Das Landgericht Köln hat bereits 1984 die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses nach Verspritzen von Surströmming im Treppenhaus für rechtmässig erklärt:
Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen mutwilligen Verspritzen von Surstroemming im Treppenhaus
Das im Rahmen der Beweiserhebung eine Dose im Gerichtsaal geöffnet wurde, hat das Verfahren deutlich abgekürzt.