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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Der "Kann"-Pasus zum Neopren
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Alt 09.06.2016, 13:11   #1
Seyan
 
Beiträge: n/a
Der "Kann"-Pasus zum Neopren

Servus,

einfache Frage (hoffe ich), weil mir im Zusammenhang mit der SpO zum Thema Neopren etwas unklar ist und ich nicht weiß, ob es einfach daran liegt, weil es unklar formuliert ist oder ich es falsch auffasse...

"28.1 Die Wassertemperatur wird von einem Kampfrichter eine Stunde vor dem Wettkampf entlang der Wettkampfstrecke in einer Tiefe von 60 cm gemessen und umgehend unter Bekanntgabe der daraus resultierenden Konsequenz (Kälteschutzanzug verboten, erlaubt oder verpflichtend) durch den Einsatzleiter bekannt gegeben."

Abschnitt 28.3 gibt als Tabelle die Regelungen für den Gebrauch des Kälteschutzanzuges vor.

So, bei 1501-3000m steht bei 15,0 - 22,9°C unter "Kälteschutzanzug" ein kann.

Angenommen, wir haben 22,5°C. Bedeutet dieses kann jetzt, ich als Teilnehmer darf den Neopren anziehen oder heißt es, der Einsatzleiter kann den Neopren erlauben oder verbieten?

Es geht mir also darum, aus wessen Sicht das kann zu verstehen ist: aus Sicht des Athleten oder des Veranstalters
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