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Alt 04.03.2017, 19:57   #13
JENS-KLEVE
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Heute war dann auch die Weiterbildung für die alten Kampfrichter in NRW. Ich kann die Aussagen bestätigen:

- Tacho, Pulsuhr, Garmin stehen gar nicht zur Debatte
- Handy, MP3 Player dürfen neuerdings sogar mitgeführt werden
- Die Benutzung dieser Geräte ist aber nicht klar geregelt!

Jeder Kampfrichter kann nun entscheiden, ob er es als Beeinträchtigung ansieht, wenn jemand Musik hört oder das Telefon benutzt. SMS schreiben beim Radfahren mag jetzt eindeutig sein, aber beim Musikhören geht es ja schon los. Jeder hat dazu andere Meinungen.

Mir persönlich ist es relativ egal wie es geregelt ist, Hauptsache es ist eindeutig geregelt, leider bleibt es aber beim Ermessensspielraum. Da wir KR Tatsachenentscheidungen fällen, ist es als sicherer keine Geräte zu benutzen, obwohl es nun theoretisch erlaubt ist.
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OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
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