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Zitat von sybenwurz
Ist das auch ne gefälschte Urkunde...
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Hier ist für den Normalsterblichen schnell erkennbar, dass wohl niemand von der AfD das Schreiben verfasst hat. Daher trifft vermutlich das Kriterium der Täuschung nicht zu, das für die Bewertung als strafbewehrte unechte Urkunde im Sinne des § 267 StGB maßgeblich ist. Eine Urkunde wird das Schreiben wohl trotzdem sein, weil die AfD es als Beweis in einem Rechtsstreit verwenden könnte...
Aber das ist reine Spekulation von meiner Seite. Werte das also nicht als juristische Beratung.
Zitat:
Zitat von sybenwurz
Oder Satire?
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Der Spitzensatiriker Mario Barth würde sich dafür schämen.