Deine Frage war was ihn darin hindert etwas zu tun was ihn erfüllt.
Es hindert ihn das Jobcenter. Wenn das Jobcenter verlangt, dass er jeder Tätigkeit aufnehmen muss, die ihm angeboten wird, kann er in der Zeit nicht tun, was ihn erfüllt oder verstehen wir uns nun komplett falsch.
Der Unterschied zu jetzt ist, dass das BGE bedingungslos ist und das ALG 2 an unendlich viele Bedingungen geknüpft ist und mit Sanktionen belegt, wenn man diese nicht einhält.
MfG
Matthias
|