Zitat:
Zitat von Hafu
Nein verstößt es nicht, weil die Kontrollen mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis der betroffenen Athleten erfolgen. Die Wirksamkeit der Athletenvereinbarung, die zwischen Verband und Kaderathlet getroffen wird, wurde gerade erst höchstrichterlich im Pechstein-Prozess am BGH bestätigt.
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...dann könnte man so eine Vereinbarung aber für sittenwidrig halten. Muss vielleicht das Verfassunggericht noch klären.
Gleichwohl habt ihr beiden mit euren Argumenten natürlich recht.