worden sind, ein Unterlassungsanspruch zu. Es handle sich bei der unerlaubten Fotoaufnahme von Personen um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.04.1987 – 4 U 296/86 –
https://www.rechtsanwalt.com/rechtsn...erletzung-dar/


Also ich würde es befremdlich finden, wenn es erlaubt wäre gezielt fremde Personen zu fotografieren oder zu filmen. Anders ist es natürlich, wenn sich diese als Beifang und entsprechend unkenntlich auf dem Bildmaterial wiederfinden.



Auch für überbesorgte Eltern habe ich kein Verständnis, wenn offensichtlich ist, dass da jemand nur sich oder einen Trainingskollegen filmt. Einfach mal wieder in die Realität eindringen und nicht den bösen schwarzen Mann hinter jeder Ecke vermuten. In den meisten Fällen sind Missbrauchsopfer Opfer naher Angehöriger oder Personen aus dem nahen Umfeld. In den seltensten Fällen gänzlich fremde Personen. Ein gesundes Misstrauen ist hier angebracht, aber man sollte doch dennoch ein wenig objektiv bleiben
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten