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Zitat von DasOe
...Das sogenannte "Ansaugen" bis zum Hinterrad des Vordermannes ist unzulässig, zumindest nach den DTU-Regeln.
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Ich bin ja bei meiner ersten LD in Roth wegen Ansaugens von einem Kampfrichter streng angeschnauzt worden, " ..ich hätte gute Lust dir ne schwarze Karte zu geben" und bekam einen richtigen Schreck weil ich nicht mal wusste, was ne schwarze Karte bedeutet - dachte schon er wollte mich aus dem Rennen verweisen.
Der Kari hatte mich mehrfach beobachtet wie ich mich durch Pulks gesogen hatte.
Ich hab mich dann auch gewundert, dass das in der DTU Sportordnung so nicht explizit drinnensteht, interpretiere zwischenzeitlich aber das so:
wer sich von hinten ansaugt, begibt sich absichtlich in die WS Zone und es heisst ja " Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten. "
Und "Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der Disqualifikation zu bestrafen."
Also ist das eigentlich logisch - gell ?
Übrigens hat man "Versuche anderer, Windschatten zu fahren, zurückzuweisen" (darum schau ich bei Gegenwind auch immer unter meinem Sattel durch ob jemand bei mir lutscht
)
Hat jemals schon mal jemand ne Strafe bekommen, weil er das nicht gemacht hat ?
(Ich denke da an professionelle Eskortierer)