Aber das kann doch nicht sein, jeder Blechschaden wird verfolgt, aber wenn einer einem lebensbedrohlich bedroht, dann verläuft das im Sand. Ist das eine Gesetzeslücke ?
D.h. als Fahrradfahrer darf von Autos umgefahren werden sofern es keiner sieht. Blech und somit Schaden ist nicht entstanden, also wird die Anzeige eingestellt.... das kann doch nicht sein.
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